vormals: XING-Profil anlegen?

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juraklasse
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von juraklasse »

Ich hole mal dieses Thema wieder hoch, denn mich interessiert, ob sich nach eurer Erfahrung/Meinung für (junge) Juristen ein Profil bei Xing oder LinkedIn "lohnt"? Bekommt man bei entsprechender Profilgestaltung regelmäßig interessante Jobanfragen oder ist dies die Ausnahme?

Vielen Dank
Freedom
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von Freedom »

Auf die konkrete Frage kann ich mangels Erfahrung nicht antworten, m.E. lohnt sich LinkIn aber aus einem anderen Grund: Etwa als Referendar oder Doktorand oder WissMit oder auch so trifft man ja ständig neue Leute. Bei LinkIn kann man sich dann anzeigen lassen, wer wo arbeitet oder gearbeitet hat. Bleibt man zumindest ein wenig in Kontakt bzw. besteht beiderseitiges Interesse, hat man gute (bessere) Chancen, vor einem etwaigen Vorstellungsgespräch schonmal abzufragen, wie die erlebte Stimmung in dem Laden so war. Dass diese Erfahrungen naturgemäß auch mal nicht so extrem aussagekräfig sein können (Welcher Associate heult sich schon beim Referendar aus beim Smalltalk) ist klar, gleichwohl ist man da ja dankbar für jeden Input.
Digiwas?
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JulezLaw
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von JulezLaw »

Der Aspekt des Kontakthaltens ist sicherlich wichtig, man hat denjenigen immer noch vage im Hinterkopf und kann etwas mit ihm anfangen, wenn man den Namen hört (gilt natürlich auch vice versa). Zur Frage bzgl. der Angebote: Hatte ich in den letzten ziemlich genau zwei Jahren ca. fünfmal, dass man insbesondere wegen Vortragsanfragen, zweimal wegen eines konkreten Jobangebots, auf mich zukam. Hin und wieder gibt's auch über den Stellenmarkt interessante Angebote. Kommt also vor, ich halte den Aspekt des Aufrechthaltens von Kontakten aber persönlich für wichtiger.
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Tibor
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von Tibor »

Nicht zu vergessen, man kann Foristen besser kennenlernen...
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JulezLaw
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von JulezLaw »

Tibor hat geschrieben:Nicht zu vergessen, man kann Foristen besser stalken...
Fixed that for you :D
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von Trente Steele82 »

JulezLaw hat geschrieben:Der Aspekt des Kontakthaltens ist sicherlich wichtig, man hat denjenigen immer noch vage im Hinterkopf und kann etwas mit ihm anfangen, wenn man den Namen hört (gilt natürlich auch vice versa). Zur Frage bzgl. der Angebote: Hatte ich in den letzten ziemlich genau zwei Jahren ca. fünfmal, dass man insbesondere wegen Vortragsanfragen, zweimal wegen eines konkreten Jobangebots, auf mich zukam. Hin und wieder gibt's auch über den Stellenmarkt interessante Angebote. Kommt also vor, ich halte den Aspekt des Aufrechthaltens von Kontakten aber persönlich für wichtiger.
Kann ich so nicht bestätigen. Die Anfragen sind schon recht viele, teilweise sogar dreist (Anrufe im Büro). Aber wenn man auf der Suche ist, kann (nicht muss) das schon helfen.
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Solar
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von Solar »

juraklasse hat geschrieben:Ich hole mal dieses Thema wieder hoch, denn mich interessiert, ob sich nach eurer Erfahrung/Meinung für (junge) Juristen ein Profil bei Xing oder LinkedIn "lohnt"? Bekommt man bei entsprechender Profilgestaltung regelmäßig interessante Jobanfragen oder ist dies die Ausnahme?
Vielen Dank
Das ist keine Ausnahme, ich teile die Erfahrung von Trente. Seit ich am Gericht bin, kommen nachvollziehbar zwar keine Anfragen mehr. Zu Großkanzlei-Zeiten und Unternehmenszeiten kamen die Anfragen jedoch im Monatsrythmus (teilweise von Headhuntern - mitunter dreist -, teilweise aber auch von Kanzleien oder Rechtsabteilungen direkt). Meinen letzten Job vor der Justiz habe ich auch so ergattert. Natürlich hängt das aber auch etwas von deinem Profil ab, d.h. wie attraktiv du für Arbeitgeber nur auf Basis der bei Xing/LinkedIn veröffentlichten "Papierform" bist. Bist/warst du z.B. in einer GK, wissen Interessenten, dass du ein gewisses Notenniveau erreicht hast, ohne dass da deine Note steht. Auch das Rechtsgebiet spielt eine Rolle. Je exotischer, desto eher suchen Arbeitgeber/Headhunter auf diesen Plattformen, den dann haben sie massiven Bewerbermangel. Und schließlich kommen mit zunehmender (auf der Plattform dokumentierter) Berufserfahrung mehr Anfragen.

