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Gelöschter Nutzer

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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Steffanie Bojak
Freie Mitarbeiterin

Hi,
`n halbes Jahr nach dem 2. Examen und nach allen Sch***bewerbungen hab ich zwar keine Stelle als Anwältin gefunden, aber wenigstens als freie Mitarbeiterin auch wenn ich nicht grad begeistert bin. Ich kann mir bis heute immer noch nichts darunter vorstellen.
Die Anwältin meinte, ich müsste mich selbstständig machen und die Bezahlung wäre gegen „Umsatzbeteiligung“ Meine Fragen, weil ich am Mittwoch mein Vorstellungsgespräch hab.

1. Was kann man sich unter „Umsatzbeteiligung“ vorstellen? Und wie sie es normalerweise mit der Bezahlung bei einer freier Mitarbeit aus? Stundenlohn? Wie sehen die Stundensätze aus? 20, 30, 50 Euro? Ich hab echt keine Ahnung. Damit ich nicht zu hoch greife.

2. Ich hab echt keine (doch ich hab schon, aber veraltete) Literatur. Kauft ihr euch die Bücher und Kommentare oder wäre es besser auf einen tagesweise Arbeitsplatz bei der Anwältin zu bestehen, damit ich die dortige Literatur benutzen kann. Ich meine gute Bücher in einem komplexen Rechtsgebiet wie Ausländerrecht/ Zuwanderungsgesetz und erst recht die Kommentare sind schweineteuer.

3. Wäre es besser zusätzlich noch die RA-Zulassung bei der Kammer zu holen? Ich meine dann würden ja noch mehr Kosten auf mich zukommen (K-Versicherung, Haftpflicht, Versorgungswerk und der ganze Sums). Gibt es da auch Vorteile? Oder reicht es erst mal mit dem Assessorin?

Ich wäre für jeden Tipp dankbar.
LG
Steffanie Bojak
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

vorweg: Ich habe keine Ahnung, aber stehe an einem vergleichbaren Punkt. Doch sind wir mal ehrlich und eröffnen ein fiktive Rechnung, die die unwahrscheinlichkeit bestimmter Einkommen darstellen soll: Rechnen wir mit 40 EUR in der Stunde. Wenn Du voll mitarbeitest und damit meine ich nur 40 Stunden/Woche, dann sind das 1600 EUR je Woche. Auf welche Beträge Du dann im Monat kommst, kannst Du Dir ausrechnen. So gesagt wären wir dann schon im Verdienstbereich der besagten Großkanzleien und das dann auch noch für weniger Arbeit.

Grundsätzlich würde ich sagen, beantrage Deine Anwaltszulassung und versuch noch ein paar eigene Mandate zu angeln. Vielleicht gelingt Dir dadurch der Start für eine eigen Kanzleigründung und Du bist irgendwann nicht mehr auf Deine "Auftraggeberin" angewiesen.

Übrigens, auch als Rechtsanwalt kann mein die ICH-AG-Förderung in Anspruch nehmen. Das hilft beim Start.

Grüße
Christian
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Montag 9. Januar 2006, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
Frittenverkäufer
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Re: freie Mitarbeiterin

Beitrag von Frittenverkäufer »

Steffi_Bojak hat geschrieben: Die Anwältin meinte, ich müsste mich selbstständig machen und die Bezahlung wäre gegen „Umsatzbeteiligung“ Meine Fragen, weil ich am Mittwoch mein Vorstellungsgespräch hab.
Wenn du dich selbständig machst, trägst Du natürlich das Risiko.

1. Was kann man sich unter „Umsatzbeteiligung“ vorstellen? Und wie sie es normalerweise mit der Bezahlung bei einer freier Mitarbeit aus? Stundenlohn? Wie sehen die Stundensätze aus? 20, 30, 50 Euro? Ich hab echt keine Ahnung. Damit ich nicht zu hoch greife.
Eine Umsatzbeteiligung bemisst sich am Umsatz und nicht nach Stunden!

2. Ich hab echt keine (doch ich hab schon, aber veraltete) Literatur. Kauft ihr euch die Bücher und Kommentare oder wäre es besser auf einen tagesweise Arbeitsplatz bei der Anwältin zu bestehen, damit ich die dortige Literatur benutzen kann. Ich meine gute Bücher in einem komplexen Rechtsgebiet wie Ausländerrecht/ Zuwanderungsgesetz und erst recht die Kommentare sind schweineteuer.
Als Selbständige wird man dir wohl kaum Literatur und einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Sonst wärst Du ja nicht selbständig, sondern abhängig beschäftigt.

