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Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dann werde ich mal für eine Stunde die Angst vor meinem eigenen Schatten vergessen und eine schöne Widerspruchsschrift verfassen (das Ding von heute hat eine Rechtsbehelfsbelehrung und sollte damit auch ein VA sein, das dürfte also gehen).

Ich werde mich von der Tante nicht ins Bockshorn jagen lassen sollte sie nicht kooperativ sein. Ich bin schließlich Juristin und kein Mäuschen.

Spätestens die Widerspruchsstelle interessiert sich für die Beweislast. Ansonsten führe ich wohl meinen ersten Prozess in eigener Sache. Und sei es um mir selber zu beweisen, dass ich das kann. Was wär ich für eine Juristin, wenn ich mir nicht mal traue meine eigenen Angelegenheiten in die Hand zu nehmen?

Gruß Missy
Kolibri
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Kolibri »

julée hat geschrieben: Gilt § 41 II VwVfG denn nicht auch im Sozialrecht?
Ja, der gilt dort auch. Er heißt dort allerdings § 37 SGB X.

Missy, mach dir nicht zu viele Sorgen wegen des "verpassten" Termins. Wahrscheinlich kommt da gar nichts mehr nach, wenn du erklärst, dass du das Schreiben nicht erhalten hast. Und wenn sie dir dennoch eine Sperrzeit aufdrücken wollen, gehst du eben dagegen vor. Das ist wirklich kein Problem (und du lernst auch gleich noch ein bisschen Sozialrecht dabei :D ). Und wenn der Widerspruch nichts bringt: Die Sozialgerichte sind sehr fit im einstweiligen Rechtsschutz, das wird auch bei euch in der Gegend nicht anders sein, als hier in Niedersachsen.

Aber nur noch mal am Rande, du hast doch auch ein Profil auf der Seite der Arbeitsagentur, oder? Wenn man da seine eigene Seite aufruft, kann man irgendwo auch "meine Termine" oder so ähnlich anklicken. Da wird von der Agentur normalerweise auch jeder Termin eingetragen. Wenn du da regelmäßig mal reinschaust, kann dir sowas jedenfalls in Zukunft nicht mehr passieren.
Kolibri
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Kolibri »

Upps, das hat sich gerade überschnitten.
Missy hat geschrieben:Ansonsten führe ich wohl meinen ersten Prozess in eigener Sache. Und sei es um mir selber zu beweisen, dass ich das kann. Was wär ich für eine Juristin, wenn ich mir nicht mal traue meine eigenen Angelegenheiten in die Hand zu nehmen?

Gruß Missy
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Olli
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Olli »

Missy hat geschrieben:Ich habe allerdings nur Mails mit einem freundlichen Bewerbungstext verschickt und keine Unterlagen angehängt. Ich habe das auch immer noch freundlich ausgeschmückt, warum ausgerechnet diese Kanzlei für mich interessant ist.
Einen Lebenslauf als PDF würde ich schon anhängen...
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Kolibri: über dieses Profil werde ich mit der Tante mal sprechen. Ich habe mir dort eins angelegt. Wenn die das zusätzlich auch schon für mich gemacht haben, dann haben sie mir zumindest keine Zugangsdaten ausgehändigt. Die haben mir doch noch nicht mal gesagt, dass es sowas überhaupt gibt, das mußte ich selber rausfinden.

Vielleicht trägt mir ja am Ende auch jemand Termine dort ein.

Im Gegensatz zu den Sozialgerichten bin ich nicht fit im einstweiligen Rechtsschutz. Man lernt halt immer dazu :D

Gruß Missy
Kolibri
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Kolibri »

