Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
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Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Hallo zusammen!
Einige Unis und so wohl auch bald meine bieten ja mittlerweile nach 6 Semester neben der Möglichkeit, den klassischen Ausbildungsweg weiter auf sich zu nehmen, die Verleihung des Bachelor of Laws an. Erstaunlicherweise habe ich heute festgestellt, dass scheinbar neuerdings mittlerweile die ersten Arbeitgeber in der Wirtschaft Absolventen mit LL.B. einstellen. Wirklich erstaunt hat mich dann aber eben auch eine Anzeige, dass man sich in BaWü mit einem Bachelor of Laws verbeamten lassen kann und nach A 11 (Netto ledig, STK 1: 2.747,99 Euro) besoldet wird. Das sind im Nettovergleich zu R 1 (3.467,81 Euro) ca. 720 Euro Nettounterschied. Die Privilegien des öD sind sonst gleich.
Hier der Link zur Stellenanzeige: https://www.stepstone.de/stellenangebote--Bachelor-of-Laws-Bachelor-of-Arts-Public-Management-Diplom-Verwaltungswirt-FH-bzw-Diplom-Finanzwirt-FH-w-m-d-Stuttgart-Statistisches-Landesamt-Baden-Wuerttemberg--6411080-inline.html?suid=d4ddd9ce-f722-4933-a9bc-4ef1c755f9c5&rltr=3_3_10_mb_m_0_0_0&isSS=true (Verwaister Link automatisch entfernt)
Beachtet man nun die längere und härtere Ausbildung mit den zwei Staatsexamina mit hoher Notenanforderung für die Justiz sowie die Überlastung der Justiz mit - zumindest zu Dienstbeginn - deutlich mehr als 40h-Wochen Arbeitszeit (gerade zu Beginn wohl eher 50-60h), sind die A 11 mit 720 Euro und dafür einer 40h-Woche sowie der Möglichkeit, Überstunden aufzuschreiben (kann ein Richter/StA ja gerade nicht) schon sehr verlockend. Außerdem besteht ja die Möglichkeit, in der Zeit, wo jemand noch mind. 3-4 Jahre studiert, sowohl in den Erfahrungsstufen als auch an sich die Besoldungstreppe hochzuklettern und die Differenz zwischen A 11 und R 1 zu minimieren.
Mich würde eure Meinungen mal zu dieser neuen Praxis interessieren. Ich befürchte, dass der Beruf des StA oder Richters noch unattraktiver wird, da viele dankbar nach 3 Jahren ohne Examensdruck und langer Ausbildung in die Beamtenlaufbahn mit dafür (!) wirklich guter Besoldung einzusteigen. Ich überlege definitiv, diesen Weg zu gehen. Viele, die mit 18 Jahren angefangen haben zu studieren, könnten so mit 21 Jahren A 11 Beamte werden und sich entsprechend hocharbeiten.
Einige Unis und so wohl auch bald meine bieten ja mittlerweile nach 6 Semester neben der Möglichkeit, den klassischen Ausbildungsweg weiter auf sich zu nehmen, die Verleihung des Bachelor of Laws an. Erstaunlicherweise habe ich heute festgestellt, dass scheinbar neuerdings mittlerweile die ersten Arbeitgeber in der Wirtschaft Absolventen mit LL.B. einstellen. Wirklich erstaunt hat mich dann aber eben auch eine Anzeige, dass man sich in BaWü mit einem Bachelor of Laws verbeamten lassen kann und nach A 11 (Netto ledig, STK 1: 2.747,99 Euro) besoldet wird. Das sind im Nettovergleich zu R 1 (3.467,81 Euro) ca. 720 Euro Nettounterschied. Die Privilegien des öD sind sonst gleich.
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Beachtet man nun die längere und härtere Ausbildung mit den zwei Staatsexamina mit hoher Notenanforderung für die Justiz sowie die Überlastung der Justiz mit - zumindest zu Dienstbeginn - deutlich mehr als 40h-Wochen Arbeitszeit (gerade zu Beginn wohl eher 50-60h), sind die A 11 mit 720 Euro und dafür einer 40h-Woche sowie der Möglichkeit, Überstunden aufzuschreiben (kann ein Richter/StA ja gerade nicht) schon sehr verlockend. Außerdem besteht ja die Möglichkeit, in der Zeit, wo jemand noch mind. 3-4 Jahre studiert, sowohl in den Erfahrungsstufen als auch an sich die Besoldungstreppe hochzuklettern und die Differenz zwischen A 11 und R 1 zu minimieren.
