Arbeitszeugnis

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Gelöschter Nutzer

Arbeitszeugnis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Ein paar Fragen zum Arbeitszeugnis: Ich habe gelesen, dass das Arbeitszeugnis nicht gefaltet sein soll. Aber solche Unterlagen werden ja eh in Kopie verschickt und da sieht man die Falte des Originals ja nicht, oder?

Verhältnis zu Kollegen wird so umschrieben: "XY hat ein sehr gutes Verhältnis zu den Mitarbeitern aufgebaut und war ein stets geschätztes Teammitglied." Eine Beschreibung zum Verhältnis zum Vorgesetzten fehlt. Ich weiss, dass das nicht mit Absicht weggelassen wurde, denn bei allen Arbeitszeugnissen dieser Firma wird das nicht erwähnt, weil sie mit "Mitarbeitern" alle Hierarchiestufen meinen. Trotzdem könnte ja ein potentieller späterer Arbeitgeber beim Durchlesen auf die Idee kommen, man hätte kein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten gehabt, oder?

Also, sind diese beiden Punkte so relevant, dass man ein neues Zeugnis verlangen sollte? Was meint ihr?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

1. iVm 2. lässt vermuten, dass irgendwas nicht stimmt. Ein Zeugnis darf keinesfalls geknickt werden. Aber dieses Problem ist ja erledigt, indem Kopien gemacht werden.
Und was das Fehlen bestimmter Punkte anbelangt, kann man das natürlich so oder so sehen. Normalerweise wird ja das Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen erwähnt. Wenn eines davon fehlt, gibt das natürlich Anlass zu Bedenken.

Wenn man die Aussicht hat, später für diese Organisation oder was, zu arbeiten, sollte man sich allerdings nicht mit denen rumstreiten wegen sowas, sonst wird einem das noch als kleinlich ausgelegt, imho...
Learned Hand
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Beitrag von Learned Hand »

Philipp22 hat geschrieben:1. iVm 2. lässt vermuten, dass irgendwas nicht stimmt. Ein Zeugnis darf keinesfalls geknickt werden. Aber dieses Problem ist ja erledigt, indem Kopien gemacht werden.
Nur mal so interessehalber: wieso dürfen Zeugnisse nicht geknickt werden? Hat das auch wieder so eine geheime Bedeutung, die nur die Personalchefs kennen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich weiss, dass das alles keine böse Absicht war, denn auch bei anderen Zeugnissen stand keine Beschreibung zum Verhältnis zum Vorgesetzen. Das ist bei denen einfach so eine Standardformulierung mit den Mitarbeitern (damit meinen sie alle Mitarbeiter, von der Sekretärin bis zum Chef).
Geknickt ist das Ding auch nur, weil's mit der Post verschickt wurde und nicht daran gedacht wurde, dass das eine negative Bedeutung haben könnte.

Die schicken ein neues Zeugnis, da bin ich mir sicher, aber man will ja nicht nerven.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

...
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 22. April 2008, 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Learned Hand hat geschrieben:Nur mal so interessehalber: wieso dürfen Zeugnisse nicht geknickt werden?
Hast Du jemals ein geknicktes Schul-, Abi- oder Examenszeugnis gesehen?
Learned Hand
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Beitrag von Learned Hand »

Philipp22 hat geschrieben:
Learned Hand hat geschrieben:Nur mal so interessehalber: wieso dürfen Zeugnisse nicht geknickt werden?
Hast Du jemals ein geknicktes Schul-, Abi- oder Examenszeugnis gesehen?
Darauf habe ich noch nie geachtet, also keine Ahnung...Du schließt also aus dieser Beobachtung (?), dass Zeugnisse nicht geknickt werden dürfen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dem Knick im Zeugnis sieht man ja nicht an, wer ihn verursacht hat. Im Zweifel wird also ein neuer Arbeitgeber davon ausgehen, dass Du mit Deinen Unterlagen schluderig umgehst. Will man wirklich solch einen Eindruch hinterlassen?

Den Punkt mit dem nicht nerven kannst Du getrost vergessen. Da geht man einfach freundlich hin, erwähnt, dass auf dem Postweg der Brief zu schaden kam und bittest, dass Dir ein neues Zeugnis ausgestellt wird, dass Du dann lieber selbst abholen kommst. Man muss sich doch nicht ohne Not zum Duckmäuser machen. ;)

Das gilt für die Formulierung im Zeugnis erst recht. Wenn ich Dich richtig verstehe, ist das Unternehmen Dir ja wohl gesonnen, von daher wird Dein Wunsch auf eine Umformulierung dort lediglich als Fähigkeit erkannt werden, dass Du für Deine eigenen Interessen einstehen kannst.
Denn wenn sie Dir wirklich wohlgesonnen sind, werden sie nicht auf einer Formulierung bestehen, die sich für Dich ungünstig auswirken könnte.

