Richter in Hamburg

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Gelöschter Nutzer

Richter in Hamburg

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Weiß jemand, wie es derzeit aussieht bei der Justiz in Hamburg?

Welche Noten braucht man, um als Richter eingestellt zu werden? Ist nur das 2. oder auch das 1. Examen wichtig? Worauf wird sonst noch Wert gelegt? Welche Rolle spielen AG-Leiter- und Stations-Zeugnisse? Welche Rolle spielen Diss, LLM oder Jobs bei der Uni oder als Anwalt?

Wie steht man in Hamburg zu Bewerbern aus dem Süden Deutschlands?

Welche Rolle spielt das Vorstellungsgespräch? Wer führt es? Welche Fragen werden gestellt? Wie lange dauert es danach, bis man etwas erfährt?

Sind die Chancen in der Arbeits-, Sozial oder Verwaltungsgerichtsbarkeit besser oder schlechter als in der ordentlichen?

Schon einmal vielen Dank für alle Antworten!
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

Eine Kollegin ist letzte Woche mit 11,x in HH als Ri'in angenommen worden.
Ihre mündliche Prüfung war Ende November.
Sie hatte 2 Gespräche dort und das Zweite soll wohl ziemlich lang gewesen sein. Über die richterliche Unabhängigkeit, etc.

Mehr weiß ich nicht.
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Darf ich noch einmal kurz nachhaken? Was heißt "ziemlich lang"? Mehr als 60 Minuten?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie ich gehört habe, wird zurzeit schon ganz gut eingestellt, jedoch vorwiegend in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

2x VB wohl zwingend, am Besten noch gehobenes VB.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Weiß jemand etwas über Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hamburg?
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Olli
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Beitrag von Olli »

Also "offiziell" reicht wohl ein Bef. und ein VB. Dazu ist es aber erforderlich, dass man das richtige Parteibuch hat.

Es gab da mal vor Kurzem so einen Fall... :D
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wer entscheidet eigentlich letztlich über die Einstellung - die Justizbehörde oder das OLG? Ist demnach das schwarze oder das rote Parteibuch das "richtige"?
Frittenverkäufer
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Beitrag von Frittenverkäufer »

cliffhanger hat geschrieben:Also "offiziell" reicht wohl ein Bef. und ein VB. Dazu ist es aber erforderlich, dass man das richtige Parteibuch hat.

Es gab da mal vor Kurzem so einen Fall... :D
Der letzte Fall mit einem Hamburger Richter und einem Parteibuch lief doch in die andere Richtung (erst Richteramt, dann Parteigründung). Mittlerweile wird der Richter von der Polizei gesucht, wenn ich mich richtig erinnere...
ÖR-Spezine
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Beitrag von ÖR-Spezine »

welche Rolle spielen bei der Einstellung Titel (Dr., LL.M.)?
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Olli
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Beitrag von Olli »

Richtig, bei Schill war es anders rum. Aber der ist ja nun weg.

Die Parteibuch-Geschichte sollte darauf anspielen, dass Kusch damals eine CDU-Kandidatin mit bef und vb durchgesetzt hat. Was m.W. nach auch den offiziellen Anforderungen entspricht, aber die Bewerberlage ist natürlich eine andere. Das wurde damals auch kritisiert.

Ich bin mir nicht ganz sicher, wer nun genau über die Einstellung entscheidet. Jetzt-nicht-mehr-Justizsenator Kusch wollte da mal etwas ändern. Gab auch ordentlich Echo im Blätterwald. Bisher hat das nämlich immer der Richterwahlausschuss gemacht. Kusch wollte damals aber gerne die endgültige Entscheidung in die Behörde verlagern. Ob es aber so gekommen ist, weiß ich leider nicht.
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raskolnikov
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Beitrag von raskolnikov »

ÖR-Spezi hat geschrieben:welche Rolle spielen bei der Einstellung Titel (Dr., LL.M.)?
In der Justiz überhaupt keine. Eingestellt wird nur nach Noten.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@raskolnikov:

Das ist in Süddeutschland bekanntermaßen so. Hast Du diese Information auch gerade für Hamburg?
raskolnikov
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Beitrag von raskolnikov »

Meine Antwort bezieht sich tatsächlich auf den süddeutschen Raum Aber Deine Frage wurde hier schon mal diskutiert: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... highlight=
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für den Link. In dem verlinkten Thread findet sich ein Posting von Anfang Oktober 2006, dass man in Hamburg eine Summe aus 1. und 2. von 23 Punkten brauche. Das wäre ganz schön happig. Kann das jemand bestätigen?
ElGraf
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Beitrag von ElGraf »

Ich kann jedenfalls das Gegenteil bestätigen.
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