wohl noch nie mit nem StB unterhalten ... die Aussenprüfer der SV-Träger sind richtig geil auf freie mitarbeiter ... habe da letztens auch noch den einen oder anderen Vertrag für freie Mitarbeiter im rahmen einer Sozialversicherungsaussenprüfung prüfen müssenmartindergroße hat geschrieben:Wird eigentlich Scheinselbstständigkeit wirklich geprüft?
Habe noch nie gehört, dass jemand damit Probleme hatte, obwohl die freie Mitarbeiterschaft gerade diese oft sein dürfte.
freie Mitarbeiterin
Moderator: Verwaltung
- TaxMan
- Urgestein
- Beiträge: 8335
- Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
- Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
- j_laurentius
- Mega Power User
- Beiträge: 1683
- Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40
Ich stimme zu und insbesonders Frau Kollegin Laurentius!
Es gibt aber eiin paar Maßnahmen, die man vornehmen kann um den Verdacht der Scheinselbständigkeit zu verringern. Zunächst hilft die eigene Anwaltszulassung eine Weisungsfreiheit zu erlangen. Die Tatsache dann eigene Mandate sich verschaffen zu können, macht deutlich, dass man nicht von einem Auftraggeber abhängt.
Auf etwaige Vereinbarungen über Lohnfortzahlungen, Urlaubsgeld usw. ist zu verzichten.
Eine Fortentwicklung des Verhältnisses zu einer Bürogemeinschaft oder eventuell späteren Partnerschaft mindert den Verdacht, dass frühere Zahlungen im rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgten.
Für eventuelle Nachzahlungen die später aufgrund der Scheinselbständigkeit gefordert werden haftet übrigens der Arbeitgeber.
Grüße
Es gibt aber eiin paar Maßnahmen, die man vornehmen kann um den Verdacht der Scheinselbständigkeit zu verringern. Zunächst hilft die eigene Anwaltszulassung eine Weisungsfreiheit zu erlangen. Die Tatsache dann eigene Mandate sich verschaffen zu können, macht deutlich, dass man nicht von einem Auftraggeber abhängt.
Auf etwaige Vereinbarungen über Lohnfortzahlungen, Urlaubsgeld usw. ist zu verzichten.
Eine Fortentwicklung des Verhältnisses zu einer Bürogemeinschaft oder eventuell späteren Partnerschaft mindert den Verdacht, dass frühere Zahlungen im rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgten.
Für eventuelle Nachzahlungen die später aufgrund der Scheinselbständigkeit gefordert werden haftet übrigens der Arbeitgeber.
Grüße
Hallo Steffi,
der Tipp mit der Ich-AG ist ein Guter. Zusätzlich kannst Du, solange Du noch keine Gewinne erzielst, ergänzendes Alg2 beantragen.
Vorteil: du bekommst einen Zuschuss zum Beitrag an das Versorgungswerk in Höhe von 78 Euro pro Monat und die Krankenversicherung wird komplett übernommen.
Ich hab das jedenfalls so gemacht und komme so auf folgende staatliche Leistungen:
600 Euro Ich-AG-Zuschuss
178 Euro ergänzendes Alg2
78 Euro Zuschuss Versorgungswerkbeitrag
188 Euro Ersparnis Krankenversicherung
Macht summa summarum 1044 Euro jeden Monat, und Du kannst mir glauben, das hilft beim Start doch ganz enorm! Spezialisierung auf Sozialrecht hilft hier halt auch in eigener Sache
Die KollegInnen in meiner Bürogemeinschaft machen es ähnlich, nachdem ich Ihnen den Tipp gegeben hatte. Ergänzendes Alg2 mit den genannten Vorteilen gibt es übrigens auch zusätzlich zum Arbeitslosengeld, falls Du das Ganze erst mal nicht als Ich-AG sondern als Nebenerwerb (max. 15 St/Woche) betreiben möchtest.
Allerdings ist halt noch nicht klar, welche Regelung Ich-AG und Überbrückungsgeld ab 1.7.05 ablösen wird - ich denke mal, angesichts der Sparbestrebungen wohl eher eine ungünstigere - so dass es durchaus sinnvoll sein kann, die Ich-AG vorher noch "mitzunehmen".
Viele Grüße,
Iris
der Tipp mit der Ich-AG ist ein Guter. Zusätzlich kannst Du, solange Du noch keine Gewinne erzielst, ergänzendes Alg2 beantragen.
Vorteil: du bekommst einen Zuschuss zum Beitrag an das Versorgungswerk in Höhe von 78 Euro pro Monat und die Krankenversicherung wird komplett übernommen.
Ich hab das jedenfalls so gemacht und komme so auf folgende staatliche Leistungen:
600 Euro Ich-AG-Zuschuss
178 Euro ergänzendes Alg2
78 Euro Zuschuss Versorgungswerkbeitrag
188 Euro Ersparnis Krankenversicherung
Macht summa summarum 1044 Euro jeden Monat, und Du kannst mir glauben, das hilft beim Start doch ganz enorm! Spezialisierung auf Sozialrecht hilft hier halt auch in eigener Sache
Die KollegInnen in meiner Bürogemeinschaft machen es ähnlich, nachdem ich Ihnen den Tipp gegeben hatte. Ergänzendes Alg2 mit den genannten Vorteilen gibt es übrigens auch zusätzlich zum Arbeitslosengeld, falls Du das Ganze erst mal nicht als Ich-AG sondern als Nebenerwerb (max. 15 St/Woche) betreiben möchtest.
Allerdings ist halt noch nicht klar, welche Regelung Ich-AG und Überbrückungsgeld ab 1.7.05 ablösen wird - ich denke mal, angesichts der Sparbestrebungen wohl eher eine ungünstigere - so dass es durchaus sinnvoll sein kann, die Ich-AG vorher noch "mitzunehmen".
Viele Grüße,
Iris
- TaxMan
- Urgestein
- Beiträge: 8335
- Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
- Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist
Hey, das ist ein Zuschuss zu den Kosten, als da z.B. wären:martindergroße hat geschrieben:Mag vielleicht jetzt einigen nicht gefallen, aber 1044,- Euro monatlichen Zuschuss finde ich persönlich viel zu viel, da kann man ja wirklich sich selbstständig machen ohne tatsächlich eigene Fälle zu haben.
Miete für private Wohnung
Lebenshaltungskosten
Miete für Kanzleiräume
Telefon privat und beruflich
private Versicherungen
Berufshaftpflicht
Kammerbeitrag
Porto
Zinsen und Tilgungen für aufgenommenen Existenzgründungskredit bzw. Dispokredit
Fahrtkosten
und und und ... also ohne eigene Fälle kannst du davon jedenfalls nicht leben! Außerdem wird das ergänzende Alg2 gestrichen, wenn die mittelfristige Wirtschaftlichkeit der Kanzlei nicht gewährleistet ist.
Das Unternehmen Existenzgründung sollte gut durchdacht und vor allem gut geplant sein - das machst du nicht mal "eben so"!
Mein Beitrag war einfach nur als Tipp gemeint, welche Zuschüsse und Erleichterungen noch so möglich sind um den Start, der ganz bestimmt nicht einfach ist, zu erleichtern.