Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Moderator: Verwaltung
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Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Hallo,
aus aktuellem Anlass würde mich interessieren, wie es in der Regel bei einer Anstellung in einer Kanzlei mit der Zahlung der Kammerbeiträge, der Haftpflicht und ggf. auch der Zulassung aussieht. Wird sowas meist von dem Arbeitgeber getragen oder muss im Regelfall der Arbeitnehmer dafür aufkommen? Wie sind eure Erfahrungen?
Gruß
Lara
aus aktuellem Anlass würde mich interessieren, wie es in der Regel bei einer Anstellung in einer Kanzlei mit der Zahlung der Kammerbeiträge, der Haftpflicht und ggf. auch der Zulassung aussieht. Wird sowas meist von dem Arbeitgeber getragen oder muss im Regelfall der Arbeitnehmer dafür aufkommen? Wie sind eure Erfahrungen?
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Lara
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Die Übernahme durch den Arbeitgeber macht demnächst steuerlich weniger Spaß als bisher:
Sterzinger, Kostenfalle Auslagenersatz für angestellte Rechtsanwälte, NJW 2010, 3078 - 3080.
Sterzinger, Kostenfalle Auslagenersatz für angestellte Rechtsanwälte, NJW 2010, 3078 - 3080.
- bilguer
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Bei uns war das bisher immer Verhandlungssache und wird es angesichts der jüngsten Rechtsprechung wohl auch bleiben, wenngleich noch schwieriger durchzuverhandeln (für den angestellten RA).
Gruß
bilguer
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bilguer
- Tikka
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Bei uns wurde das immer automatisch übernommen, also Kammer, AV und Haftpflicht. Durch die oben genannte Problematik hat das jedoch stark an Attraktivität verloren und ist natürlich zusätzlicher Aufwand
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Danke schon mal für die Anworten.
@ Tikka: was ist AV? Arbeitslosenversicherung?
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- Tikka
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Fast genauso schlimm: Anwaltverein!
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Tikka hat geschrieben:Fast genauso schlimm: Anwaltverein!
Bei uns wird bis auf die anfängliche Zulassung (sind so ca. 250 Euronen) auch alles übernommen, aber muss eben neuerdings auch versteuert werden :-(
Bin mal gespannt wann Tiefgaragenstellplatz und Blackberryprivatnutzung versteuert werden müssen
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- Olli
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Tiefgaragenstellplatz könnte bald so weit sein - in der Kanzlei meiner Freundin kann man wählen: Monats-Ticket für den ÖPVN oder Stellplatz. Ticket für den ÖPVN wird versteuert. Warum soll der Stellplatz besser stehen
Da man sich aber entschieden hat, die Internet-Funktion vom Blackberry zu nehmen, droht keine Gefahr mehr der privaten Nutzung.
Da man sich aber entschieden hat, die Internet-Funktion vom Blackberry zu nehmen, droht keine Gefahr mehr der privaten Nutzung.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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- veltina
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Steh ich eigentlich steuerrechtlich auf dem Schlauch, oder müsste, wenn der AG die Haftpflicht versteuert, der entsprechende Beitrag nicht auch für mich wieder als Werbungskosten abziehbar sein? (Wenn mir das als "Einkommen" zugeschlagen wird, müsste ich doch auch den entsprechenden Posten wieder abziehen dürfen, weil er ja tatsächlich als Werbungskosten draufgeht). Reicht dafür der Gehaltszettel, aus dem hervorgeht, dass "ich" 140 Euro Haftpflicht bezahlt habe, oder muss ich bei meinem Arbeitgeber eine Extra-Bescheinigung erquengeln?
