Mehrere Arbeitgeber parallel als WissMit?

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Paragraphenreit3r
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Mehrere Arbeitgeber parallel als WissMit?

Beitrag von Paragraphenreit3r »

Hallo liebe Paragraphenreiter (m/w/d) ( :lmao:)

Ich stehe vor der Situation, dass ich bei zwei Kanzleien als wissenschaftlicher Mitarbeiter einsteigen könnte. Die Beschäftigungen wären jeweils im Home-Office, das heißt ich wäre nie vor Ort in den jeweiligen Kanzleien.

Jetzt meine Frage: Gibt es Regelungen, die mir eine parallele Arbeit für beide Kanzleien untersagen würden? Entsprechende Verschwiegenheitsvereinbarungen würde ich ja unterschreiben, sodass ich da ja in dieser Hinsicht eigentlich ausreichend "an die Leine" genommen werde?
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thh
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Re: Mehrere Arbeitgeber parallel als WissMit?

Beitrag von thh »

Paragraphenreit3r hat geschrieben: Freitag 22. Juni 2018, 21:36Ich stehe vor der Situation, dass ich bei zwei Kanzleien als wissenschaftlicher Mitarbeiter einsteigen könnte.
Das kann sehr effizient sein, wenn bspw. beide Kanzleien jeweils gegnerische Parteien in einem Rechtsstreit vertreten - da muss man die Rechtsfrage nur einmal durchdenken und kann direkt zwei Gutachten abliefern!
Idee1290
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Re: Mehrere Arbeitgeber parallel als WissMit?

Beitrag von Idee1290 »

Über arbeitsrechtliche Fragen hinaus (Grob gesagt: Nebentätigkeit "nur" im Rahmen des § 241 II BGB, d.h. Interessen d. AG dürfen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden; ggf. vertragliche Anzeige-/Erlaubnispflicht, keine Konkurrenztätigkeit, usw) hinaus, weiß ich nicht, was dagegen sprechen könnte.
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Muirne
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Re: Mehrere Arbeitgeber parallel als WissMit?

Beitrag von Muirne »

Geht. Hatte 3 jobs parallel zum Teil.

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»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Paragraphenreit3r
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Re: Mehrere Arbeitgeber parallel als WissMit?

Beitrag von Paragraphenreit3r »

Muirne hat geschrieben: Freitag 22. Juni 2018, 22:24 Geht. Hatte 3 jobs parallel zum Teil.

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Hast du das entsprechend offengelegt oder Stillschweigen gewahrt?
Idee1290 hat geschrieben: Freitag 22. Juni 2018, 22:12 Über arbeitsrechtliche Fragen hinaus (Grob gesagt: Nebentätigkeit "nur" im Rahmen des § 241 II BGB, d.h. Interessen d. AG dürfen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden; ggf. vertragliche Anzeige-/Erlaubnispflicht, keine Konkurrenztätigkeit, usw) hinaus, weiß ich nicht, was dagegen sprechen könnte.
Die Tätigkeiten sind jeweils als freie Mitarbeit angelegt -insofern scheinen arbeitsrechtliche Probleme nicht einschlägig, oder?
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Muirne
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Re: Mehrere Arbeitgeber parallel als WissMit?

Beitrag von Muirne »

Ich habe das offengelegt und die Genehmigung bekommen.

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»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Gelöschter Nutzer

Re: Mehrere Arbeitgeber parallel als WissMit?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Beschäftigungen wären jeweils im Home-Office, das heißt ich wäre nie vor Ort in den jeweiligen Kanzleien.
Aus Neugier: Ist dieses Modell mittlerweile auch in GKs angekommen, oder wie würdest Du so den Kanzleityp der beiden Kanzleien beschreiben?
Paragraphenreit3r
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Re: Mehrere Arbeitgeber parallel als WissMit?

Beitrag von Paragraphenreit3r »

Quantensprung hat geschrieben: Samstag 23. Juni 2018, 00:08
Die Beschäftigungen wären jeweils im Home-Office, das heißt ich wäre nie vor Ort in den jeweiligen Kanzleien.
Aus Neugier: Ist dieses Modell mittlerweile auch in GKs angekommen, oder wie würdest Du so den Kanzleityp der beiden Kanzleien beschreiben?
Nein, keine GK. Es sind kleinere-mittelständische Kanzleien.
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