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Moderator: Verwaltung
- TaxMan
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indiana hat geschrieben:Hey, das ist ein Zuschuss zu den Kosten, als da z.B. wären:martindergroße hat geschrieben:Mag vielleicht jetzt einigen nicht gefallen, aber 1044,- Euro monatlichen Zuschuss finde ich persönlich viel zu viel, da kann man ja wirklich sich selbstständig machen ohne tatsächlich eigene Fälle zu haben.
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Zinsen und Tilgungen für aufgenommenen Existenzgründungskredit bzw. Dispokredit
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und und und ... also ohne eigene Fälle kannst du davon jedenfalls nicht leben! Außerdem wird das ergänzende Alg2 gestrichen, wenn die mittelfristige Wirtschaftlichkeit der Kanzlei nicht gewährleistet ist.
Das Unternehmen Existenzgründung sollte gut durchdacht und vor allem gut geplant sein - das machst du nicht mal "eben so"!
Mein Beitrag war einfach nur als Tipp gemeint, welche Zuschüsse und Erleichterungen noch so möglich sind um den Start, der ganz bestimmt nicht einfach ist, zu erleichtern.
zusammenfassend kann man sagen, dass man jemanden fragen sollte der von existenzgründungen ahnung hat:
also fragen sie den steuerberater ihres vertrauens
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
mal ne kurze frage/feststellung:
früher wurde UNWIDERLEGLICH vermutet, dass ich-ag'ler selbständig sind solange sie die förderung beziehen ... gilt das heute auch noch (bin zu faul, um nachzusehen)? ... falls ja, dann bietet es sich für chef und freien mitarbeiter an, die förderung zu beantragen ... der chef hat kein risiko und der mitarbeiter kassiert verteilt auf 3 jahre insgesamt 14.000,00 €.
problematisch ist dabei nur, dass man krankenversicherungspflichtig ist und die rentenversicherungsbeiträge nach dem jeweils erzielten einkommen an das versorgungswerk zahlen muss ...
früher wurde UNWIDERLEGLICH vermutet, dass ich-ag'ler selbständig sind solange sie die förderung beziehen ... gilt das heute auch noch (bin zu faul, um nachzusehen)? ... falls ja, dann bietet es sich für chef und freien mitarbeiter an, die förderung zu beantragen ... der chef hat kein risiko und der mitarbeiter kassiert verteilt auf 3 jahre insgesamt 14.000,00 €.
problematisch ist dabei nur, dass man krankenversicherungspflichtig ist und die rentenversicherungsbeiträge nach dem jeweils erzielten einkommen an das versorgungswerk zahlen muss ...
- j_laurentius
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Keine Ahnung, was Du damit jetzt meinst, Twist. Wenn man die Ich-AG-Förderung beantragt, muß man ein Formular ausfüllen, in dem es um die Frage der Scheinselbständigkeit geht. Klar kann man das mit unwahren Angaben füllen, ich bezweifle, daß das jemand vom Arbeitsamt wirklich nachprüft, aber eine unwiderlegliche Vermutung, daß man nicht scheinselbständig ist, wenn man den Existenzgründungszuschuß beantragt, gibt es nicht.
Beiträge ans Versorgungswerk mußt Du als Anwalt übrigens immer zahlen, ob Ich-AG oder nicht.
Viele Grüße, Jana
Beiträge ans Versorgungswerk mußt Du als Anwalt übrigens immer zahlen, ob Ich-AG oder nicht.
Viele Grüße, Jana
@ jana:
zu meiner zeit (2003) gab es die UNWIDERLEGLICHE vermutung noch (§ 7 Abs. 4 S. 2 SGB IV) ... für die zeit nach bezug der förderung ist die vermutung allerdings widerleglich ... so wie ich das mitbekommen habe, wurde (bewusst???) in kauf genommen, dass scheinselbständige als selbständige gelten ... hab grad nachgeschaut: vermutung gilt immer noch!
und zum thema rentenversicherung: durch die ich-ag ist man "an-sich" auch bei der deutschen rentenversicherung versicherungspflchtig. wegen der pflichtmitgliedschaft im versorungswerk fällt die zum glück weg! weitere folge ist allerdings, dass man beim versorgungswerk nicht einfach den mindestbeitrag zahlen kann/konnte, sondern der beitrag einkommensabhängig festgelegt wurde/wird ...
zu meiner zeit (2003) gab es die UNWIDERLEGLICHE vermutung noch (§ 7 Abs. 4 S. 2 SGB IV) ... für die zeit nach bezug der förderung ist die vermutung allerdings widerleglich ... so wie ich das mitbekommen habe, wurde (bewusst???) in kauf genommen, dass scheinselbständige als selbständige gelten ... hab grad nachgeschaut: vermutung gilt immer noch!
und zum thema rentenversicherung: durch die ich-ag ist man "an-sich" auch bei der deutschen rentenversicherung versicherungspflchtig. wegen der pflichtmitgliedschaft im versorungswerk fällt die zum glück weg! weitere folge ist allerdings, dass man beim versorgungswerk nicht einfach den mindestbeitrag zahlen kann/konnte, sondern der beitrag einkommensabhängig festgelegt wurde/wird ...