Staatsanwalt mit ausreichend im 1. und befriedigend im 2.

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Giorgio
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Staatsanwalt mit ausreichend im 1. und befriedigend im 2.

Beitrag von Giorgio »

Hallo,

schaut mal in den Tatbestand folgenden Urteils des BGH (Az. RiZ (R) 4/04):

Link

Auszug: "Die 1971 geborene Antragstellerin bestand am 24. Juli 1996 die erste juristische Staatsprüfung mit der Note "ausreichend" und am 16. Januar 2001 nach Wiederholung die zweite juristische Staatsprüfung mit der Note "befriedigend".

Der Generalstaatsanwalt in ernannte sie mit Wirkung vom 28. Mai 2001 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Probe zur Staatsanwältin und erteilte ihr einen Dienstleistungsauftrag im staatsanwaltschaftlichen Dienst bei der Staatsanwaltschaft ...."

Vitamin B???
Zuletzt geändert von Giorgio am Sonntag 4. Juni 2006, 17:52, insgesamt 2-mal geändert.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

meinst du, ich kann jetzt also aufhören, steuerrecht zu lernen, um meine schnitzer in zivil- und strafrecht auszugleichen?!
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
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Giorgio
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Beitrag von Giorgio »

Ich gehe davon aus, daß Deine Schnitzer dazu führen, daß es leider in diesen Klausuren nicht mehr zu 15 Punkten reichen wird. Tja, tut mir leid, Du wirst dort mit 9, 10 Punkten leben müssen ... aber ich denke, Steuerrecht mit 15 wird Dich dann doch rausreißen.

Also das geht doch gar nicht, wie die Dame (muß wohl NRW sein, das OLG-Urteil stammt aus Hamm) in den Staatsdienst gekommen ist. MAn lese sich mal ihre Beurteilgung an, heftig!
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

"Während der gesamten Gegenzeichnung war auffallend, dass Frau P. in vielen Fällen die Akten nicht, zumindest nicht vollständig oder nicht richtig gelesen hatte, woraus sich zwangsläufig Bearbei-tungsfehler ergaben. Selbst in übersichtlichen Akten mit einfachen Sachverhalten hat die Staatsanwältin mitunter die für die straf-rechtliche Beurteilung bedeutsamen Gesichtspunkte mit der Folge einer fehlerhaften Rechtsanwendung übersehen. Andererseits kommt es auch vor, dass sie die Beurteilung auf Sachverhalte er-streckt, die ersichtlich nicht Gegenstand des Verfahrens sind. Das übersichtliche und nachvollziehbare Ordnen und Gliedern umfang-reicher Sachverhalte fällt ihr erkennbar schwer und gelingt in aller Regel erst nach eingehender Besprechung der Sache. Gleichwohl sind auch danach Mängel nicht auszuschließen"

hätt ma' ja auch nicht erahnnen können bei DEN noten....
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j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Naja, auch mit 'ner drei muss man ja nicht strunzdoof sein wie offensichtlich die ASt'in.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

ne, aber die wahrscheinlichkeit ist doch höher als wenn man sich bei der anstellung an die notentechnischen vorgaben gehalten hätte.
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j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Scheint sogar eine Düsseldorfer Staatsanwältin gewesen zu sein. Dabei wird dort so wenig eingestellt, das man eigentlich von Vitamin-B ausgehen muss.
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jurabilis
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Beitrag von jurabilis »

Mir wird ganz schlecht, wenn ich daran denke, dass auf diese Weise Stellen vergeben werden ...
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

könntet ihr den Thread mal ordentlich formatieren? Das kann man unmöglich lesen vor lauter Rumgescrolle...
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jurabilis
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Beitrag von jurabilis »

Das liegt an dem Link im ersten Beitrag.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

dann sollte der mal geändert werden, z.B. hinter einem kurzen aber prägnanten "hier klicken" versteckt werden, hmm?
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jurabilis
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Beitrag von jurabilis »

Schreib das doch einfach dem OP, also Giorgio.
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Giorgio
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Beitrag von Giorgio »

Sorry für den langen Link, geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das erscheint mir aber auch sehr merkwürdig, ne 4 und ne 3 (im 2. Versuch?), und dann in den Staatsdienst?
Jedenfalls ein Beispiel dafür, dass der Notenfetischismus in der Juristerei manchmal nicht vollkommen unbegründet ist.
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