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Voland
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Voland »

Ich glaube, Du machst Dir zu viele Gedanken darum. Schnupper doch einfach mal rein und schau, was es Dir persönlich bringt. Da die Mitgliedschaft meines Wissens nichts kostet, wird es wohl auch kaum schädlich sein. Und vielleicht sieht man sich ja tatsächlich mal auf der Advo-Disco... :drinking:
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Olli
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Olli »

Die Mitgliedschaft kostet 50,- Euro (25,- Euro bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im Anwaltsverein). Du kannst aber ohne Mitglied zu sein mal zum Stammtisch Deines LG-Bezirks gehen. Da lernst Du ein paar Leute kennen und Du findest auch raus, ob das für Dich das Richtige ist.

4x im Jahr gibt es eine ganz nette Mitgliederzeitung, ansonsten bekommt man jede Menge Rabatte und günstigere Fortbildungen (auch bei den Anwaltvereinen).
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Voland
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Voland »

Pardon für die Falschinformation, aber jedenfalls ist es nicht sonderlich teuer und bestimmt eine gute Gelegenheit, Kontakte zu finden.
Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie ist eigentlich die Anrede im Bewerbungsschreiben richtig, wenn Zielobjekt eine Kanzlei ist, die aus mehreren Kolleginnen und einem Kollegen besteht?

Mir fallen da irgendwie nur blöd klingende und umständliche Lösungen ein...

Gruß Missy
Voland
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Voland »

Sowas gibt es auch? Interessant. Ich würde es trotzdem beim klassischen "Sehr geehrte Damen und Herrn" lassen, auch wenn es nicht ganz der Wahrheit entspricht. Alles andere klingt tatsächlich etwas seltsam und außerdem wird Deine Bewerbung daran bestimmt nicht scheitern.

Viel Erfolg!
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veltina
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von veltina »

Wenn ich die einzige Adressatin einer Mail neben mehreren Männern bin, sehe ich gelegentlich

"Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrte Herren,"

Wobei ich da immer etwas drüberstolpere und es irgendwie süß finde. Ich glaube, mit Sehr geehrte Damen und Herren bleibt man doch auf der unauffälligeren Seite.
http://www.pgdp.net
http://www.kiva.org - Wer hat das beste Händchen bei der Schuldnerwahl? :D
mit18
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von mit18 »

veltina hat geschrieben:"Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrte Herren,"
Mache ich auch so. Finde ich persönlicher.
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Gerd
Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Update: mich nervt das Arbeitsamt, und zwar kollossal.

Ziehe heute einen Brief ausm Briefkasten, dass alle Leistungen vorläufig eingestellt wären, weil ich ja einen Termin so ungefähr vorgestern nicht wahrgenommen hätte. Das mag auch richtig sein, allerdings hatte ich einen Brief wo ich zu diesem Termin geladen werde nicht erhalten.

Man hört immer mal wieder das sei eine übliche Masche, jedoch weiß ich nicht wieviel davon Verschwörungstheorie ist. Wie soll ich mich da am besten verhalten? Denn dass ich zwangsläufig beweisfällig bleiben MUSS - denn wie will man nachweisen etwas nicht erhalten zu haben - ist mir klar. Eidesstattliche Erklärung anbieten?

Ich kann mir auch vorstellen, dass meine Sachbearbeiterin verdammt unzufrieden mit mir ist. Ich habe es zwar jeden Monat zu geschafft meine Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen und die geforderte Anzahl an Arbeitgeberkontakten zu erbringen, jedoch waren nur 2 schriftliche Bewerbungen auf Stellenausschreibungen darunter, alles andere waren Telefonate und Mails die initiativ waren.

Ich habe halt auch nicht viele Stellenanzeigen gefunden die für mich geeignet waren. Entweder heißt es gleich ganz pauschal keine Berufsanfänger ("Berufserfahrung"), es werden halt vielviel Leute im wirtschaftsrechtlichen Bereich gesucht wo ich auch nicht behaupten könnte dass ich das kann, weil es wirklich nicht der Fall ist.