Auch wenn Linkedin und Xing natürlich etwas von unangenehmer Angeberei haben ("Guck mal, was ich kann!"), ist es m.E. wertvoll, sich dort zu registrieren. Gute Gründe neben der Sichtbarkeit für Arbeitgeber/Headhunter wurden bereits oben genannt.
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JulezLaw
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von JulezLaw »

Das stimmt sicherlich. Dazu muss man auch sagen, dass ich bisher nur das erste Examen habe und damit natürlich für die meisten Stellen auch (noch?) nicht geeignet bin.

Edit: Was ich vielleicht noch hinzufügen würde: Durch ein solches Profil kann man zumindest ein bisschen steuern, was zu den ersten Ergebnissen bei einer Google-Suche nach dem Namen gehört. Das ist mir zumindest lieber als irgendwelche Sportstatistiken. Mag kein Problem sein, wenn man Michael Müller heißt. Wenn der Name aber zumindest halbwegs individuell ist, kann das noch ein relevanter Aspekt sein.
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juraklasse
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von juraklasse »

Vielen Dank für die Antworten. Gibt es denn auch irgendwelche nennenswerten Nachteile?

Ich bin nicht so scharf darauf, der gesamten Öffentlichkeit (google) mein Profil (Lebenslauf) zu zeigen. Aber sofern ich es richtig sehe, kann man sowohl bei Xing als auch LinkedIn sein Profil auch so einstellen, dass es nur die Nutzer sehen. Ist das korrekt bzw. sinnvoll?
Tobias__21
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von Tobias__21 »

juraklasse hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten. Gibt es denn auch irgendwelche nennenswerten Nachteile?

Ich bin nicht so scharf darauf, der gesamten Öffentlichkeit (google) mein Profil (Lebenslauf) zu zeigen. Aber sofern ich es richtig sehe, kann man sowohl bei Xing als auch LinkedIn sein Profil auch so einstellen, dass es nur die Nutzer sehen. Ist das korrekt bzw. sinnvoll?
Hmmm, wirkliche Nachteile sehe ich eigentlich nicht. Vielleicht muss man etwas aufpassen, wenn man im Staatsdienst als Richter oder StA landet. Es gibt ja genug Irre da draussen. Aber auf den Profilen gibt man ja keine persönlichen Daten wie Adresse oder Telefonnummer an. Eine Referendarin wurde hier mal über FB von einem Angeklagten angeschrieben. War aber nix weiter wildes. Er war wohl ein bisschen verliebt :) Sie hat sich aber geängstigt und es auch bei der StA gemeldet. Aber solche Sachen sollte man eben auf dem Schirm haben, wenn man Informationen über sich Preis gibt.

Es gibt mittlerweile auch Bewerbungsprofis, die mit einem die Profile professionell überarbeiten. Ich hatte da mal einen Fall, der wegverglichen wurde. Unter anderen hat sich die eine Seite verpflichtet, die Kosten für einen solchen Profi zu übernehmen. Ging um eine Kündigung.
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Solar
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von Solar »

Richtig, kannst du alles so einstellen, dass man es bei Suchmaschinen nicht findet (so auch ich seit Gericht) - sogar so, dass man dich als Mitglied über die interne Suchmaschine nicht findet bzw. nur den Namen aber sonst nichts. Im Übrigen sehe ich keine greifbaren Nachteile.
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Schnitte
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Re: vormals: XING-Profil anlegen?

Beitrag von Schnitte »

Ich kann auch zu LinkedIn und Xing (und zwar beides - Xing für den nationalen Markt, LinkedIn für den internationalen) raten. Man wird tatsächlich gelegentlich von Headhuntern angeschrieben, so dass es, wenn man auf der Suche nach was Neuem ist, schon helfen oder zumindest den eigenen Horizont erweitern kann. Auch unabhängig davon ist es eine Möglichkeit, mit Leuten, die man auf irgendwelchen Konferenzen etc. kennenlernt, in Kontakt zu bleiben und das eigene Netzwerk zu festigen - und das auf einer etwas professionelleren Ebene als Facebook, wo die ganzen Sauf- und Urlaubsfotos landen.

Wobei ich aber hinzufügen muss, dass ich persönlich gegenüber Social Networks recht aufgeschlossen bin. Das ist aber eine Frage der persönlichen Präferenz; andere mögen das sicher anders sehen, was dann ja auch OK ist.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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