Mich würde eure Meinungen mal zu dieser neuen Praxis interessieren. Ich befürchte, dass der Beruf des StA oder Richters noch unattraktiver wird, da viele dankbar nach 3 Jahren ohne Examensdruck und langer Ausbildung in die Beamtenlaufbahn mit dafür (!) wirklich guter Besoldung einzusteigen. Ich überlege definitiv, diesen Weg zu gehen. Viele, die mit 18 Jahren angefangen haben zu studieren, könnten so mit 21 Jahren A 11 Beamte werden und sich entsprechend hocharbeiten.
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Wohin will man sich denn hocharbeiten? Und wie befriedigend ist es auf Dauer, als Vierteljurist in juristischen Angelegenheiten zu dilettieren?
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
720 Euro Netto mehr sind kein Pappenstiel, sondern können - gerade wenn man nicht in der Pampa wohnt - den Unterschied ausmachen zwischen einem "Muss sehen, wo das Geld bleibt"-Lifestyle und einer angenehmen laissez-faire-Haltung, was die Finanzen angeht. Die h.M. in diesem Forum geht ohnehin dahin, R1 als Armutsuntergrenze anzusehen. Mit A11 wirst du deshalb hier niemanden begeistern können.
Nach 3 Jahren Jurastudium studiert man außerdem nicht noch "3-4 Jahre" bis zum Examen, sondern 1,5-2 Jahre. Auch die Möglichkeiten, sich mit einem Jura-Bachelor im öD "hochzuarbeiten", sind begrenzt. In den höheren Dienst wirst du damit alleine nicht kommen.
Nach 3 Jahren Jurastudium studiert man außerdem nicht noch "3-4 Jahre" bis zum Examen, sondern 1,5-2 Jahre. Auch die Möglichkeiten, sich mit einem Jura-Bachelor im öD "hochzuarbeiten", sind begrenzt. In den höheren Dienst wirst du damit alleine nicht kommen.
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Dem kann ich so nicht zustimmen. Die erhebliche Mehrheit der Jurastudenten studiert im Schnitt wohl 11-12 Semester (das belegen Statistiken), weswegen auch übrigens erst neulich die Regelstudienzeit auf 10 Semester angehoben wurde. Das entspricht schon mal 5,5-6 Jahren Studium. Daran schließen sich dann - sofern keine Wartezeit besteht - das Ref mit 2 Jahren an. In der Regel warten jedoch viele Studierende für ihren Wunschplatz/Wunschort mehrere Monate, in Stadtstaaten wie Berlin oder Hamburg sogar 1,5 Jahre. Im best case verharrt man durchschnittlich also 8 Jahre in Ungewissheit, ob am Ende die Note für den öD reicht und sich der harte Weg gelohnt hat oder im worst case eben 9-10 Jahre. In dieser Zeit, die von Druck und Ungewissheit geprägt ist, kann man eben doch schon settlen und sich entspannen. Natürlich sind 720 Euro ein nicht zu vernachlässigender Gehaltsunterschied. Wenn man aber bedenkt, dass ich nach 6 Semestern, also 3 Jahren Studium ohne den Examensdruck in den öD als Beamter kann, dann finde ich diese Option des Berufseinstiegs eben nicht gerade abwegig. Ganz im Gegenteil: Die Privilegien des Berufsbeamtentums (Sicherheit, Familienvereinbarkeit/Teilzeit, PKV/Beihilfe uvm.) nach drei Jahren Ausbildung meiner Meinung nach ein Geschenk, unabhängig vom Gehalt, was bei fast 3.000 Euro netto übrigens auch nicht wenig ist, insbesondere dann nicht und ich betone es wieder, wenn man dafür drei Jahre ohne den abartigen Examensdruck studiert hat. Im best case verdient der LL.B. also 7 Jahre vor dem StA/Richter, wenn letzterer denn die Note für den öD überhaupt erreicht, schon Geld und sammelt Zeit für eine Pension ohne Abschlag.
