Jein. Gleiss sieht darin wohl die Bestätigung der Fähigkeit, wissenschaftlich zu arbeiten - und meint implizit, dass die Tätigkeit diese Fähigkeit voraussetzt. Darüber kann man vermutlich geteilter Meinung sein, aber es ist zumindest eine Methode, eine gewisse Homogenität der Anwälte herzustellen (und natürlich kann man auch über den tieferen Sinn dieses Ziels geteilter Meinung sein).Lacan hat geschrieben:Gibt es überhaupt einen sachlichen Grund für diese Kanzleien, eine Promotion zu fordern - unabhängig von der Bestenauswahl. Hat das also was mit der Arbeit zu tun? Oder täusche ich mich, wenn ich das bezweifle?
Die anderen Großkanzleien erwarten eigentlich keine Promotion mehr.
...und dann gibt es da noch die mittelgroßen bzw. Regionalkanzleien, bei denen die Jungs auf dem Briefkopf entweder adlig, promoviert oder beides sind (oder zumindest mit einem der Namenspartner verwandt). Ich würde mal raten, dass es da eher darum geht, die Mandanten zu beeindrucken.