Hi,
ich möchte mich bei einer Kanzlei in Brüssel für eine Station im Referendariat bewerben. Habe schon an die zuständige Person eine Anfrage geschickt, in welcher Sprache sie die Bewerbung gerne hätten, aber keine Antwort bekommen.
Muss ich meine Zeugnisse u.ä. übersetzen lassen? Hat da jemand Erfahrung?
Sprache für Bewerbung in Brüssel
Moderator: Verwaltung
Kommt natürlich auf die Kanzlei an.
Ich war bei einer (US bzw. selbsternannte internationale) Kanzlei dort zum Gespräch und habe die Unterlagen auf englisch hingeschickt. Habe dann da mit der (sehr netten) Personalfrau englisch, mit allen Anwälten (Piefkes und Ösis) deutsch gesprochen.
Die Unterlagen würde ich aber auf englisch schicken, ist sicherer, dann kann sie eben auch jeder lesen, nicht nur die Deutschen.
Anders natürlich, wie gesagt, wenn es sich um die Brüsseler Dependence einer dt. Kanzlei (also Hengeler oder so) handelt, würd ich sagen.
Ich war bei einer (US bzw. selbsternannte internationale) Kanzlei dort zum Gespräch und habe die Unterlagen auf englisch hingeschickt. Habe dann da mit der (sehr netten) Personalfrau englisch, mit allen Anwälten (Piefkes und Ösis) deutsch gesprochen.
Die Unterlagen würde ich aber auf englisch schicken, ist sicherer, dann kann sie eben auch jeder lesen, nicht nur die Deutschen.
Anders natürlich, wie gesagt, wenn es sich um die Brüsseler Dependence einer dt. Kanzlei (also Hengeler oder so) handelt, würd ich sagen.
- Jussi Cogens
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- Registriert: Montag 22. November 2004, 17:59
"Übersetzen lassen", also professionell mit Stempel und so, musst Du mE nichts. Für gewöhnlich sollte es reichen, wenn Du den CV auf English mit einreichst, aus dem dann die Übersetzung der deutschen Unterlagen (ggf. inkl. Einordnungshilfe, also zB "Top 15%" oder so neben der Examensnote) hervorgeht.
Im Regelfall, d.h. wenn es keine "rein" deutsch besetzte Kanzlei ist, würde ich immer die englische Version beifügen, da selbst wenn der Ausbilder oder Dein Ansprechpartner deutscher Volljurist ist, die Unterlagen schließlich auch dem hiring/recruiting partner bzw. dessen Aktenschrank vorgelegt werden müssen. Bei mir war es bei einer amerikanischen Kanzlei in Brüssel deshalb so, dass ich ganz am Schluss einen englischen CV nachreichen musste, damit der Papierkram auch für den britischen Nachfolger des deutschen managing partners verständlich war (als ob der sich das jemals anschauen würde, aber Regeln sind Regeln...).
Im Regelfall, d.h. wenn es keine "rein" deutsch besetzte Kanzlei ist, würde ich immer die englische Version beifügen, da selbst wenn der Ausbilder oder Dein Ansprechpartner deutscher Volljurist ist, die Unterlagen schließlich auch dem hiring/recruiting partner bzw. dessen Aktenschrank vorgelegt werden müssen. Bei mir war es bei einer amerikanischen Kanzlei in Brüssel deshalb so, dass ich ganz am Schluss einen englischen CV nachreichen musste, damit der Papierkram auch für den britischen Nachfolger des deutschen managing partners verständlich war (als ob der sich das jemals anschauen würde, aber Regeln sind Regeln...).
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Eben.SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:Kommt natürlich auf die Kanzlei an.
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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