Missy hat geschrieben:@Kolibri: über dieses Profil werde ich mit der Tante mal sprechen. Ich habe mir dort eins angelegt. Wenn die das zusätzlich auch schon für mich gemacht haben, dann haben sie mir zumindest keine Zugangsdaten ausgehändigt. Die haben mir doch noch nicht mal gesagt, dass es sowas überhaupt gibt, das mußte ich selber rausfinden.
Ich überlege gerade: Ist es bei dir überhaupt die Arbeitsagentur, mit der du dich rumärgerst, oder vielmehr die ARGE? Vielleicht wird das bei der etwas anders gehandhabt? Allerdings kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen, denn für die Vermittlung ist doch nun einmal die Agentur zuständig. Und auf der Internetseite der Arbeitsagentur wird für die Arbeitssuchenden eben so ein Profil eingerichtet, auf das die Betroffenen selbst, wie auch die Agentur Zugriff haben.
Vielleicht trägt mir ja am Ende auch jemand Termine dort ein.
Falls es so ein Profil bei der Arbeitsagentur gibt, dann werden dort in der Regel auch die Termine eingetragen - allerdings reicht das natürlich nicht als wirksame Ladung zum Gespräch. Damit eine Sperrzeit wegen Nichtmitwirkung verhängt werden kann, muss dir der Termin für das Gespräch schriftlich mitgeteilt worden sein, mit Hinweis auf die Folgen bei Nichterscheinen (das hat oben ja auch schon irgendjemand geschrieben). Ein Verweis auf im Profil eingetragene Termine würde auf keinen Fall ausreichen (wobei man darüber in deinem Fall ja nicht mal auch nur nachdenken bräuchte, wenn du schon von einem solchen Profil gar nichts weißt).
Im Gegensatz zu den Sozialgerichten bin ich nicht fit im einstweiligen Rechtsschutz.
Och, wenn es soweit kommen sollte, dann ist das wirklich kein Problem. Verfahren vor dem Sozialgericht sind total einfach und unkompliziert. Und der einstweilige Rechtsschutz ist dort wirklich viel einfacher als vor den Zivilgerichten.
mit18
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von mit18 »

Missy hat geschrieben:Ich bin schließlich Juristin und kein Mäuschen.
Häng Dir das hinter den Spiegel und alles wird gut. Ernsthaft.
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Mr_Black
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Mr_Black »

Kolibri hat geschrieben:Ich überlege gerade: Ist es bei dir überhaupt die Arbeitsagentur, mit der du dich rumärgerst, oder vielmehr die ARGE? Vielleicht wird das bei der etwas anders gehandhabt? Allerdings kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen, denn für die Vermittlung ist doch nun einmal die Agentur zuständig.
Soweit mir bekannt: Wenn man nach dem Ref nur ALG I bezieht ist die Agentur für Arbeit zuständig. Sobald man aber das ALG I mit ALG II aufstockt (das geht bei der Höhe des ALG I bemessen am Ref-Gehalt) wandert die Zuständigkeit rüber zur ARGE (JobCenter). Das kann ziemlich übel sein, denn die Agentur ist noch halbwegs versiert Hochschulabsolventen zu vermitteln. Aber die im JobCenter wissen oft nicht einmal was ein Referendariat ist.

Missy hat geschrieben:Spätestens die Widerspruchsstelle interessiert sich für die Beweislast.
Nach § 39 SGB II hat der Widerspruch aber keine aufschiebende Wirkung.

Die Frage ist daher oft, wie lange braucht die Widerspruchstelle zur Bearbeitung... Der § 75 VwGO sieht eine Untätigkeitsklage z.B. erst ab 3 Monate unbearbeitetem Widerspruch vor. Der Gesetzgeber geht also selbst schon davon aus, dass eine solche Bearbeitungsdauer bis 3 Monate "normal" ist. Aber 3 Monate ohne Geld?

Also lieber rechtzeitig an einstweiligen Rechtschutz denken.
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Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Survivor »

Mr. Black hat recht. Die Untätigkeitsklage nach § 88 SGG ist nicht vor Ablauf von 3 Monaten zulässig.

Falls also Leistungen eingestellt werden sollten musst Du einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nene es ist schon die Arbeitsagentur mit der ich mich herumärgere, da ich etwas Vermögen besitze und davon erst noch einen Gutteil aufbrauchen müsste, um ALG II zu erhalten. Ich habe auch keinen Bock mich auch noch mit dem Laden herumzuärgern.

Ich werde ja morgen sehen was dabei herumkommt. Ist die Tante uneinsichtig, werde ich mich wohl mal mit dem einstweiligen Rechtsschutz beschäftigen müssen, denn da habe ich - auch im Zivilrecht obwohl man es theoretisch natürlich fürs Examen mal gelernt hat - überhaupt keine Praxiserfahrung wie sowas läuft.

Aber wenn ich das grundsätzlich richtig verstanden habe, muß ich doch das Widerspruchsverfahren und bei Nichtabhilfe ggf. das Hauptsacheverfahren trotzdem weiter verfolgen, da man ja innerhalb einer bestimmten Frist einen Hauptsacheantrag stellen muß, da der einstweilige Rechtsschutz doch nur für einen bestimmten Zeitraum gilt. So irgendwie war das doch, ich glaube ich muß das mal gründlich nachlesen.

Sollte es sich nur um einen kleinen Betrag handeln - 1 Woche Sperrfrist oder so aus welchen Gründen auch immer - würde ich es allerdings mit dem Widerspruch versuchen, denn da wäre bei meiner Situation vermutlich die Eilbedürftigkeit sehr schwer zu begründen.