Das konnten die nicht sanktionieren, da ich die Vereinbarung formal ja erfüllt habe. Aber ich denke, man wird mir übermorgen eine strengere überhelfen wollen.

Ich kann da mein Versagen mit den Bewerbungen keinesfalls zugeben, obwohl ich natürlich selber weiß dass es wahr ist. Was mag da auf mich zukommen? Was ich keinesfalls will ist ein Kurs, wo man mir beibringt wie man den Computer einschaltet.

Ich war in den letzten Tagen umtriebig, aber das wird mir nichts nützen... man könnte mir vorhalten, dass ich das hätte schon vor Monaten erledigen können und müssen. Und es ist wahr.

Ich bin eigentlich ein eloquenter Mensch, aber von der Tante zusammengefaltet werden und auch noch zu wissen, es ist berechtigt, davor hab ich Schiss.

Gruß Missy
julée
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von julée »

Man hört immer mal wieder das sei eine übliche Masche, jedoch weiß ich nicht wieviel davon Verschwörungstheorie ist. Wie soll ich mich da am besten verhalten? Denn dass ich zwangsläufig beweisfällig bleiben MUSS - denn wie will man nachweisen etwas nicht erhalten zu haben - ist mir klar. Eidesstattliche Erklärung anbieten?
Gilt § 41 II VwVfG denn nicht auch im Sozialrecht? Weil § 41 II VwVfG beinhaltet ja die Beweislastumkehr, dh Du könntest freundlich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass Du den Brief nicht erhalten hast und dementsprechend die Sanktionen unzulässig sind, es sei denn, sie sei in der Lage den Zugang zu beweisen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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lawlita
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von lawlita »

Missy hat geschrieben:Ich kann mir auch vorstellen, dass meine Sachbearbeiterin verdammt unzufrieden mit mir ist. Ich habe es zwar jeden Monat zu geschafft meine Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen und die geforderte Anzahl an Arbeitgeberkontakten zu erbringen, jedoch waren nur 2 schriftliche Bewerbungen auf Stellenausschreibungen darunter, alles andere waren Telefonate und Mails die initiativ waren.
Wieso sollten Initiativ-Telefonate und -mails weniger wert sein? Mach ihr doch eine Aufstellung, was du schon alles getan hast. Mails kann man ja auch ausdrucken und vorlegen.

Ich habe halt auch nicht viele Stellenanzeigen gefunden die für mich geeignet waren. Entweder heißt es gleich ganz pauschal keine Berufsanfänger ("Berufserfahrung"), es werden halt vielviel Leute im wirtschaftsrechtlichen Bereich gesucht wo ich auch nicht behaupten könnte dass ich das kann, weil es wirklich nicht der Fall ist
Meines Erachtens ist weniger entscheidend, ob du es kannst, sondern ob du es machen willst. Von einem Berufsanfänger kann man nicht viele Vorkenntnisse erwarten. Ich habe bspw Erfahrung in einem Rechtsgebiet, mache jetzt aber zusätzlich noch zwei weitere Rechtsgebiete, die ich nur aus der Theorie kannte. Und so geht es vielen. Die Bezeichnung "Volljurist" kommt nicht von ungefähr. ;)

Das konnten die nicht sanktionieren, da ich die Vereinbarung formal ja erfüllt habe. Aber ich denke, man wird mir übermorgen eine strengere überhelfen wollen.

Ich kann da mein Versagen mit den Bewerbungen keinesfalls zugeben, obwohl ich natürlich selber weiß dass es wahr ist.
Du bist vielleicht am Anfang nicht in die Puschen gekommen, aber das ist doch nicht gleich ein Versagen. Und selbst wenn es das wäre. Das kann man dem AA besser verkaufen.
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Henrik
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Henrik »