- Tikka
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Uns wurde gesagt die Gehaltsabrechnung würde reichen (vorausgesetzt aus dieser ergibt sich Art des Abzuges bzw. Verwendungszweck).. 140 € *träum*. Das hatte ich noch nicht mal in der Zeit als ich noch kein Aussensozius war. Entweder ihr habt deutlich besser verhandelt oder ihr seid echt schlecht versichert.veltina hat geschrieben:Steh ich eigentlich steuerrechtlich auf dem Schlauch, oder müsste, wenn der AG die Haftpflicht versteuert, der entsprechende Beitrag nicht auch für mich wieder als Werbungskosten abziehbar sein? (Wenn mir das als "Einkommen" zugeschlagen wird, müsste ich doch auch den entsprechenden Posten wieder abziehen dürfen, weil er ja tatsächlich als Werbungskosten draufgeht). Reicht dafür der Gehaltszettel, aus dem hervorgeht, dass "ich" 140 Euro Haftpflicht bezahlt habe, oder muss ich bei meinem Arbeitgeber eine Extra-Bescheinigung erquengeln?
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- bilguer
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
140 Euro ???
Pro Jahr unerträglich niedrig und pro Monat unerträglich hoch.
Was sind denn da für Konditionen vorhanden?
Gruß
bilguer
Pro Jahr unerträglich niedrig und pro Monat unerträglich hoch.
Was sind denn da für Konditionen vorhanden?
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bilguer
- veltina
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
Es sind sogar nur 119 Euro (gerade noch mal nachgeguckt). Das ist wohl "die persönliche Haftpflichtversicherung, die Sie für Ihre Anwaltszulassung brauchen", die im Vertrag erwähnt ist, nicht die Kanzlei-Haftpflicht. Heißt (1) ich habe offenbar doch zwei Versicherungen, und (2) bei uns wird es offenbar noch nicht so gehandhabt, dass die Kanzlei-Haftpflicht als geldwerter Vorteil angerechnet wird. Alles etwas seltsam, letztes Jahr wurde mE auch die persönliche nicht versteuert, wobei ich da ja nur drei Monate dort gearbeitet habe.
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
So ist es ja auch eigentlich vernünftig. Als Associate braucht man ja nur die persönliche Haftpflicht für die Anwaltszulassung. Nach außen haften ja -grob gesagt - nur die Partner. 119 scheint mir aber auch plausibel. Liegt bei mir in einer ähnlichen Dimension.veltina hat geschrieben:Es sind sogar nur 119 Euro (gerade noch mal nachgeguckt). Das ist wohl "die persönliche Haftpflichtversicherung, die Sie für Ihre Anwaltszulassung brauchen", die im Vertrag erwähnt ist, nicht die Kanzlei-Haftpflicht. Heißt (1) ich habe offenbar doch zwei Versicherungen, und (2) bei uns wird es offenbar noch nicht so gehandhabt, dass die Kanzlei-Haftpflicht als geldwerter Vorteil angerechnet wird. Alles etwas seltsam, letztes Jahr wurde mE auch die persönliche nicht versteuert, wobei ich da ja nur drei Monate dort gearbeitet habe.
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
119 € im Jahr? Das könnte ich notfalls auch noch verkraften, selbst zu zahlen.
Und in welchem Rahmen bewegen sich die Haftpflichtversicherungen, wenn man für die Sozietät mithaftet? Geht das dann (auch) nach Größe der Sozietät?
Und in welchem Rahmen bewegen sich die Haftpflichtversicherungen, wenn man für die Sozietät mithaftet? Geht das dann (auch) nach Größe der Sozietät?
Zuletzt geändert von Lara83 am Samstag 1. Januar 2011, 16:57, insgesamt 1-mal geändert.
- bilguer
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Re: Kammerbeiträge, Haftpflicht & Co als angestellter Anwalt
@Lara83: Für einen selbstständigen RA - auch wenn er mit mehreren anderen RA´en, egal in welcher Konstellation zusammen ist - liege die Beiträge zwischen 800 - 1000 Euro pro Jahr.
@veltina: Vielen Dank für die Erklärung. In dieser Konstellation habe ich nie gearbeitet, hätte aber auch darauf kommen können - man wird nicht jünger.
Gruß
bilguer
@veltina: Vielen Dank für die Erklärung. In dieser Konstellation habe ich nie gearbeitet, hätte aber auch darauf kommen können - man wird nicht jünger.
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bilguer