Zulassung; Aushändigung der Urk.

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
Pippen
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1296
Registriert: Dienstag 4. April 2006, 22:10

Zulassung; Aushändigung der Urk.

Beitrag von Pippen »

Hi Leutz,

heute hab ich ein Schreiben von der RAK bekommen, dass meiner Zulassung als RA nix im Wege steht, blabla, und ich solle zur Aushändigung am xxxxx zur RAK kommen, ansonsten schickt man mir das Ganze per Post.

Gibt es außer einem nassen Handshake und smalltalk-blabla einen Grund dort wirklich zu erscheinen? Bei mir wäre der Termin nämlich wirklich ungünstig, da ich eigentlich in Urlaub fahren wollte. Auf der anderen Seite möchte ich weder in ein Fettnäpfchen treten noch irgendwelche wichtigen Vorteile/Möglichkeiten dabei verpassen.

Wäre nett, wenn sich mal ein paar RA-Veteranen dazu äußeren können :).

Thx in advance.
ready_or_not
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1003
Registriert: Samstag 15. Januar 2005, 12:14

Re: Zulassung; Aushändigung der Urk.

Beitrag von ready_or_not »

Wußte gar nicht, dass man die auch abholen kann. Mir wurde das Teil schlicht in die Kanzlei geschickt ...

Mein Tip: Fahr in den Urlaub! Kann mir nicht vorstellen, dass Du irgendetwas verpasst.

Pippen hat geschrieben:Hi Leutz,

heute hab ich ein Schreiben von der RAK bekommen, dass meiner Zulassung als RA nix im Wege steht, blabla, und ich solle zur Aushändigung am xxxxx zur RAK kommen, ansonsten schickt man mir das Ganze per Post.

Gibt es außer einem nassen Handshake und smalltalk-blabla einen Grund dort wirklich zu erscheinen? Bei mir wäre der Termin nämlich wirklich ungünstig, da ich eigentlich in Urlaub fahren wollte. Auf der anderen Seite möchte ich weder in ein Fettnäpfchen treten noch irgendwelche wichtigen Vorteile/Möglichkeiten dabei verpassen.

Wäre nett, wenn sich mal ein paar RA-Veteranen dazu äußeren können :).

Thx in advance.
Asche
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2143
Registriert: Dienstag 22. Februar 2005, 17:20
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Asche »

Schicken lassen. Ich wünschte, mir hätte man das damals angeboten ...
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
E46
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 115
Registriert: Dienstag 23. November 2004, 15:39

Beitrag von E46 »

Die bisherigen Antworten gelten allerdings nicht für RAe in Baden-Württemberg.
ready_or_not
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1003
Registriert: Samstag 15. Januar 2005, 12:14

Beitrag von ready_or_not »

E46 hat geschrieben:Die bisherigen Antworten gelten allerdings nicht für RAe in Baden-Württemberg.
Lass uns nicht dumm sterben .... was ist in Ba-Wü anders?
Benutzeravatar
j_laurentius
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1683
Registriert: Freitag 11. Juni 2004, 12:40

Beitrag von j_laurentius »

Hä? Also, bei mir in Köln wurde die Urkunde feierlich überreicht, man mußte auch noch einen Eid vor einem Richter schwören. Ich dachte, daß das bundesweit so wäre.

Viele Grüße, Jana
Pippen
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1296
Registriert: Dienstag 4. April 2006, 22:10

Beitrag von Pippen »

Das mit dem Eid wird zumindest in Sachsen seperat durch die Gerichte gemacht. Naja, jedenfalls scheint sich meine Vermutung der Sinnlosigkeit dieser Überreichung zu bestätigen. Hätte ja sein können, dass der RA- Anfänger bei solchen Gelegenheiten auch gleich noch nen Begrüßungshunni oder nen warmes Essen überreicht bekommt :).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Den Begrüßungs-Hunni darfste bald monatlich an das Versorgungswerk abdrücken! :D
Benutzeravatar
bilguer
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2753
Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von bilguer »

Also ich kenn das nur mit Erscheinen vor dem LG und dortiger Übergabe der Urkunde!
Wie Zeiten sich ändern!

Gruß
bilguer
ready_or_not
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1003
Registriert: Samstag 15. Januar 2005, 12:14

Beitrag von ready_or_not »

Scheint ja echt auch auf kurze Entfernungen unterschiedlich zu sein ... in Düsseldorf habe ich die Urkunde zugeschickt bekommen. Die RAK setzt sich daraufhin mit dem AG in Verbindung und ca. 14 Tage nach Erhalt der Urkunde darf man da zur Vereidigung antanzen.

Was mich in dem zusammenahng auch interessieren würde ... sind die Gebühren für die Zulassung überall gleich hoch? Ich weiß noch, dass die mir geradezu unglaublich erschienen. Meine mich an 500 € zu erinnern, werde das aber nochmal nachschauen.
- Due to budget cutbacks the light at the end of the tunnel is temporarily switched off! -
Westerbergkaiser
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 51
Registriert: Dienstag 25. November 2003, 13:15

Beitrag von Westerbergkaiser »

Hi, die Gebühren variieren, z.B. Frankfurt: 160 €, Koblenz 200 €...
E46
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 115
Registriert: Dienstag 23. November 2004, 15:39

Beitrag von E46 »

ready_or_not hat geschrieben:Lass uns nicht dumm sterben .... was ist in Ba-Wü anders?
In BaWü gibt es die RAK-ÜbertrVO.

In Abweichung von § 26 BRAO ...

=> http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__26.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

... ist dort in § 1 geregelt, dass die Vereidigung von den Kammern übernommen wird. Praktisch läuft das dann eben so ab, dass Aushändigung der Zulassungsurkunde und Vereidigung zusammen in den Räumlichkeiten der Kammer erfolgen. Persönliche Anwesenheit ist daher durchaus empfehlenswert ...
ready_or_not
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1003
Registriert: Samstag 15. Januar 2005, 12:14

Beitrag von ready_or_not »

E46 hat geschrieben:
ready_or_not hat geschrieben:Lass uns nicht dumm sterben .... was ist in Ba-Wü anders?
In BaWü gibt es die RAK-ÜbertrVO.

In Abweichung von § 26 BRAO ...

=> http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__26.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

... ist dort in § 1 geregelt, dass die Vereidigung von den Kammern übernommen wird. Praktisch läuft das dann eben so ab, dass Aushändigung der Zulassungsurkunde und Vereidigung zusammen in den Räumlichkeiten der Kammer erfolgen. Persönliche Anwesenheit ist daher durchaus empfehlenswert ...
Dankeschööön!!!
Antworten