Beide Examina bestanden. Und jetzt?

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Moderator: Verwaltung

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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:
schlafkatze hat geschrieben:in bayern hieß es mal für 2005: 40.
Na das ist ja gar nicht so verkehrt, ok Ihr seid ein größeres Land und unter nem "Gut" wird da wahrscheinlich auch nicht so viel laufen, aber ich hätte jetzt mit noch weniger gerechnet.
ja, die 11,5 kann man so als meßlatte für den direkteinstieg als richter nehmen. momentan soll's aber wohl sogar bisserl weniger sein.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

Wenn 11,5 Punkte Voraussetzung für nen Job als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind, dann würde mich wirklich interessieren, was die Jungs und Mädels beim Verwaltungs-/Arbeits-/Sozialgericht so hinlegen müssen...
snowie
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Beitrag von snowie »

nemesis hat geschrieben:
juron hat geschrieben:
nemesis hat geschrieben: Um eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch für eine Richterstelle auf Probe zu bekommen, musst du zweimal ein gehobenes VB haben. Dann muss man sich noch gegen mindestens zwei andere Bewerber durchsetzen, die ähnliche Noten haben. Bei zweimal "gut" kann man recht sicher sein, auch eine Stelle zu bekommen.
Gilt das für alle BL? Ich glaube aber Richter zu werden ist mit Abstand das schwertse, weil man die Examina durch nichts ausgleichen kann, während man sonst auch durch ander Sachen punkten kann.

Wollen eigentlich alle Leute mit Top-Examen Richter werden? Oder stellen die niemanden mehr ein? Also es gibt eigentlich wenige die zwei zweistellige Examen vorweisen können. Und andere Berufe sind doch auch nicht alle schlecht. Wieviel Richter werden p.a. eigentlich über den Daumen gepeilt eingestellt. Irgendjemand ne Ahnung?
Das gilt nicht für alle BL, denn manche stellen gar nicht mehr ein und bauen Stellen ab (z.B. die ostdeutschen BL außer Sachsen, in Hessen gab es zumindest letztes Jahr einen Einstellungsstopp, in Niedersachsen wurde der Einstellungsstopp wohl Ende letzten Jahres aufgehoben).


In Sachsen ist gerade Einstellungstop. Wenn eingestellt wird, ist Voraussetzung mindestens zwei VB, eingestellt wurden letztes Jahr so zehn glaub ich.

Ich denke tendenziell gehen schon ein Großteil der Besten eines Jahrganges in die Justiz, was wie schon angesprochen den Vorteil eines relativ sicheren, planbaren und im Vergleich zu Großkanzleien ruhigeren Jobs bei vergleichsweise ordentlicher Bezahlung bietet. Mir persönlich liegt der Anwaltsberuf darüber hinaus auch weniger. Ich mag es halt nicht, mich verbiegen zu müssen und den Mandanten - egal ob es auch meiner Auffassung entspricht - unterstützen zu müssen. Da gebe ich dann doch schon lieber die vorläufige Würdigung der Sach- und Rechtslage des Gerichts bekannt ;).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ Jurafix

Ich würde Dir mal zu ner Auszeit raten. Zwei Wochen gar nix von Jura hören und sehen. Du hast zwei echt gute Examina, herzlichen Glückwunsch dazu. Vielleicht siehst Du aber grad deswegen den Wald vor lauter Bäumen nicht. Du hast gelernt, Deine Stationen gemacht, gelernt...immer mit diesem Ziel vor Augen. Dann hast Du es erreicht und weißt nicht mehr so recht, was das nächste Ziel sein soll. Vielleicht kommt Dir deswegen der Gedanke, eine Diss zu machen. Man sitzt noch zwei Jahre an der Uni bei den anderen Studis und beim netten Prof und schreibselt was und hat als Ziel wieder eine möglichst hohe Punktzahl. Dann noch nen LL.M. dazu...

Hast Du Dir schonmal überlegt, dass Du Dich vor dem Berufsanfang drückst? "Mit 28 ist man schließlich noch jung." Ja, aber irgendwie auch alt genug, sich nicht nochmal jahrelang zum Lernen ins Hinterstübchen zu setzen.

So Großbuden würden mir auch überhaupt nicht liegen. Aber...Du willst erst promovieren, dann LL.M...und dann in den ÖDI?! Wenn Du einen "ruhigen Behördenjob" willst, brauchst Du doch keinen LL.M!