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Deine Chancen mit dem "Bachelor of Laws" die Stelle in BaWü zu bekommen sind 0.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Wenn das Ziel der gehobene Dienst in der Verwaltung ist, warum dann der unsinnige Umweg über den LL.B.? Warum nicht gleich für die FH-Ausbildung mit diesem Ziel bewerben?Bollypalme hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. April 2020, 19:19 Dem kann ich so nicht zustimmen. Die erhebliche Mehrheit der Jurastudenten studiert im Schnitt wohl 11-12 Semester (das belegen Statistiken), weswegen auch übrigens erst neulich die Regelstudienzeit auf 10 Semester angehoben wurde. Das entspricht schon mal 5,5-6 Jahren Studium. Daran schließen sich dann - sofern keine Wartezeit besteht - das Ref mit 2 Jahren an. In der Regel warten jedoch viele Studierende für ihren Wunschplatz/Wunschort mehrere Monate, in Stadtstaaten wie Berlin oder Hamburg sogar 1,5 Jahre. Im best case verharrt man durchschnittlich also 8 Jahre in Ungewissheit, ob am Ende die Note für den öD reicht und sich der harte Weg gelohnt hat oder im worst case eben 9-10 Jahre. In dieser Zeit, die von Druck und Ungewissheit geprägt ist, kann man eben doch schon settlen und sich entspannen. Natürlich sind 720 Euro ein nicht zu vernachlässigender Gehaltsunterschied. Wenn man aber bedenkt, dass ich nach 6 Semestern, also 3 Jahren Studium ohne den Examensdruck in den öD als Beamter kann, dann finde ich diese Option des Berufseinstiegs eben nicht gerade abwegig. Ganz im Gegenteil: Die Privilegien des Berufsbeamtentums (Sicherheit, Familienvereinbarkeit/Teilzeit, PKV/Beihilfe uvm.) nach drei Jahren Ausbildung meiner Meinung nach ein Geschenk, unabhängig vom Gehalt, was bei fast 3.000 Euro netto übrigens auch nicht wenig ist, insbesondere dann nicht und ich betone es wieder, wenn man dafür drei Jahre ohne den abartigen Examensdruck studiert hat. Im best case verdient der LL.B. also 7 Jahre vor dem StA/Richter, wenn letzterer denn die Note für den öD überhaupt erreicht, schon Geld und sammelt Zeit für eine Pension ohne Abschlag.
Wer Richter werden möchte, würde wahrscheinlich auf der von dir verlinkten Stelle unglücklich und andersrum.
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Entspannen kann man nicht bei 40-Stunden-Woche, sondern als Student.
Der von dir vorgeschlagene Weg kann durchaus Sinn machen. Und zwar dann, wenn man mit geringstem Aufwand am schnellsten und am leichtesten zu Geld kommen will. Ich glaube aber nicht, dass man als halber Jurist so glücklich wird, wenn man dann als Zuarbeiter der "echten" Juristen arbeitet, die einen so nicht für voll nehmen werden.
Du solltest das Studium nicht als notwendiges Übel sehen. Es wird im Zweifelsfall wesentlich angenehmer und spaßiger sein als das Arbeitsleben. So kannst du auch ne Ausbildung als Handwerker machen, die verdienen sich teilw. ne goldene Nase und sind (dann) ihr eigener Herr.
Der von dir vorgeschlagene Weg kann durchaus Sinn machen. Und zwar dann, wenn man mit geringstem Aufwand am schnellsten und am leichtesten zu Geld kommen will. Ich glaube aber nicht, dass man als halber Jurist so glücklich wird, wenn man dann als Zuarbeiter der "echten" Juristen arbeitet, die einen so nicht für voll nehmen werden.
Du solltest das Studium nicht als notwendiges Übel sehen. Es wird im Zweifelsfall wesentlich angenehmer und spaßiger sein als das Arbeitsleben. So kannst du auch ne Ausbildung als Handwerker machen, die verdienen sich teilw. ne goldene Nase und sind (dann) ihr eigener Herr.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Danke Sektnase für deine Nachricht! Du scheinst der/die Erste hier zu sein, der/die offen gegenüber meinem Beitrag ist. Ich sehe es im Übrigen genauso wie du: Man sollte nicht für das Geld studieren sondern für den Beruf, den man erreichen möchte. So geht es auch mir und deshalb peile ich eben auch den langen Weg bis zum 2. Staatsexamen an. Ich bin eben aber auch der Meinung, dass viele Studenten, die sich nicht dem massiven Examensdruck aussetzen wollen und vielleicht auf das Geld angewiesen sind, gerne von 800 Euro BAföG oder eben Studienkredit auf knapp 3.000 Euro + Beamtenstatus nach 3 Jahren umsteigen. Das ist dann meines Erachtens nach auch durchaus sinnvoll.