Zum Umgang mit der ARGE siehe hier:
http://www.erwerbslosenforum.de/
Es zählen auch Bewerbungen per Mail. Nur bei der Kostenerstattung soll es manchmal Probleme gegeben haben.
Eine Gesellschaft, die mehr tut für die Alten als für Kinder, für Auswärtige als Einheimische, für Kranke als Gesunde, darf sich nicht allzusehr wundern, wenn sie selber krank wird und alt und ungastlich. Johannes Gross
Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Beweislast dafür, dass du die Meldeaufforderung, d.h. die Einladung, erhalten hat, trägt, wie schon von julée geschrieben, die Agentur für Arbeit.
Normalerweise bekommt man eine zweite Meldeaufforderung, um sich zum Meldeversäumnis zu äußern, und danach wird eventuell eine Sperrzeit eintreten (d.h. in dem Fall eine Woche keine Leistung), wogegen du Widerspruch einlegen kannst. Spätestens da haben die Sachbearbeiter schon mal was von der Beweislastregelung gehört...

Was das Thema Bewerbungen betrifft: Sanktioniert wird erst, wenn du eine Vorlage zum Nachweis von Eigenbemühungen mit Rechtsfolgenbelehrung erhältst und diese nicht einhält. Vorher kann deine Arbeitsvermittlerin dich nur böse anschauen und erklären, dass du dich mehr bewerben sollst etc...

Ansonsten würde ich das Kriterium Berufserfahrungen in den Stellenausschreibungen nicht so ernst nehmen. Die Stellenausschreibung ist auf den perfekten Kanidaten gemünzt (der, wenn er existiert, schon einen super Job hat ;)). Dem Personaler ist dies bewusst und die anderen Bewerber sind auch alle nicht perfekt.
Wenn die Stelle einigermaßen zu deinem Profil passt, du in dem Bereich arbeiten möchtest und am besten noch Vorkenntnisse durch das Studium, Referendariat oder Nebenjob hast, würde ich es trotz fehlender Berufserfahrung wagen. Verlieren kannst du nichts.
Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aufstellungen habe ich der guten Frau regelmäßig geschickt, so wie sie es von mir verlangt hat, mit Namen und Telefonnummer der Angeschriebenen und Angerufenen und ggf. was dabei herumgekommen ist (auf initiative Mails erfolgt ja oft keine Antwort). Ich habe allerdings nur Mails mit einem freundlichen Bewerbungstext verschickt und keine Unterlagen angehängt. Ich habe das auch immer noch freundlich ausgeschmückt, warum ausgerechnet diese Kanzlei für mich interessant ist.

Aber einen Droh-Wisch mit Rechtsbehelfsbelehrung habe ich noch nicht bekommen. Ich glaube, wir sind dann noch im Stadium Böse-Anschauen.

Ansonsten habt ihr mich sehr beruhigt damit, dass die Agentur die Beweislast trägt (ihr merkt schon, im Öff mache ich nicht grade den Guru :D ) Ansonsten sind wir atm bei der 2. Meldeaufforderung und ich denke, ich kann das am Donnerstag irgendwie richtigstellen.

Ich werd Euch da auf dem Laufenden halten. Vielleicht ist die Kollegin ja auch ganz zahm, mal sehen.

Gruß Missy
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jurabilis
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von jurabilis »

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Mr_Black
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Mr_Black »

Missy hat geschrieben: Aber einen Droh-Wisch mit Rechtsbehelfsbelehrung habe ich noch nicht bekommen. Ich glaube, wir sind dann noch im Stadium Böse-Anschauen.

Ansonsten habt ihr mich sehr beruhigt damit, dass die Agentur die Beweislast trägt (ihr merkt schon, im Öff mache ich nicht grade den Guru :D ) Ansonsten sind wir atm bei der 2. Meldeaufforderung und ich denke, ich kann das am Donnerstag irgendwie richtigstellen.
Ich kenne leider Agenturen, die sich einen Sch* um solche Nebensächlichkeiten wie Beweislast, Verhältnismäßigkeit und Rechtsbehelfsbelehrung scheren und einfach mal trotzdem den Geldhahn zudrehen. Rechtmäßigkeit hin oder her.

Das ist dann schon ein Problem, wenn man auf das Geld angewiesen ist.
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