Gruß Missy
Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Missy hat geschrieben:Update: mich nervt das Arbeitsamt, und zwar kollossal.

Ziehe heute einen Brief ausm Briefkasten, dass alle Leistungen vorläufig eingestellt wären, weil ich ja einen Termin so ungefähr vorgestern nicht wahrgenommen hätte. Das mag auch richtig sein, allerdings hatte ich einen Brief wo ich zu diesem Termin geladen werde nicht erhalten.
Mir sagten sie jüngst, sie hätten "ein Dutzend Mal" versucht, mich am Handy zu erreichen. Eingegange Anrufe von denen: 0. Alle anderen haben mich auch erreicht. Schon ein seltsamer Zufall.
Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vor allem weiß ich auch nicht warum mir die Leute keine Mail schreiben, wenn sie doch verlangen dass ICH ihnen Mails schreibe und meine Mailadresse genau kennen.

Eingegangene Anrufe/AB hatte ich auch nix. Nada. Wurde aber bisher auch nicht vorgetragen.

Gruß Missy
Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Missy: man kann auch vieles per Mail klären, viele BAs und ARGEnmachen das auch. Gibt aber Fälle, in denen sie einfach gerne die Schriftform, so haben, wie sie sie kennen. Ist schließlich immer noch ein Behörde. Alles mit RFB schicne die per Post.
Du musst aber bei Deinem Schreiben unterscheiden: ist es eine Anhörung oder schon der Bescheid?
Wenn es eine Anhörung ist ("Sehr geehrte Missy, sie haben den Termin am ... bei mir nicht wahrgenommen. Ich gebe ihnen bis zum.... die Gelegenheit, Stelung zu nehmen und einen wichtigen Grund zu nennen, sonst kürze ich ihnen das Geld"), dann nimst Du Stellung und erklärst denen, warum Du nicht gekommen bist. Wichtiger Grund muss es allerdings sein. Verschlafen oder Vergessen gilt. Aber weg würde das auch zugeben. Brief nicht erhalten , wie es bei Dir der Fall war, kommt immer mal vor und solange die BA nicht das Gegenteil beweisen kann, zB per PZU, kommt man damit durch. Das kannst Du denen auch mndlich beim Termin erklären, wenn der vor der Stellugnnahmefrist ist. Sonst schreib ihnen einen formlosen Brief.
Wenn es schon der Bescheid ist ("Sehr geehrte Missy, sie sind nicht zum Termin erschienen. Einen wichtigen Grund haben Sie nicht genannt. Deswegen kürze ich ihnen die Bezüge in Höhe von xy zum ...... Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch bei... erheben"), dann erhebst Du Widerspruch.
Und im Übrigen: entspannt bleiben. Wenn Du zu denen höflich bist, sind sie es meistens auch (Ausnahmen gibt es immer). Man nimmt als Mitarbeiter, gerade in der ARGE, oft eine vorausschauende Abwehrhaltung ein und freut sich dann, wenn jemand nett zu einem ist. Viele snid es nicht. Ich bin manchmal entsetzt, was manche Menschen sich rausnehmen und wie Kollegen persönlich beschimpft und angegriffen werden. Das ist zwar nicht ok, aber verständlich. Man weiß ja vorher nicht, dass Du anders bist und der Mensch ist nun mal ein Gewohnheitstier.

Zum Thema: ich habe meinen Job ohne Facebook- Profil gefunden, den davor auch. Open BC/ Xing schon, hat aber keiner bei Bewerbungen drauf geguckt.
Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich denke die gehen den Weg, wo ich mich noch dunkel aus der AG in der Verwaltungsstation dran erinnere, dass Anhörungen nachgeholt werden können. Sie haben mir die Bezüge komplett gestrichen, mit Rechtsbehelfsbelehrung, ich soll aber an dem morgen stattfindenden Termin Stellung nehmen.

Ich hoffe ich kann das regeln.

Gruß Missy
Gelöschter Nutzer

Re: Sollte man ein Facebook-Profil haben?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, an den Weg erinner ich mich auch. Ich hatte den immer für den Klausur- Klassiker gehalten, der in der Realität nicht so oft vorkommt. Aber die BA kennt da wohl keine Gnade (oder keine Gesetze.....)
Dann viel Erfolg beim Klären. Wenn der Brief nicht angekommen ist, verhängen wir keine Sanktionen. Ist aber auch nicht BA, sondern Option. War in "meiner" BA aber auch so, in "Deiner" dann sicher auch.
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