@stilzchenrumpel Wieso nicht? Sonst würde die Stelle ja nicht ausschließlich für Absolventen mit Bachelorabschluss ausgeschrieben werden.
@Swann Stimme dir vollkommen zu! Aber viele merken eben erst nach 4,5 oder 6 Semestern, das Jura nichts für sie ist oder aber waren total motiviert, haben aber keine Lust mehr zu studieren, sondern wollen arbeiten und Geld verdienen.
@stilzchenrumpel Wieso nicht? Sonst würde die Stelle ja nicht ausschließlich für Absolventen mit Bachelorabschluss ausgeschrieben werden.
@Swann Stimme dir vollkommen zu! Aber viele merken eben erst nach 4,5 oder 6 Semestern, das Jura nichts für sie ist oder aber waren total motiviert, haben aber keine Lust mehr zu studieren, sondern wollen arbeiten und Geld verdienen.
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Bollypalme hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. April 2020, 19:40 @Swann Stimme dir vollkommen zu! Aber viele merken eben erst nach 4,5 oder 6 Semestern, das Jura nichts für sie ist oder aber waren total motiviert, haben aber keine Lust mehr zu studieren, sondern wollen arbeiten und Geld verdienen.
Wenn man merkt, dass Jura nichts für einen ist, will man die nächsten vierzig Jahre Schmalspurjura betreiben? Nur um den Beamtenstatus zu erreichen? Das klingt unglaublich trist.
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Richter wird man doch nicht wegen des Gehalts, sondern trotzdem. Der Vergleich hinkt einfach. Wenn das Gehalt an sich und die Tätigkeit passt ist ja schön, aber für mich käme sowas als Alternative niemals in Frage.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Ich meinte mit "Jura" den Druck bzw. den Aufbau des Studiums an sich. Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Rechtliches Arbeiten sollte einem natürlich schon Spaß machen und auch liegen!Swann hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. April 2020, 19:45Bollypalme hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. April 2020, 19:40 @Swann Stimme dir vollkommen zu! Aber viele merken eben erst nach 4,5 oder 6 Semestern, das Jura nichts für sie ist oder aber waren total motiviert, haben aber keine Lust mehr zu studieren, sondern wollen arbeiten und Geld verdienen.
Wenn man merkt, dass Jura nichts für einen ist, will man die nächsten vierzig Jahre Schmalspurjura betreiben? Nur um den Beamtenstatus zu erreichen? Das klingt unglaublich trist.
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Dein Argument hinkt, weil du Regelstudienzeit (LL.B.) mit durchschnittlicher Studienzeit (StEx) vergleichst. Auch der LL.B.-Student kann hier und da 1,2 Semester verlieren, weil Partymachen am Anfang wichtiger war. Wem es wichtig ist, schnell zu studieren, kann als StEx-Student ohne Weiteres nach 9 Semestern Examen schreiben. Auf die Lebensarbeitsdauert gesehen dürfte der Richter auch deutlich mehr verdienen als der A11er.
Mir kommen deine Beiträge so vor, als bräuchtest du unbedingt Bestätigung für deinen aus Unlust, die Examensvorbereitung durchzumachen getroffenen Entschluss, einen LL.B. zu machen.
Mir kommen deine Beiträge so vor, als bräuchtest du unbedingt Bestätigung für deinen aus Unlust, die Examensvorbereitung durchzumachen getroffenen Entschluss, einen LL.B. zu machen.
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Weil den Bachelor of Arts – Public Management, Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Diplom-Finanzwirt (FH) nehmen, die für eine solche Stelle gleich die bessere Ausbildung haben, als der rumpimmelstudent mit einem aus formalen Gründen verliehenen "Abschluss".Bollypalme hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. April 2020, 19:40 @stilzchenrumpel Wieso nicht? Sonst würde die Stelle ja nicht ausschließlich für Absolventen mit Bachelorabschluss ausgeschrieben werden.