3. Wäre es besser zusätzlich noch die RA-Zulassung bei der Kammer zu holen? Ich meine dann würden ja noch mehr Kosten auf mich zukommen (K-Versicherung, Haftpflicht, Versorgungswerk und der ganze Sums). Gibt es da auch Vorteile? Oder reicht es erst mal mit dem Assessorin?
Ich kann mir nur schwer vorstellen, wie das Vertragsverhältnis ohne Zulassung gestaltet werden kann.

Ohne Zulassung wärst Du ein reiner Wasserträger, wäre dann aber schnell der Konflikt mit der Selbständigkeit.

Viel Erfolg!
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Olli
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Beitrag von Olli »

Ist Ich-AG nicht abgeschafft?
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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Beitrag von Frittenverkäufer »

R4M hat geschrieben:Hallo,

vorweg: Ich habe keine Ahnung, aber stehe an einem vergleichbaren Punkt. Doch sind wir mal ehrlich und rechnen mit 40 EUR in der Stunde. Wenn Du voll mitarbeitest und damit meine ich nur 40 Stunden/Woche, dann sind das 1600 EUR je Woche. Auf welche Beträge Du dann im Monat kommst, kannst Du Dir ausrechnen. So gesagt wären wir dann schon im Verdienstbereich der besagten Großkanzleien und das dann auch noch für weniger Arbeit.
Kann ich die Berechnung nach Abzug von Kosten, Steuern, Versicherung und Altersvorsorge mal sehen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Ich-AG läuft noch bis Mitte dieses Jahres.

Ansonsten stimme ich meinen Vorredner zu.

Auch im Hinblick auf Abzüge usw. bleibt natürlich nur wenig übrig. Doch aus Sicht der Auftraggeberin kommen dort Kosten zusammen, die sie nicht Zahlen können wird.

Daher bleibt meine Empfehlung, eigene Mandate Stück für Stück an Land zu ziehen.

Grüße
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Beitrag von Frittenverkäufer »

cliffhanger hat geschrieben:Ist Ich-AG nicht abgeschafft?
Noch nicht ganz: http://www.finanztip.de/recht/wirtschaf ... ich-ag.htm

zumindest bei http://www.gesetze-im-internet.de gibt es leider noch keine neue Fassung des SGB III.

Textnachweis ab: 1. 1.1998
Zur Anwendung vgl. § 434, § 434a und § 434b
(+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 6. 9.2005 I 2725 +++)
! Änderung durch Art. 1 G v. 22.12.2005 I 3676 (Nr. 76) noch nicht
berücksichtigt !
! Änderung durch Art. 2 Nr. 1 G v. 22.12.2005 I 3686 (Nr. 76) noch nicht
berücksichtigt !
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

besonders interessant ist auch die frage, wie man zu der erkenntnis kommt 40€/std zu verdienen, nach grober kalkulation müsste für den auftraggeber bzw. arbeitgeber, dann ein Umsatz von ca 120€/std erzielt werden, netto versteht sich.

was da nach abzug von Betriebsausgaben, Steuern und Versicherung übrig bleibt ist schwer zu sagen, da ich schlecht einschätzen kann, wie hoch die monatl. betriebsausgaben von RAen sind (Software, Literatur, AfA, Büromat., Bwk, etc).

also die berechnung würde mich auch mal interessieren.


ausserdem würde mich interessieren inwieweit man noch selbstständig ist bei einer 40std woche im hinblick auf das direktionsrecht des auftraggebers, da sich ja u.u. massive auswirkungen einstellen können.
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jajaja,

zerpflückt mal meine Antwort...
Mit rund 40 Stunden/Wochen meinte ich das potentielle Auftragsvolumen. Würde dies noch größer sein, würde das monatliche Einkommen auch steigen.

Alle meine Ausführungen gehen selbstverständlich alleinig von der Prämisse der Selbständigkeit aus.

Doch bevor wir hier nun Nebenkriegsschauplätze eröffnen, würde ich geren zur Kernfrage zurückkommen:

Wie habt Ihr Eure Verträge und Vereinbarungen zur freien Mitarbeiterschaft, Bürogemeinschaft, JuniorPartnerschaft und sonstigen Zusammenarbeitskonstellationen gestaltet?

Grüße
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

R4M hat geschrieben:Hallo,

und damit meine ich nur 40 Stunden/Woche, dann sind das 1600 EUR je Woche. Auf welche Beträge Du dann im Monat kommst, kannst Du Dir ausrechnen. So gesagt wären wir dann schon im Verdienstbereich der besagten Großkanzleien und das dann auch noch für weniger Arbeit.


Grüße
Christian
Super-Vorschlag! lol
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Beitrag von Frittenverkäufer »

R4M hat geschrieben:
Mit rund 40 Stunden/Wochen meinte ich das potentielle Auftragsvolumen. Würde dies noch größer sein, würde das monatliche Einkommen auch steigen.