Werd Dir doch erstmal klar drüber, was Du selber willst. Das ist mE kein Problem "Was kann ich mit zweimal über 8 P. machen?", sondern "Was soll ich mit mir selber machen?"

Wenn Du echt der "wissenschaftlich arbeiten ist toll"-Mensch bist, dann mach Diss und habilitier dann. Dann hast Du Deinen Job an ner Uni, bist unter den anderen jungen Leuten und verdienst nicht schlecht, Arbeitszeiten kannst Du Dir auch gut einteilen...
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

dionysos hat geschrieben:Wenn 11,5 Punkte Voraussetzung für nen Job als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind, dann würde mich wirklich interessieren, was die Jungs und Mädels beim Verwaltungs-/Arbeits-/Sozialgericht so hinlegen müssen...
da erfolgt der einstieg über's ministerium und dafür liegen die die noten nicht ganz so hoch. aber da muß man sich ja dann erst mal ministeriumsintern "bewähren" ... für arbeit und sozial dürft's noch bisserl drüber sein, verwaltung glaub ich eher weniger. aber so genau weiß ich das leider nicht wg. wie gesagt: einstieg über'S jeweilige fach min.
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j 20.07.07
Sir Toffel
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Beitrag von Sir Toffel »

soweit ich gehört habe ist es verdammt schwer in die verwaltungsgerichte z.B. zu kommen. Meine Eltern sind beides Verwaltungsrichter und es gibt da eine, die hat ein super examen, vielleicht 12 oder 13 und findet keine Stelle im Verwaltungsgericht, sondern nur im Sozialgericht - insofern, ich glaube verwaltungsgericht ist sehr schwierig und die ordentliche gerichtsbarkeit ist einfacher
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Einem On-dit zu folge bzw word on the street is:
Einstellungsvoraussetzungen: Sozialgericht < Arbeitsgericht < Ordentliche Gerichte < Verwaltungsgerichte. Keine Ahnung, wie das mit den Finanzgerichten ist.

rant:
Warum studiert man Jura, wenn man nicht weiß, was man mit dem Examen anstellen will? Auch die Frage, welche Optionen habe ich, finde ich falsch. Sie kann allenfalls lauten, ich weiß was ich will, wie komm ich dahin? Wenn das Studium und die beiden Examen reiner Selbstzweck waren, würde ich auch dringend zur Stelle an die Uni raten ...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ckd: Jura kann man aucb einfach studieren weil man Bock drau f hat. Ganz ohne Ziel.

So erstma. Gruß Hobby1000, der die ganze Diskussion rund um Gehälter und was geht mit den Exdamen äußerst interessant findet.
strafrechtler
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Beitrag von strafrechtler »

Ich weiß auch noch nicht, was ich machen will, na und? Es gibt nun einmal eine ganze Reihe an Möglichkeiten, von denen ich relativ viele sehr interessant finde, ohne von einer in jeder Hinsicht so begeistert zu sein, dass ich nicht mehr nachdenken müsste.

Eigentlich wollte ich die Geschichte mit der Wissenschaft ja einfach so stehen lassen (was soll's), aber wenn es jetzt - in welcher Absicht auch immer - wieder aufgegriffen wird, nur zur allgemeinen Klarstellung: Ganz abgesehen von der allgemeinen Eignung dürfte es mit 2x8,X sehr, sehr schwierig werden. Ich erinnere mich an einen Thread, in dem Kritschgau für seine Uni 2x9 oder jedenfalls 1x"super" als absolute Untergrenze bezeichnet hat. Das dürfte anderswo ähnlich sein, zumindest ist es ein Riesen-Malus.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das nach den Möglichkeiten gefrag wird ist doch absolut legitim. Zumal manche (Richter, Staatsanwalt)auf Grund der Noten auscheiden. Ansonsten kann ich strafrechtler nur zustimmen. Auch bei der Besetzung von Prof. spielen Noten eine entscheidende Rolle.

