Associate Einstiegsgehälter

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Backstubentaler
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von Backstubentaler »

Zum Glück steht den enttäuschten Jungrichtern ja der Weg zurück in die Privatwirtschaft offen, also alles kein Problem.
Elbflorenz
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von Elbflorenz »

Backstubentaler hat geschrieben:Zum Glück steht den enttäuschten Jungrichtern ja der Weg zurück in die Privatwirtschaft offen, also alles kein Problem.
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showbee
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von showbee »

Man darf bei der Entscheidung halt nicht nur auf eine Zeitspanne von 3-5 Jahren schauen; die Entscheidung für den Richterjob wird doch meist erst auf "lange" Sicht attraktiv, wenn man ernannt ist und sein Dezernat aufgeräumt hat... Der Anwalt als Angestellter oder Freiberufler muss immer unternehmerisch denken und handeln, auch noch mit 63. Die wenigsten Anwälte
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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showbee
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von showbee »

[schei.. Tapatalk] ... haben ja die Chance Equity Partner in der GK zu werden und mit dem 55. Geburtstag verhältnismäßig ausgesorgt zu haben (also finanzielles Polster auf Konto, welches Vorruhestand möglich machen würde).
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Elbflorenz
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von Elbflorenz »

Showbee, es ist doch alles richtig was du schreibst. Der Richterberuf hat sehr viele Vorteile, sonst hätte ich ihn ja auch nicht ergriffen. Nur - und das dürfte unstreitig sein - wird man als Richter von Anwälten mit gleichen fachlichen Qualifikationen zum Teil erheblich finanziell abgehängt. Und das gerade nicht am Anfang (in manchen Bundesländern geht man mit 2.800 netto nach Hause), sondern auf lange Sicht (ein 50-jähriger Amtsrichter geht ohne Kinder und Frau mit 4.000 netto nach Hause). Mir geht essbarem, dass der materielle Verzicht nicht unbedingt mit einer Verkürzung der Arbeitszeit einher geht.
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showbee
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von showbee »

Hmmm. Absolut in € gemessen ja, aber nicht auf Dauer in €/h und bis ans Lebensende.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

showbee hat geschrieben:Hmmm. Absolut in € gemessen ja, aber nicht auf Dauer in €/h und bis ans Lebensende.
Man muss doch aber auch erst einmal in einer Stadt bzw. Region leben, in der man diese hohen Anwaltseinstiegsgehälter überhaupt bekommen kann. Außerhalb der großen Wirtschaftszentren zahlen doch - mit viel Glück - eine oder zwei Kanzleien ein Gehalt, das bei der Umrechnung dem Justizgehalt entspricht. In vielen Städten wird nicht einmal das der Fall sein.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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showbee
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von showbee »

Der Anwaltsberuf wird primär freiberuflich ausgeübt, insoweit wird Elbflorenz wahrscheinlich mit Blick auf die Perspektive eher die Selbständigkeit im Blick gehabt haben. Da sind auch in kleineren Städten in einer gutgehenden Kanzlei sicherlich Monatsgewinne netto > 3.000€ drin. Fragt sich jedoch mit wieviel Vorlauf, wieviel Arbeitszeit und mit welchem Risiko.
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von Elbflorenz »

Nun ja, ganz ehrlich: Betrachtet man das Einstiegsgehalt führt - soweit man sich nicht für eine große Wirtschaftskanzlei interessiert - kein Weg an der Richterschaft vorbei. Knapp 2.900 € netto im Monat zu verdienen, wird als Anwalt sehr, sehr schwer. Natürlich gibt es mittlerweile Auch manche Kanzlei, die bei annehmbaren Arbeitszeiten 70.000 € bezahlt, aber viele sind dies nicht. Eklatanter wird dann jedoch das finanzielle Auseinanderdriften nach ein paar Jahren. Ein 40-jähriger Amtsrichter verdient ca 3.500 € netto im Monat. Das ist gemessen an den Gehältern gleich qualifizierter Anwälte auch abseits der Großkanzleien und auch im Vergleich zu manch anderen Akademikergruppen nicht gerade üppig.
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von Backstubentaler »

Dafür soll bei Richtern und Staatsanwälten nach ein paar Jahren die Arbeitszeit sinken, sei es weil man sich eingearbeitet oder schlicht die Probezeit vor der Lebenszeitverbeamtung überstanden hat. Ich kenne auch genug Fälle von ehemaligen Richtern und Staatsanwälten, die in die Privatwirtschaft gewechselt sind.
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non-liquet
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von non-liquet »

Backstubentaler hat geschrieben:Ich kenne auch genug Fälle von ehemaligen Richtern und Staatsanwälten, die in die Privatwirtschaft gewechselt sind.
Haben die das dann auch wegen zu geringen Einkommens so gemacht oder beruhte das auf anderen Gründen?
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von Elbflorenz »

Einen Fall des Wechsels in die Privatwirtschaft kenne ich auch. Eine ehemalige AG-Kollegin arbeitete zuerst drei Jahre in einer Großkanzlei, um dann (wie geplant) zur StA zur wechseln. Als auch nach einem Jahr ihre Arbeitszeiten denen während ihrer Anwaltstätigkeit entsprachen, wechselte wieder zurück und wurde genommen, weil man sie schon kannte. Sie gehört wahrlich nicht zu den Menschen, die zu langsam arbeiten oder entscheidungsunfreudig sind.
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von Parabellum »

Interessant: Einstiegsgehälter für US-Anwälte im Zeitvergleich über die letzten 20 Jahre: http://abovethelaw.com/2013/11/dont-you ... nequality/

Mir war nicht klar, dass die hohen Einstiegsgehälter in den US-Großkanzleien (und die damit verbundene Kanzleistruktur usw.) auch erst eine Erfindung der späten 90er Jahre sind. Ich war bisher davon ausgegangen, dass das drüben "schon immer" so üblich war.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von jurabilis »

Ganz so extrem ist es bei uns sicher nicht, aber so ganz fremd klingt das alles nicht b
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jurabilis
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Re: Associate Einstiegsgehälter

Beitrag von jurabilis »

Die Macher von "Above the Law" im Power-Lunch-"Streitgespräch" zur Höhe der Boni für Associates. http://goo.gl/7RP7D0
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