Wie lässt man sich zum Pflichtverteidiger bestellen?

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
Glockenkaree
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 16
Registriert: Freitag 4. Mai 2007, 18:00

Wie lässt man sich zum Pflichtverteidiger bestellen?

Beitrag von Glockenkaree »

Moin,

bin noch relativ frisch im Anwaltsberuf und möchte mich gerne öfter als Pflichtverteidiger bestellen lassen. Wisst Ihr, wie ich das machen kann? Muss ich zu den einzelnen Strafrichtern und mich vorstellen oder gibt es irgendwo sowas wie eine Liste, wo man sich eintragen kann?

Gruß
glockenkaree
mit18
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 928
Registriert: Mittwoch 19. September 2007, 19:20
Ausbildungslevel: RA

Re: Wie lässt man sich zum Pflichtverteidiger bestellen?

Beitrag von mit18 »

So weit ich informiert bin gibt es bei den LGs Listen mit Anwälten, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Falls Du im Ref. beim StrafRi warst kannst Du ihn natürlich auch direkt fragen, ob er Dich ab und zu beiordnet.
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
raskolnikov
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 740
Registriert: Dienstag 20. Dezember 2005, 15:00
Ausbildungslevel: RA

Re: Wie lässt man sich zum Pflichtverteidiger bestellen?

Beitrag von raskolnikov »

Am besten wird sein, Du nimmst persönlich Kontakt mit den in Frage kommenden Strafrichtern auf und sagst denen, dass Du gerne Pflichtverteidigungen übernehmen würdest. Versprich' dir allerdings nicht allzuviel davon. Denn die meisten Pflichtverteidiger werden auf Wunsch des Angeklagten bestellt. Und um die wenigen Pflichtverteidigen, bei welchem der Angeklagte keinen Anwalt benannt hat, reißen sich viele.
"Wenn Gott mich ruft, rufe ich zurück."
LieschenMueller
Power User
Power User
Beiträge: 329
Registriert: Dienstag 20. April 2004, 21:42
Ausbildungslevel: RRef

Re: Wie lässt man sich zum Pflichtverteidiger bestellen?

Beitrag von LieschenMueller »

Habe es während der Strafstation beim Sitzungsdienst auch gelegentlich mitbekommen, dass jüngere Anwälte den Richter nach der Verhandlung wegen Pflichtverteidigungen angesprochen haben. Meistens haben die Richter dann auch versprochen, an sie zu denken - was daraus wurde, weiß ich aber natürlich nicht.
"Ich weiß nur das, was wir wissen. Ob ich alles weiß, was wir wissen weiß ich auch nicht, aber ich weiß natürlich, niemand von uns weiß etwas was er nicht weiß." (Dr. W. Schäuble)
Glockenkaree
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 16
Registriert: Freitag 4. Mai 2007, 18:00

Re: Wie lässt man sich zum Pflichtverteidiger bestellen?

Beitrag von Glockenkaree »

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich war heute morgen dann auch mal bei einem Strafrichter und habe ihn nach Pflichtverteidigungen gefragt. Er wird an mich denken, wobei er auch gesagt hat, dass die meisten Angeklagten bereits einen Verteidiger haben, der sich dann zum Pflichtverteidiger bestellen lässt.

Gruß
Glockenkaree
Gelöschter Nutzer

Re: Wie lässt man sich zum Pflichtverteidiger bestellen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also ganz ehrlich, da würde ich mir keine Hoffnungen machen, dass jemals was zurück kommt.
Learned Hand
Power User
Power User
Beiträge: 420
Registriert: Freitag 9. Januar 2004, 09:08

Re: Wie lässt man sich zum Pflichtverteidiger bestellen?

Beitrag von Learned Hand »

Glockenkaree hat geschrieben:Moin,

bin noch relativ frisch im Anwaltsberuf und möchte mich gerne öfter als Pflichtverteidiger bestellen lassen. Wisst Ihr, wie ich das machen kann? Muss ich zu den einzelnen Strafrichtern und mich vorstellen oder gibt es irgendwo sowas wie eine Liste, wo man sich eintragen kann?