Ich habe bei meinem Arbeitszeugnis damals - war noch vor Jura - sowohl mehrere Formulierungen beanstandet und um ein neues Zeugnis gebeten. Mit beiden Bitten bin ich auf Verständnis gestoßen. Also keine falsche Bescheidenheit an den Tag legen. :)
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Volki
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Beitrag von Volki »

Learned Hand hat geschrieben:Nur mal so interessehalber: wieso dürfen Zeugnisse nicht geknickt werden? Hat das auch wieder so eine geheime Bedeutung, die nur die Personalchefs kennen?
Jehova, die Geheimsprache der Personalchefs! Zuverlässiger Winterlochfüller der BamS-Redaktion, Quell der Inspiration für Heerscharen von Bewerbungstrainern und Personal Coaches, heiliger Gral aller verzweifelten Bewerber und anderer Leute, die sich nur durch so etwas erklären können, warum es mit der Einladung zum AC nix geworden ist. Muss ja am Knick im Zeugnis liegen.

Aber Hohn beiseite: Es gibt nämlich noch einen geheimen Code der Knicktechnik selber. Origami für Personaler. Geht so: Zwei Knicks = Vollpfeife. Ein Knick = Flachpfeife. Querknick links unten: Gewerkschafter. Querknick rechts oben: CSU-Mitglied mit guten Verbindungen. Schalten Sie auch morgen wieder ein zu Die Geheimsprache Der Personalchefs Teil Zwei: Arial? Scheißegal! Schrifttypen und was Sie wirklich über mich aussagen.

SCNR...
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
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Jussi Cogens
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Beitrag von Jussi Cogens »

:mademyday:
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Philipp22

Was du sagst stimm leider überhaupt nicht. Ich verweise an dieser Stelle nur mal auf das Urteil des BAG vom 21.9.1999 - 9 AZR 893/98.

Demnach darf ein Zeugnis vom ASrbeitsgeber sehr wohl gefaltet werden, damit er dieses in einen Umschlag kleineren Formats legt und es dem AN zuschickt.
Einen Anspruch, dass das Zeugnis in einem DIN A 4 Umschlag zugeshcickt wird, gibt es nicht.
Allerdings dürfen die Knicke bei einer Kopie nicht zu sehen sehen. Und das ist, wenn man das Zeugnis ganz normal faltet, nicht der Fall.

Im Übrigen ist es schlecht, wenn die "Vorgesetzten" in einem Zeugnis nicht erwöhnt werden. Dass die Firma mit Mitarbeiter auch die Vorgesetzten meint, spielt dabei keine Rolle. Es kommt nämlich auf die Wahrnehmung des Lesers an. Und ein geschulter Personalchef wird schnell erkennen dass etwas nicht stimmt. Insofern würde ich einfach mal nachfragen, ob man die Vorgesetzen nicht doch erwähnt.

Das BAG sah das aber in seinem Urteil vom 29.7.1971 - 2 AZR 250/70 etwas anders, und meint, dass das Fehlen der "Vorgesetzen und Kollegen" keinen negativen Eindruck hinterlässt und nicht zu beanstanden sei.

Aber diese Begründung ist heute kaum haltbar, denn das Fehlen dieser Aussage deutet auf Verhaltensmängel hin.

Also dringend nachbessern lassen!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Noch eine Frage zum Thema Zeugnis...

Habe heute ein Arbeitszeugnis für meinen Nebenjob in einer Steuerabteilung bekommen. Darin ist ein Hinweis enthalten, dass ich dort "in Teilzeit" tätig war.

Gehört so etwas überhaupt in ein Zeugnis oder sollte ich es besser beanstanden?

Ich habe schon in einigen Kanzleien und Büros nebenher gearbeitet, in den Zeugnissen gab es aber nie Hinweise auf Voll- oder Teilzeitarbeit.
Für die Beurteilung der Leistung ist das doch ohne Belang, oder?

Hat jemand einen Tipp für mich?

Gruß, Jumali
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich für meinen Teil würde das nicht beanstanden. Es konkretisiert ja nur die Tätigkeit.

Es ist schon ein Unterschied ob jemand in Voll- oder Teilzeit arbeitet.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Es stört mich auch nicht wirklich, ich hatte nur die Befürchtung, dass es sich hierbei wieder um irgendein "Geheimzeichen" handelt. Eigentlich ist ja klar, dass man neben dem Referendariat nur Teilzeit arbeiten kann.

Gruß, jumali
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