Voland hat geschrieben:Also ich würde im legal-Bereich nicht unbedingt für 40k anfangen. Im Gegensatz zur Anstellung bei der WP-Gesellschaft dürften da nämlich alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein und außerdem wird m.W. meist auch kein Bonus gezahlt.
Doch. Bonus im ersten Jahr ist zugesichert ca ein Monatsgehalt.
Überstunden auf Grad Associate/Senior Associate werden aufgeschrieben und entweder abgefeiert oder ausbezahlt.
Gut, dann werde ich einfach 50k nennen und euch berichten, ob es geklappt hat .
Ich würde eigentlich sowieso lieber nur Teilzeit arbeiten, da ich mich parallel noch auf den Verbesserungsversuch vorbereiten will. Weiß jemand, ob die Teilzeit-Modelle anbieten?
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
Voland hat geschrieben:Also ich würde im legal-Bereich nicht unbedingt für 40k anfangen. Im Gegensatz zur Anstellung bei der WP-Gesellschaft dürften da nämlich alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein und außerdem wird m.W. meist auch kein Bonus gezahlt.
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Kann ich für EY Law bestätigen. Einstieg doch noch deutlich über 40k und es gibt einen Bonus; Überstunden dagegen nicht.
Ok, halten wir fest: zZt bei EY, KPMG höheres Fixum, dafür ggf geringerer Bonus und kein Überstundenausgleich! PwC dagegen geringeres Fixum, voller Überstundenausgleich (Freizeit oder Geld, idR Partnerentscheidung) und Boni min. 1 Gehalt im 1st Year, später mehr möglich. Soweit man auf work-Life-Balance schielt, wäre dann uU letztere sinnvoll, wenn Freizeitausgleich im Partnerteam auch gelebt wird und nicht nur auf dem Papier steht (Auszahlung der Überstunden nur 1x im Jahr).
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
Wobei bei EY Law der Bonus durchaus auch ordentliche Summen annehmen kann. Der max. Bonus steigt mit jedem Jahr.
Laut Betriebsvereinbarung kann der Bonus auch in Freizeit gewährt werden, wobei ich dazu nichts sagen kann.
Natürlich ist der Bonus variabel und abhängig vom Team/Abteilungsergebnis. Das kann von 0,-- bis x gehen. Deckelung wird's da aber irgendwo für Associates/Consultants geben!
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
Mich würde nochmal interessieren, wie die Arbeitszeiten in der Regel aussehen, speziell im gesellschaftsrechtlichen Bereich. Wäre toll, wenn vielleicht hierzu noch jemand etwas berichten könnte...
Danke im Voraus!
Kann eigentlich jemand über den Bereich
Steuer-/Wirtschaftsstrafrecht in den WP-RA-Gesellschaften berichten? Wie eng arbeitet man da denn mit den Steuerberatern zusammen und besteht in dieser Praxisgruppe dann u.U. auch die Möglichkeit, den Steuerberater zu machen?
taxlaw hat geschrieben:Kann eigentlich jemand über den Bereich
Steuer-/Wirtschaftsstrafrecht in den WP-RA-Gesellschaften berichten? Wie eng arbeitet man da denn mit den Steuerberatern zusammen und besteht in dieser Praxisgruppe dann u.U. auch die Möglichkeit, den Steuerberater zu machen?
Nach meinen Informationen wird bei den WP-Gesellschaften erwartet, dass man den Steuerberater macht, wenn man im Bereich Tax arbeitet.
Bei den RA-Gesellschaften weiß ich das nicht genau, kann es mir aber gut vorstellen. Ein Freund von mir wurde beim Vorstellungsgespräch bei KPMG Law gefragt, ob er sich einen Wechsel zu Tax vorstellen könne, obwohl er sich ausdrücklich für Corporate beworben hat. Die scheinen einen sehr gerne auf die Steuerrecht-Schiene umleiten zu wollen .
Gut zu wissen, denn ich würde gerne auch noch den Steuerberater machen....aber nicht für ein BWLer-Einstiegsgehalt nachdem ich dann schon zwei juristische Staatsexamina hinter mir habe...
taxlaw hat geschrieben:Gut zu wissen, denn ich würde gerne auch noch den Steuerberater machen....aber nicht für ein BWLer-Einstiegsgehalt nachdem ich dann schon zwei juristische Staatsexamina hinter mir habe...
*hust* Und warum sollten sie Dir mehr zahlen als das BWLer-Gehalt, wenn Du doch BWLer-Arbeit machen möchtest? Klar, Steuergutachten durch (Steuer-)Anwälte lassen sich im Zweifel etwas höher abrechnen als BWLer-Steuererklärungen, aber soviel Unterschied dürfte es bei den Gehaltsniveaus nicht geben, wenn Du nicht profunde SteuerR-Kenntnisse hast.
Chefreferendar 9.5.2012 09:39: "Ich erkläre hier fast alles."
Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience!
Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Ich möchte keine BWLer-Arbeit machen, ich will auch keine klassische Steuerberatung machen. Aber der Steuerberater ist ja für Juristen, die im Steuerrecht tätig sind, auch mehr wert als der Fachanwalt für Steuerrecht. Zumindest hatten in der Großkanzlei, in der ich gearbeitet habe (in der Praxisgruppe Steuerrecht) alle Anwälte auch den Steuerberater-Titel. Deswegen haben sie aber nicht BWLer-Arbeit gemacht.