Lohnt sich ´ne Weiterbildung zum Steuerberater für Volljuristen?
Moderator: Verwaltung
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Lohnt sich ´ne Weiterbildung zum Steuerberater für Volljuristen?
Überlege nach wie vor, was ich nach meinem 2. StEx so anstellen soll.
Im Zusammenhang "Weiterbildung" habe ich jetzt von einem Kollegen (Volljurist) gehört, dass er sich zum Steuerberater weiterbilden will.
Da kam bei mir die Frage auf: lohnt sich das als Volljurist überhaupt (mit ordentlichen Examina)...? Also finanziell bzw. arbeitsmarktmässig...
Um Steuerberater zu werden, muss man doch nicht mal studiert haben... und falls doch sind das doch normalerweise eher BWLer oder nicht?
Sorry, TaxMan, aber es wäre cool, wenn sich die Antworten jetzt nicht um die Frage der Schönheit des Steuerrechts drehen würden... die ist, wie alles Schöne, nämlich Geschmackssache...
Im Zusammenhang "Weiterbildung" habe ich jetzt von einem Kollegen (Volljurist) gehört, dass er sich zum Steuerberater weiterbilden will.
Da kam bei mir die Frage auf: lohnt sich das als Volljurist überhaupt (mit ordentlichen Examina)...? Also finanziell bzw. arbeitsmarktmässig...
Um Steuerberater zu werden, muss man doch nicht mal studiert haben... und falls doch sind das doch normalerweise eher BWLer oder nicht?
Sorry, TaxMan, aber es wäre cool, wenn sich die Antworten jetzt nicht um die Frage der Schönheit des Steuerrechts drehen würden... die ist, wie alles Schöne, nämlich Geschmackssache...
- schlafkatze
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ob es sich lohnt .... es ist jedenfalls ein krisensicherer job.
und zum thema: man muß nicht mal studiert haben: muß man nicht, aber guck doch mal, was dann die anforderungen sind:
http://www.stbka.org/steuerberater/ausbildung1.cfm (Verwaister Link automatisch entfernt)
und zum thema: man muß nicht mal studiert haben: muß man nicht, aber guck doch mal, was dann die anforderungen sind:
http://www.stbka.org/steuerberater/ausbildung1.cfm (Verwaister Link automatisch entfernt)
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07
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ohne studium aber mit kfm. ausbildung 10jahre praktische tätigkeit
den Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter danach noch draufgelegt 7 jahre praktische tätigkeit
studium unter 8 semester 3 jahre praktische tätigkeit
studium über 8 semester 2 jahre praktische tätigkeit
soviel zu den praktischen vss. zu StB prüfung
ob es sich lohnt ... gute frage ... das ist im einzelfall zu entscheiden. es kann auf jedenfall ein gutes 2. standbein bilden zum RA (okay man kann mit 2. StEx auch ohne StB-titel steuerberatung vornehmen, aber wer is schon so wahnsinnig?!)
gute vss. hat mal als Volljurist schon, denn den meisten StB-Kandidaten machen nämlich die AO und FGO zu schaffen, die ja bekanntlich dem VwVfG und der VwGO seeeehr ähnlich sind.
sollte man den stoff wirklich drauf haben, sowohl das juristische als auch den bwl teil, steht aber die schwierigste hürde vor der tür ... die mündliche prüfung ... in dieser sind schon viele gute kandidaten im wahrsten sinne abgesägt worden, sei es wegen der quote (was allerdings niemand zugibt) oder weil man nach ansicht der prüfer nicht in das "klischee" passt.
soviel fürs erste
den Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter danach noch draufgelegt 7 jahre praktische tätigkeit
studium unter 8 semester 3 jahre praktische tätigkeit
studium über 8 semester 2 jahre praktische tätigkeit
soviel zu den praktischen vss. zu StB prüfung
ob es sich lohnt ... gute frage ... das ist im einzelfall zu entscheiden. es kann auf jedenfall ein gutes 2. standbein bilden zum RA (okay man kann mit 2. StEx auch ohne StB-titel steuerberatung vornehmen, aber wer is schon so wahnsinnig?!)
gute vss. hat mal als Volljurist schon, denn den meisten StB-Kandidaten machen nämlich die AO und FGO zu schaffen, die ja bekanntlich dem VwVfG und der VwGO seeeehr ähnlich sind.
sollte man den stoff wirklich drauf haben, sowohl das juristische als auch den bwl teil, steht aber die schwierigste hürde vor der tür ... die mündliche prüfung ... in dieser sind schon viele gute kandidaten im wahrsten sinne abgesägt worden, sei es wegen der quote (was allerdings niemand zugibt) oder weil man nach ansicht der prüfer nicht in das "klischee" passt.
soviel fürs erste
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
- BuggerT
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Werde ab diesem Jahr denVorbereitungslehrgang zum StB besuchen.
Wer glaubt, dass das rechtliche DÜRFEN der Steuerberatung durch Anwälte irgendwas mit dem tatsächlichen KÖNNEN zu tun hat liegt wohl vollkommen falsch.
Das Lohnende sind unter anderem Dauermandate, die einerseits monatlich durch Buchführungen und dann jährlich durch Steuererklärungen bzw. Jahresabschlüsse einen einigermaßen planbaren Umsatz bringen.
Der Anwalt kann doch davon nur träumen!!
Die Kenntnisse die der Anwalt sicherlich eher hat bzw. besser drauf hat als der StB sind richtigerweise wohl das Verfahrensrecht und die abstrakten Rechtsprobleme im Bereich der außergerichtlichen Rechtsbehelfe.
Aber der gemeine (Wald und Wiesen-)StB hat auch selten vorm FG zu tun. Dafür ist halt der RA eher geeignet.
Gruß
WfW
Wer glaubt, dass das rechtliche DÜRFEN der Steuerberatung durch Anwälte irgendwas mit dem tatsächlichen KÖNNEN zu tun hat liegt wohl vollkommen falsch.
Das Lohnende sind unter anderem Dauermandate, die einerseits monatlich durch Buchführungen und dann jährlich durch Steuererklärungen bzw. Jahresabschlüsse einen einigermaßen planbaren Umsatz bringen.
Der Anwalt kann doch davon nur träumen!!
Die Kenntnisse die der Anwalt sicherlich eher hat bzw. besser drauf hat als der StB sind richtigerweise wohl das Verfahrensrecht und die abstrakten Rechtsprobleme im Bereich der außergerichtlichen Rechtsbehelfe.
Aber der gemeine (Wald und Wiesen-)StB hat auch selten vorm FG zu tun. Dafür ist halt der RA eher geeignet.
Gruß
WfW
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Was haltet Ihr eigentlich vom Erwerb des Fachanwalts für Steuerrecht? Wenn ich das richtig sehe, sind doch viele Juristen, die steuerrechtsgestaltend (also nicht in der laufenden Steuerberatung) tätig sind 'nur' Fachanwälte und keine StB. Kann sich ein Fachanwalt für Steuerrecht bei der StB-Prüfung irgend welche Prüfungsleistungen anrechnen lassen?