Vermögenswirksame Leistungen
Moderator: Verwaltung
Vermögenswirksame Leistungen
Nachdem ich bei google und über die Suchfunktion nichts gefunden habe:
Zahlt der Freistaat BY seinen "Schäfchen" (Ri/StA) vermögenswirksame Leistungen oder geht "nur" die vermögenswirksame Anlage von Teilen der Bezüge?
Danke im Voraus
Zahlt der Freistaat BY seinen "Schäfchen" (Ri/StA) vermögenswirksame Leistungen oder geht "nur" die vermögenswirksame Anlage von Teilen der Bezüge?
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- Mega Power User
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RRef bekommen ca. 13 Euro/Monat vom Staat für VL, Ri/StA weiss ich leider nicht.
Als StA/Ri lohnt die VL-Anlage nur aus der eigenen Tasche doch nicht? Über die Einkommensgrenze ist man doch (so nicht verheiratet) locker drüber, so daß keine staatliche Zulage winkt ... ?
Als StA/Ri lohnt die VL-Anlage nur aus der eigenen Tasche doch nicht? Über die Einkommensgrenze ist man doch (so nicht verheiratet) locker drüber, so daß keine staatliche Zulage winkt ... ?
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
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Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Laut Bank gibt es die Vermögenswirksamen Leistungen unabhängig vom Einkommen ... und € 13,00 bzw. € 6,00 pro Monat ist auch schon ein bisserl was.
Aus der eigenen Tasche rentiert es sich nur, wenn Du unter € 17.000,00 Einkommen im Jahr hst ... da bräuchte man eine Menge Werbungskosten ...
Frage mich nur gerade, warum ich - soweit ich mich erinnern kann - als Ref. keine vermögenswirksamen Leistungen bekommen habe???
Aus der eigenen Tasche rentiert es sich nur, wenn Du unter € 17.000,00 Einkommen im Jahr hst ... da bräuchte man eine Menge Werbungskosten ...
Frage mich nur gerade, warum ich - soweit ich mich erinnern kann - als Ref. keine vermögenswirksamen Leistungen bekommen habe???
- Kritschgau
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Also bei uns ist das so gelaufen, dass man seine Versicherung angegeben hat und die VL wurden dann direkt an das betreffende Bausparunternehmen gezahlt. Das muss sich doch feststellen lassen...twist hat geschrieben:@ kritschgau:
Antrag habe ich gestellt und Gehalt wurde auch einbehalten. Nur weiss ich nicht mehr, ob die VWL auf dem Lohnzettel aufgetaucht sind oder nicht ...
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Läßt sich ja auch feststellen - ein Blick auf die Bescheinigung über die Unterhaltsbeihilfe (Lohnbescheid kann man ja kaum sagen) genügt. Dort sollte die VL als zusätzliches zu versteuerndes Einkommen auftauchen.
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
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