60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

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pirat
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60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

Beitrag von pirat »

Hallo,

ich war 2 Jahre als RA tätig. Werde nun in ein zunächst befristetes Arbeitsverhältnis im öD wechseln. Mein Problem ist, dass ich die 60 Beitragsmonate im Versorgungswerk noch nicht voll habe. Ich habe für das Referendariat die Nachversicherung durchführen lassen, aber ich liege trotzdem unter den 60 Monaten.

Hatte schon überlegt "nebenbei" einfach weiter die Zulassung zu behalten und im Versorgungswerk zu bleiben und dann einfach die 60 Monate voll zu machen. Hatte so die naive Idee, dass das keinem auffällt. Ist aber wohl keine so gute Idee, oder? ::roll:

Vielleicht weiß ja jemand einen Tipp?

Vielen Dank, Pirat
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famulus
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Re: 60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

Beitrag von famulus »

Zulassung zurückgeben, aber freiwilliges und nur Mindestbeitrag zahlendes Mitglied im Versorgungswerk bleiben?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: 60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

Beitrag von OJ1988 »

pirat hat geschrieben: Freitag 8. Juni 2018, 15:29 Hallo,

ich war 2 Jahre als RA tätig. Werde nun in ein zunächst befristetes Arbeitsverhältnis im öD wechseln. Mein Problem ist, dass ich die 60 Beitragsmonate im Versorgungswerk noch nicht voll habe. Ich habe für das Referendariat die Nachversicherung durchführen lassen, aber ich liege trotzdem unter den 60 Monaten.

Hatte schon überlegt "nebenbei" einfach weiter die Zulassung zu behalten und im Versorgungswerk zu bleiben und dann einfach die 60 Monate voll zu machen. Hatte so die naive Idee, dass das keinem auffällt. Ist aber wohl keine so gute Idee, oder? ::roll:

Vielleicht weiß ja jemand einen Tipp?

Vielen Dank, Pirat
Sprechen da denn wirklich handfeste Argumente gegen außer dem Gefühl, dass das ein bisschen sleazy ist? Wenn du eine Zulassung hast und deine Beiträge zahlst, betrügst du mMn nicht.
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famulus
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Re: 60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

Beitrag von famulus »

Naja, man zahlt halt sinnlos Kammerbeiträge, obwohl man wegen § 47 I BRAO eh nicht als Anwalt tätig sein darf.
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Boddenfan
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Re: 60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

Beitrag von Boddenfan »

Für die befristete Tätigkeit im öD kann unproblematisch ein erneuter Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (genauer ein Erstreckungsantrag) bei der DRV gestellt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 6 Abs. 5 Satz 2 SGB VI. Der ö-r Arbeitgeber zahlt dann quasi die Rentenversicherungsbeiträge an das Versorgungswerk.

Ob das sinnvoll ist, hängt von der weiteren Lebensplanung ab. Beabsichtigt man eine spätere Rückkehr in die Anwaltschaft oder will man später Beamter oder Richter sein, ist es m.E. sinnvoll, da man so eine zu aufgesplittete Versorgungsbiographie vermeidet (die Zahlung der Kammerbeiträge halte ich für verschmerzbar). Setzt man dagegen auf eine Entfristung als Tarifbeschäftigter, können zusätzliche Versorgungspunkte in der DRV (mehr) Sinn machen (wobei man dann auch freiwillig im Versorgungswerk versichert bleiben kann und den Mindestbetrag zahlt, s.o.).

Darüber, wo die Rendite höher ist, besteht heilloser Streit. Während wohl die meisten (so auch ich), denken, dass die Rendite von Zahlungen an Versorgungswerke höher ist, meinen anderen, dass Zahlungen an die DRV gerade momentan aufgrund der guten Wirtschaftslage gute Renditen erbringen. Letztlich kann man hierzu erst bei Renteneintritt eine genauere Aussage treffen.
MfG
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famulus
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Re: 60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

Beitrag von famulus »