Grüße
Du willst jemanden finden, dem Du mehr als 40 Stunden deiner Tätigkeit in Rechnung stellen kannst?

Nehmen wir mal an, Du findest jemanden, der dich so oft und so lange braucht. Warum sollte er dich dann nicht gleich einstellen?

Das Prinzip bei einer Selbständigkeit, wie sie hier besprochen wird, dürfte ein anderes sein:

Es gibt auf der einen Seite ein gut ausgelastete Kanzlei, die ein paar Mandate hat, mit denen man kein Geld verdienen kann. Man möchte den Kunden aber nicht abweisen, vielleicht kommt er ja noch mal mit nem richtigen Auftrag wieder. Weil es auch nicht übermäßig viele solche Fälle sind, lohnt es sich nicht jemanden dafür einzustellen.

Also gibt man die Mandate zur Bearbeitung an einen Selbständigen ab. Der Selbständige trägt das volle Risiko, muss sich um alles kümmern, hat aber keine Ansprüche auf gar nix!

Bleiben die Aufträge mal aus steht der Selbständige dumm da!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ähm, sorry, gibt es hier ein Missverständnis?

ich bin mit meiner Beschäftigungs- und Auftragslage zufrieden. Mein Anliegen war es die Erwartungshaltung der Ursprungsposterin zu senken, ohne mit konkreten Zahlen aufwarten zu können.

Zugleich interessiert mich die Situation von Kellegen, damit ich überprüfen kann, ob meine noch nicht geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen verbesserungswürdig sind.

Ansonsten stimme ich restlos zu, dass niemand einen freien Mitarbeiter für 40 EUR/Stunde beschäftigen wird. Und es hier ausschließlich um das Weiterreichen von nicht lukrativen Fällen geht!

Grüße
Frittenverkäufer
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Beitrag von Frittenverkäufer »

R4M hat geschrieben:Ähm, sorry, gibt es hier ein Missverständnis?



Grüße
Vermutlich! Ich habe deinen ersten Beitrag so verstanden, dass er deine Erwartungshaltung ausdrückt!
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j_laurentius
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Beitrag von j_laurentius »

Um mal wieder auf die eigentliche Frage zurückzukommen: Als freie Mitarbeiterin bist Du grundsätzlich selbständige Anwältin, d.h. genauso wie wenn Du Dich allein auf eigene Füße stellen würdest. Nur dann, wenn Du tatsächlich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Auftraggeber (also zu der Anwältin) stehen solltest - Maßstäbe sind z.B. Einrichtung eines Arbeitsplatzes in der Kanzlei Deines Auftraggebers, feste Arbeitszeiten, Tätigkeiten ausschließlich oder fast ausschließlich für den Auftraggeber - , könntest Du unter den Begriff "scheinselbständig" fallen und somit doch als Arbeitnehmerin anzusehen sein - was z.B. zur Folge hätte, daß Deine Auftraggeberin für Dich Sozialversicherungsbeiträge abführen müßte.

Ich würde Dir vorschlagen, wenn Du nicht allein Deine eigene Kanzlei gründen möchtest - ich bin diesen Schritt gegangen und habe es nicht bereut - , Dich ruhig auf das Angebot besagter Anwältin einzulassen, wenn die Rahmenbedingungen und die Sympathiewerte stimmen. So kannst Du Dir nach und nach einen eigenen Mandantenstamm aufbauen. Ist schon nicht schlecht.

Ja, und was die Details anbetrifft, die mußt Du zuallererst mit der Anwältin klären. Was für eine Honorarstruktur hat sie? Möchte sie Dir ein festes Gehalt zahlen (Achtung: Scheinselbständigkeit) oder willst Du am Umsatz beteiligt werden? Falls letzteres, wieviel bietet man Dir an? Laß Dir die aktuellen Umsatzzahlen zeigen. Laß Dir außerdem darlegen, warum die Anwältin eine freie Mitarbeiterin haben möchte. Hat sie tatsächlich so viel zu tun, daß sie einer Mitarbeiterin Arbeit abgeben kann? Was hat sie überhaupt für Mandanten?

Das ist das, was mir jetzt so durch den Kopf gegangen ist. Sicher wirst Du noch weitere Anregungen bekommen :)

Achja, und die Anwaltszulassung wirst Du auf jeden Fall brauchen.

Viele Grüße und viel Erfolg, Jana
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wird eigentlich Scheinselbstständigkeit wirklich geprüft?
Habe noch nie gehört, dass jemand damit Probleme hatte, obwohl die freie Mitarbeiterschaft gerade diese oft sein dürfte.
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