Beispiel: Manche Profs stehen auf dem Standpunkt, das jemand ohne ein "gut" im ersten Examen kaum geeignet sind. Allerdings finden solche Ansichten in der Besetzungskommision meist nicht die Mehrheit (aber das dort auch solche Argumente gebracht werden stimmt definitiv) . Ein vb ist aber meist Untergrenze. Es gibt einfach auch in diesem Bereich sehr viele Bewerber und neben Diss und Habil kommt es auch auf die Note an. Ansonsten sollte man versuchen möglichst viele Kontakte zu knüpfen und sich die Profs bei denn man prom. und habil. genau ansehen.

PS: Gerade sehr viele Jurastudenten wissen nicht was sie später machen wollen. Standardfrage: "Warum studierst du Jura?" Standardantwort: "Weil das nichts mit Mathe zu tun hat." :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn Du Interesse an einer Stelle in der Justiz hast, bewirb Dich doch! Habe (von Richtern) gehört, dass es nicht immer die 2xVB sein müssen, da auch dort auf Persönlichkeit geachtet wird!
Ansonsten solltest Du wirklich schauen, was Du erreichen willst bzw. was Dir (im Ref.) auch Spaß macht/gemacht hat.

Bin in einer ähnlichen Situation, habe aber das Glück, dass mein vorheriger Arbeitgeber gerade jetzt noch ne Stelle besetzen wollte, und ich ihn rechtzeitig angerufen habe!
Nachteil: ich "darf" 2 Tage nach meiner Mündlichen anfangen, zu arbeiten...genießt eure freie Zeit!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ Hobby1000: Klar kann man. Nur ob das so schlau ist, steht auf einem anderen Blatt.

@ Stan: Das ist wohl nicht gerade der beste Grund sich für ein Studium zu entscheiden. Und den würde ich auf die entsprechende Frage im Bewerbungsgespräch auch nicht nennen.

Ich versteh nur nicht so ganz, wie man einfach losziehen kann und sich durch zwei Staatsexamen quälen (angenehm ist das ja nicht gerade), um dann nachher festzustellen, das man gar nicht weiß, was man jetzt damit anfängt. Ich stelle mir vor, dass es vielen leichter fällt, das mit einem konkreten Ziel durchzuziehen, das über "Examen bestehen" hinausgeht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielleicht liegt die Unsicherheit auch darin, dass man im Referendariat mehr oder weniger für zwei Jahre an die Hand genommen wurde und auch das Studium irgendwie eine Struktur hatte. Man hatte also ein Programm, dass einen für eine gewisse Zeit in vorgegebener Weise beschäftigt hat.

Nach der mündlichen Prüfung im 2. Examen wird man in die freie Welt entlassen und muss dann richtig "ran". Hoffe mal, dass ich in der Wahlstation meinen Weg ein wenig vorebnen kann...
strafrechtler
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Beitrag von strafrechtler »

merlin hat geschrieben:Wenn Du Interesse an einer Stelle in der Justiz hast, bewirb Dich doch! Habe (von Richtern) gehört, dass es nicht immer die 2xVB sein müssen, da auch dort auf Persönlichkeit geachtet wird!
Einerseits: Versuchen kostet nicht viel. Andererseits möchte ich doch ein wenig Skepsis anmelden: Es mag Zeiten und Orte geben, auf die Deine Aussage bzw die der Richter zutrifft. Auch kann ich mir gut vorstellen, dass ab Überschreitung der eigentlichen Notengrenzen nicht mehr nur auf die Noten geschaut wird. Man darf aber auch nicht darüber hinwegsehen, dass es sich manchmal auch aus Imagegründen ganz gut macht, die soft skills über Gebühr und unter Abweichung von der eigentlichen Praxis in den Vordergrund zu rücken. Im Moment dürfte man mit diesen Noten mehr oder weniger überall in der Rundablage landen. Ganz wertfrei. Ob das gerecht ist? ... "Persönlichkeit" und gute Noten schließen sich ja nicht gerade gegenseitig aus.
strafrechtler
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Beitrag von strafrechtler »

Sui Generis hat geschrieben: Nach der mündlichen Prüfung im 2. Examen wird man in die freie Welt entlassen und muss dann richtig "ran". Hoffe mal, dass ich in der Wahlstation meinen Weg ein wenig vorebnen kann...
Alles Gute dafür! Bei mir hat das Ref die Unsicherheit nur vergrößert, weil sich Bereiche, die mir im Studium immer abstoßend vorgekommen sind, auf einmal als interessant herausgestellt haben.
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