Zulassung; Aushändigung der Urk.
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Zulassung; Aushändigung der Urk.
Hi Leutz,
heute hab ich ein Schreiben von der RAK bekommen, dass meiner Zulassung als RA nix im Wege steht, blabla, und ich solle zur Aushändigung am xxxxx zur RAK kommen, ansonsten schickt man mir das Ganze per Post.
Gibt es außer einem nassen Handshake und smalltalk-blabla einen Grund dort wirklich zu erscheinen? Bei mir wäre der Termin nämlich wirklich ungünstig, da ich eigentlich in Urlaub fahren wollte. Auf der anderen Seite möchte ich weder in ein Fettnäpfchen treten noch irgendwelche wichtigen Vorteile/Möglichkeiten dabei verpassen.
Wäre nett, wenn sich mal ein paar RA-Veteranen dazu äußeren können .
Thx in advance.
heute hab ich ein Schreiben von der RAK bekommen, dass meiner Zulassung als RA nix im Wege steht, blabla, und ich solle zur Aushändigung am xxxxx zur RAK kommen, ansonsten schickt man mir das Ganze per Post.
Gibt es außer einem nassen Handshake und smalltalk-blabla einen Grund dort wirklich zu erscheinen? Bei mir wäre der Termin nämlich wirklich ungünstig, da ich eigentlich in Urlaub fahren wollte. Auf der anderen Seite möchte ich weder in ein Fettnäpfchen treten noch irgendwelche wichtigen Vorteile/Möglichkeiten dabei verpassen.
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Thx in advance.
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Re: Zulassung; Aushändigung der Urk.
Wußte gar nicht, dass man die auch abholen kann. Mir wurde das Teil schlicht in die Kanzlei geschickt ...
Mein Tip: Fahr in den Urlaub! Kann mir nicht vorstellen, dass Du irgendetwas verpasst.
Mein Tip: Fahr in den Urlaub! Kann mir nicht vorstellen, dass Du irgendetwas verpasst.
Pippen hat geschrieben:Hi Leutz,
heute hab ich ein Schreiben von der RAK bekommen, dass meiner Zulassung als RA nix im Wege steht, blabla, und ich solle zur Aushändigung am xxxxx zur RAK kommen, ansonsten schickt man mir das Ganze per Post.
Gibt es außer einem nassen Handshake und smalltalk-blabla einen Grund dort wirklich zu erscheinen? Bei mir wäre der Termin nämlich wirklich ungünstig, da ich eigentlich in Urlaub fahren wollte. Auf der anderen Seite möchte ich weder in ein Fettnäpfchen treten noch irgendwelche wichtigen Vorteile/Möglichkeiten dabei verpassen.
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Schicken lassen. Ich wünschte, mir hätte man das damals angeboten ...
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Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Das mit dem Eid wird zumindest in Sachsen seperat durch die Gerichte gemacht. Naja, jedenfalls scheint sich meine Vermutung der Sinnlosigkeit dieser Überreichung zu bestätigen. Hätte ja sein können, dass der RA- Anfänger bei solchen Gelegenheiten auch gleich noch nen Begrüßungshunni oder nen warmes Essen überreicht bekommt .
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Scheint ja echt auch auf kurze Entfernungen unterschiedlich zu sein ... in Düsseldorf habe ich die Urkunde zugeschickt bekommen. Die RAK setzt sich daraufhin mit dem AG in Verbindung und ca. 14 Tage nach Erhalt der Urkunde darf man da zur Vereidigung antanzen.
Was mich in dem zusammenahng auch interessieren würde ... sind die Gebühren für die Zulassung überall gleich hoch? Ich weiß noch, dass die mir geradezu unglaublich erschienen. Meine mich an 500 € zu erinnern, werde das aber nochmal nachschauen.
Was mich in dem zusammenahng auch interessieren würde ... sind die Gebühren für die Zulassung überall gleich hoch? Ich weiß noch, dass die mir geradezu unglaublich erschienen. Meine mich an 500 € zu erinnern, werde das aber nochmal nachschauen.
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In BaWü gibt es die RAK-ÜbertrVO.ready_or_not hat geschrieben:Lass uns nicht dumm sterben .... was ist in Ba-Wü anders?
In Abweichung von § 26 BRAO ...
=> http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__26.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
... ist dort in § 1 geregelt, dass die Vereidigung von den Kammern übernommen wird. Praktisch läuft das dann eben so ab, dass Aushändigung der Zulassungsurkunde und Vereidigung zusammen in den Räumlichkeiten der Kammer erfolgen. Persönliche Anwesenheit ist daher durchaus empfehlenswert ...
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Dankeschööön!!!E46 hat geschrieben:In BaWü gibt es die RAK-ÜbertrVO.ready_or_not hat geschrieben:Lass uns nicht dumm sterben .... was ist in Ba-Wü anders?
In Abweichung von § 26 BRAO ...
=> http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__26.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
... ist dort in § 1 geregelt, dass die Vereidigung von den Kammern übernommen wird. Praktisch läuft das dann eben so ab, dass Aushändigung der Zulassungsurkunde und Vereidigung zusammen in den Räumlichkeiten der Kammer erfolgen. Persönliche Anwesenheit ist daher durchaus empfehlenswert ...