Gruß
glockenkaree
Ist natürlich an jedem Gericht anders (ob eventuell Liste etc.), aber das mit dem persönlichen Vorstellen würde ich mir aus dem Kopf schlagen. Ich will jedenfalls niemanden am Telefon oder im Zimmer haben, der sich um zukünftige Bestellungen bemüht. Was ich (und die Kollegen, mit denen ich bisher gesprochen habe) ganz gut finde, sind kurze Schreiben, mit denen sich die Anwälte vorstellen, also inklusive möglichen Spezialkenntnissen, Sprachen etc. Die sammel ich in einer Schublade und blätter sie bei Bedarf durch (wobei der Bedarf wirklich gering ist, die meisten finden spätestens in der U-Haft selbst zu "ihrem" Verteidiger). Das kann ruhig ein Serienbrief etwa an alle Strafabteilungen bzw. Kammern des Gerichts sein, solange das Layout einigermaßen professionell aussieht und keine Rechtschreibfehler auffallen.
mit18
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 928
Registriert: Mittwoch 19. September 2007, 19:20
Ausbildungslevel: RA

Re: Wie lässt man sich zum Pflichtverteidiger bestellen?

Beitrag von mit18 »

@ Learned Hand:

Du meinst so eine Art Bewerbungsschreiben?

Wirkt das nicht arg verzweifelt?

Würdest Du solche Leute tatsächlich bestellen?

Hat man da als Verteidiger nicht von vornherein jeden Respekt verspielt und muss vor dem RiAG in Dankbarkeit erstarren?

Und in der Verhandlung ganz brav sein, um nächste Woche wieder bestellt zu werden (natürlich generell ein Problem bei Pflichtverteidigungen)?

:-k
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
Benutzeravatar
textmarker
Power User
Power User
Beiträge: 555
Registriert: Freitag 26. Oktober 2007, 14:59
Ausbildungslevel: RA

Re: Wie lässt man sich zum Pflichtverteidiger bestellen?

Beitrag von textmarker »

Die Frage hat er doch durch seinen Beitrag alle schon beantwortet.
--
In dubio pro libertate
Learned Hand
Power User
Power User
Beiträge: 420
Registriert: Freitag 9. Januar 2004, 09:08

Re: Wie lässt man sich zum Pflichtverteidiger bestellen?

Beitrag von Learned Hand »

mit18 hat geschrieben:@ Learned Hand:

Du meinst so eine Art Bewerbungsschreiben?

Wirkt das nicht arg verzweifelt?

Würdest Du solche Leute tatsächlich bestellen?

Hat man da als Verteidiger nicht von vornherein jeden Respekt verspielt und muss vor dem RiAG in Dankbarkeit erstarren?

Und in der Verhandlung ganz brav sein, um nächste Woche wieder bestellt zu werden (natürlich generell ein Problem bei Pflichtverteidigungen)?

:-k
Habe ich zuerst auch gedacht, aber was sind denn die Alternativen?

Listen im Gericht - Die ließen sich ja höchstens alphabetisch oder chronologisch führen und helfen auch nicht wirklich weiter (wenn es sie denn überhaupt gibt - hier gibts keine). Sinnvoll wäre das nur, wenn darin auch Sprachkenntnisse etc. aufgeführt werden.

Kollegen fragen - das hilft ja sowieso immer, ist aber extrem subjektiv. Wenn es nicht gerade um Spezialkenntnisse oder spezielle Fälle geht winken die meisten bei solchen Fragen deshalb ab.

Warten, bis mich einer in oder nach einer Verhandlung anspricht - das sieht für mich am ehesten so aus, als würde sich jemand anbiedern (und ich muß mich dann natürlich wirklich fragen, ob die Verteidigung schon mit Blick auf die zukünftige Akquise durchgeführt wurde).

Insoweit sind solche Schreiben imho noch die beste Möglichkeit. Und es ist für mich durchaus von Interesse, ob jemand etwa türkisch kann, oder sich aus irgendwelchen Gründen für BTM-Sachen interessiert usw.
Antworten