RA und öffentlicher Dienst?
Moderator: Verwaltung
RA und öffentlicher Dienst?
Hallo!
Kann man als zugelassener RA eine Teilzeitstelle (ca. 50%) im öffentlichen Dienst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni/Institut annehmen, ohne seine Zulassung zurückzugeben?
Es gibt ja den § 47 BRAO. Der regelt die Tätigkeiten von RA/innen im öffentlichen Dienst. Doch wie handhaben die Kammern Teilzeit ÖD und § 47 BRAO?
Danke schonmal!!!
Kann man als zugelassener RA eine Teilzeitstelle (ca. 50%) im öffentlichen Dienst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni/Institut annehmen, ohne seine Zulassung zurückzugeben?
Es gibt ja den § 47 BRAO. Der regelt die Tätigkeiten von RA/innen im öffentlichen Dienst. Doch wie handhaben die Kammern Teilzeit ÖD und § 47 BRAO?
Danke schonmal!!!
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Re: RA und öffentlicher Dienst?
Kenne mehrere Rechtsanwälte die ne halbe Stelle an der Uni haben. Scheint bei der RAK Celle also kein Problem zu sein.
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Re: RA und öffentlicher Dienst?
Einer von meinen AG-Leitern an der Uni war damals auch langjähriger Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl und hatte nebenher seine eigene Kanzlei. Ist also kein Problem, warum sollte es auch?
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Re: RA und öffentlicher Dienst?
Laienüberlegung von mir: Regelmäßig schützt der Anwalt seinen Mandaten vor dem Staat, kann also nicht gleichzeitig auf Seiten des Staates stehen.Spencer hat geschrieben:Ist also kein Problem, warum sollte es auch?
Es könnte aber einen Unterschied machen, ob man als Anwalt im Ordnungsamt arbeitet und klassische Eingriffsverwaltung macht, oder ob man Sherpa im wissenschaftlichen Betrieb ist.
- schlafkatze
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Re: RA und öffentlicher Dienst?
ich als teil der klassíschen eingriffsverwaltung wurde bei dienstantritt aufgefordert, zu versichern, daß ich meine rechtsanwaltszulassung zurückgegeben habe. auf den hinweis, daß ich nie eine hatte, wurde diese aufforderung dann wieder fallengelassen. aber es ist tatsächlich erforderlich, von seiner zulassung abzulassen jedenfalls in dem klassischen bereich. daß es im hochschulbereich anders gehandhabt wird, kann ich mir aber auch gut vorstelllen, habe aber jetzt keine belastbare info dazu.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07
Re: RA und öffentlicher Dienst?
Nur als Hinweis: Ich kenne auch eine Assistentin (Vollzeit) an der Uni, die ihre RA-Zulassung behalten hat und bei Gelegenheit diese auch nutzt.
Konflikte dürften hier auch recht selten auftreten.
Konflikte dürften hier auch recht selten auftreten.
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Re: RA und öffentlicher Dienst?
Sehr hilfreich, mit Rspr-Nachweisen:
http://anwaltverein.de/downloads/praxis ... tberuf.pdf (Verwaister Link http://anwaltverein.de/downloads/praxis/anwalt/zweitberuf.pdf automatisch entfernt)
Es ist also kein Problem. Bei einer Vollzeit-Stelle ist die Balance zwischen zu geringem Umfang (-> keine Zulassung als RA möglich) und zu großem (Arbeitgeber macht nicht mit) allerdings nicht so einfach zu halten - es scheint ja zu gehen, ich kenne aber niemanden persönlich, der das macht.
http://anwaltverein.de/downloads/praxis ... tberuf.pdf (Verwaister Link http://anwaltverein.de/downloads/praxis/anwalt/zweitberuf.pdf automatisch entfernt)
Es ist also kein Problem. Bei einer Vollzeit-Stelle ist die Balance zwischen zu geringem Umfang (-> keine Zulassung als RA möglich) und zu großem (Arbeitgeber macht nicht mit) allerdings nicht so einfach zu halten - es scheint ja zu gehen, ich kenne aber niemanden persönlich, der das macht.
Re: RA und öffentlicher Dienst?
Danke für den interessanten Link.strafrechtler hat geschrieben:http://anwaltverein.de/downloads/praxis ... tberuf.pdf (Verwaister Link http://anwaltverein.de/downloads/praxis/anwalt/zweitberuf.pdf automatisch entfernt)
Ich habe nun auch recherchiert (hatten wir ja früher mal im Studium gelernt ) und herausgefunden, dass die Eigenschaft als RA und eine Tätigkeit an einer Hochschule im öffentlichen Dienst wohl vereinbar sein kann, wenn man als Ra noch "frei" und weisungsungebunden" sowie "ständig erreichbar" ist. D.h., wenn der Arbeitgeber einen RA 20 Stunden freistellt, soll es gehen. Wird der RA nur weniger als 20 h freigestellt (der AGH urteilte mal über 8 Stunden, BRAK-Mitteilungen 1998, Heft 4, S. 200), dann soll der Dienst unvereinbar mit dem Beruf des RA sein.
- Einwendungsduschgriff
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Re: RA und öffentlicher Dienst?
Zwei meiner Lehrstuhlkollegen haben auch eine Rechtsanwaltszulassung. Ist anscheinend wirklich kein Problem.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Re: RA und öffentlicher Dienst?
Wie läuft das mit den Versicherungen RV und KV als RA in Teilzeit im ÖD?
Zahlt man dann als Teilzeit-Angestellter im Öff. Dienst die vollen Beiträge in die gesetzliche RV und die vollen Beiträge in sein Versorgungswerk? Die gleich Frage stellt sich mir gesetzliche KV und private KV. Muss man als privat Versicherter dann weitere Zahlungen in die gesetzliche KV vornehmen, weil die Beitragsfreigrenze nicht erreicht wird?
Fragen über Fragen ...
Zahlt man dann als Teilzeit-Angestellter im Öff. Dienst die vollen Beiträge in die gesetzliche RV und die vollen Beiträge in sein Versorgungswerk? Die gleich Frage stellt sich mir gesetzliche KV und private KV. Muss man als privat Versicherter dann weitere Zahlungen in die gesetzliche KV vornehmen, weil die Beitragsfreigrenze nicht erreicht wird?
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