Boddenfan hat geschrieben: Montag 11. Juni 2018, 11:56 Für die befristete Tätigkeit im öD kann unproblematisch ein erneuter Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (genauer ein Erstreckungsantrag) bei der DRV gestellt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 6 Abs. 5 Satz 2 SGB VI. Der ö-r Arbeitgeber zahlt dann quasi die Rentenversicherungsbeiträge an das Versorgungswerk.
"Unproblematisch" sicherlich nicht - jedenfalls mir wurde das damals (2014) verwehrt. Wenn's interessiert, kann ich den WSB ja mal zur Verfügung stellen. Ich hatte mich in Antrag und Widerspruch u. A. genau auf die uneinheitliche Versorgungsbiografie, den Wortlaut etc. berufen, das wurde aber mit iirc nicht völlig fernliegender Begründung abgelehnt.
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Boddenfan
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Re: 60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

Beitrag von Boddenfan »

famulus hat geschrieben: Montag 11. Juni 2018, 12:46
Boddenfan hat geschrieben: Montag 11. Juni 2018, 11:56 Für die befristete Tätigkeit im öD kann unproblematisch ein erneuter Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (genauer ein Erstreckungsantrag) bei der DRV gestellt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 6 Abs. 5 Satz 2 SGB VI. Der ö-r Arbeitgeber zahlt dann quasi die Rentenversicherungsbeiträge an das Versorgungswerk.
"Unproblematisch" sicherlich nicht - jedenfalls mir wurde das damals bis einschließlich ins Widerspruchsverfahren verwehrt. Wenn's interessiert, kann ich den WSB ja mal zur Verfügung stellen. Ich hatte mich in Antrag und Widerspruch genau auf die uneonheitliche Versorgungsbiografie, den Wortlaut etc. berufen, das wurde aber mit iirc nicht völlig fernliegender Begründung abgelehnt.
Bei mir und einer Kollegin mit identischem Sachverhalt (befristete Tätigkeit im Landesministerium, Antragstellung 1. Quartal 2015) war es von Seiten der DRV wirklich unproblematisch.

Einziges Problem bei mir war, dass der ö-r Arbeitgeber das Geld zunächst ans falsche Versorgungswerk überwies. Das wurde dann aber relativ schnell behoben, ohne dass ich noch was tun musste.
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famulus
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Re: 60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

Beitrag von famulus »

Dann hatte ich wahrscheinlich nur Pech. Ich war vorher als RA angestellt, dann ein paar Monate selbstständig und dann direkt befristet beim Land angestellt. War absolut nichts zu machen. Im Nachhinein nicht dramatisch, weil ich in der Verwaltung geblieben bin, aber für die parallelen VW-Anwartschaften wär's im Ergebnis sicherlich trotzdem marginal lukrativer gewesen.
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Re: 60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

Beitrag von Boddenfan »

@famulus:

Oder die DRV änderte ihre Verwaltungspraxis. Soll ja häufiger vorkommen, siehe Syndikusanwälte :D
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Solar
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Re: 60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

Beitrag von Solar »

"ÖD" bedeutet tatsächlich nur Anstellung und du wirst nicht Beamter, richtig? Wenn man nämlich aus der Anwaltschaft ins Beamten-/Richtertum wechselt, ist es m.E. sehr viel besser, die 60 Monate noch nicht voll zu haben (ich kann das "sehr" gar nicht genug betonen), jedenfalls wenn man in einem Bundesland mit Trennungsprinzip lebt (wie z.B. BaWü). Dann erhält man nämlich 60% der eingezahlten Beiträge zurück und die Arbeitszeit als Anwalt wird einem überdies als Dienstzeit angerechnet, was den Pensionsanspruch erhöht. Macht man die 60 Monate hingegen voll, erhält man für die Zeit zwar Rentenanteile vom Versorgungswerk (die aber immer mehr schrumpfen, je länger man Beamter/Richter ist), allerdings werden die Jahre als Rechtsanwalt eben nicht bei den Pensionsansprüchen angerechnet. Man bekommt so unterm Strich nicht nur weniger Pension (es sei denn man wird in sehr jungen Jahren Beamter), sondern auch die Beiträge nicht zurück.

60 Monate zu erreichen, ist also nicht immer "besser".
pirat
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Re: 60 Monate im Versorgungswerk noch nicht voll

Beitrag von pirat »

Solar:
Zunächst nur Anstellung, keine Verbeamtung. Verbeamtung wäre grds. möglich, aber ich vermute eher nicht.

Die erneute Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erwäge ich grade.

Aber da ist noch was:
Wenn man vermutlich in Bälde eine Reha brauchen wird, ist es dann besser, in der GRV zu sein als im Versorgungswerk? Die Versorgungswerke zahlen ja wenn überhaupt nur einen Zuschuss.
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