Und deine Rechnung bzgl. Gehalt geht einfach 0 auf. Ich ergänze gleich
Edit: versprochene Ergänzung
Deine Annahmen vernachlässigen die Erfahrungsstufen. Die R-Besoldung fängt auf R1 etwas höher als A13 an und hört etwas höher als A15 auf. Gleichzeitig - in Bawü - steigt man alle 2 Jahre durchgängig auf. In der A-Besoldung hast du hingegen bei A11 nur 2 Sprünge mit 2 Jahren, danach 4 Sprünge von je 3 Jahren und danach 4 Sprünge von je 4 Jahren.
Bei Einstieg mit A11 hast du also 9 Sprünge bis du in der letzten Erfahrungsstufe bist. In der R Besoldung sind es 10 Sprünge, also insgesamt nach 20 Jahren, während du bei A11/A12 überschlägig 10 Jahre länger brauchst, (mehrfach Sprung 3 Jahre, mehrfach Sprung 4 jahre), bis du die letzte Erfahrungsstufe erreichst.
Und du wirst kaum über A12 kommen. Und A12 in letzter Stufe sind gut 1100 netto weniger als R1. Über viele, viele Jahre. Davon kann man monatlich eine Menge Mehrausgaben tätigen
Zuletzt geändert von stilzchenrumpel am Mittwoch 1. April 2020, 20:09, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Das stimmt, man kann natürlich auch vor dem LL.B. Semester "verlieren". Es ist aber durchaus schon so, dass viele sich mehr Zeit nehmen für die Examensvorbereitung und nicht schon vor dem 6. Semester (es sei denn, man war ein halbes Jahr im Ausland oder so). Aber gut, lass es ein verlorenes Jahr sein. Man ist trotzdem mega schnell fertig und kann in einen guten Job gehen. Interessant finde ich dein Argument bzgl. des Lebenszeitverdiensts. Da stimme ich dir absolut zu und auch die Pension würde natürlich eine ganz andere sein! Genau deshalb habe ich den Thread hier ja auch erstellt, einfach um das mal zu diskutieren, weil ich persönlich es schon extrem finde, dass jemand nach 6 Semestern sich verbeamten lassen kann und das als A 11.OJ1988 hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. April 2020, 19:47 Dein Argument hinkt, weil du Regelstudienzeit (LL.B.) mit durchschnittlicher Studienzeit (StEx) vergleichst. Auch der LL.B.-Student kann hier und da 1,2 Semester verlieren, weil Partymachen am Anfang wichtiger war. Wem es wichtig ist, schnell zu studieren, kann als StEx-Student ohne Weiteres nach 9 Semestern Examen schreiben. Auf die Lebensarbeitsdauert gesehen dürfte der Richter auch deutlich mehr verdienen als der A11er.
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Re: Mit Bachelor of Laws Verbeamtung A 11
Das wage ich zu bezweifeln. Die Stellenausschreibung erfordert folgende Qualifikationen:stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. April 2020, 19:50Weil den Bachelor of Arts – Public Management, Diplom-Verwaltungswirt (FH) bzw. Diplom-Finanzwirt (FH) nehmen, die für eine solche Stelle gleich die bessere Ausbildung haben, als der rumpimmelstudent mit einem aus formalen Gründen verliehenen "Abschluss".Bollypalme hat geschrieben: ↑Mittwoch 1. April 2020, 19:40 @stilzchenrumpel Wieso nicht? Sonst würde die Stelle ja nicht ausschließlich für Absolventen mit Bachelorabschluss ausgeschrieben werden.
Und deine Rechnung bzgl. Gehalt geht einfach 0 auf. Ich ergänze gleich
"Zu den zu erledigenden Aufgaben gehören insbesondere:
- selbstständige Bearbeitung von Bußgeldverfahren einschließlich der Prozessvertretung,
- Bearbeitung von Widerspruchsverfahren einschließlich der Vorbereitung von Klageerwiderungen,
- Wahrnehmung von (Teil-)Aufgaben der Datenschutzbeauftragten (u. a. Erstellen von Datenschutzkonzepten, Beratung der Fachreferate, Erstellen eines Schulungskonzepts für Mitarbeiter/-innen),
- Wahrnehmung von Aufgaben der Datenschutzorganisation (u. a. Führung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Bearbeitung von Auskunftsansprüchen)."
Wer wenn nicht der Jurist ist dafür besser geeignet?