Aufteilung CV

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EinHeinz
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von EinHeinz »

Wie stellt man es am besten an, wenns zur zweiten Seite übergeht? Ich will ja nicht nur eine Zeile haben... So langsam will ich aber nix rauslöschen und noch kleiner geht die Schrift auch nicht.

Einfach viel Luft einbauen und damit leben, dass die zweite Seite nur halbvoll ist?
T0bi
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von T0bi »

EinHeinz hat geschrieben:Einfach viel Luft einbauen und damit leben, dass die zweite Seite nur halbvoll ist?
Genau. Als ich vor dem selben "Problem" stand, habe ich zwischen den einzelnen Abschnitten einfach noch jeweils 2-3 Leerzeichen eingefügt, um einen Block mit auf die Seite 2 nehmen zu können. Sah auch auf den ersten Blick angenehmer aus, weil die Seite 1 nicht mehr so vollgeschrieben war.
Zuletzt geändert von T0bi am Montag 15. Oktober 2012, 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
markus87
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von markus87 »

halbvoll ist doch hervorragend.
EinHeinz
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von EinHeinz »

Ja genau, das ist es. Meine erste Seite ist komplett vollgepackt, unterer Rand 0mm. Die Unterschrift sieht aus als wenn sie drangeklebt ist. Das sieht dann doch arg bescheuert aus. :D

Danke!
Parabellum
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von Parabellum »

Und spätestens mit dem Ref wird die zweite Seite dann auch sehr schnell voll, wenn man die entsprechenden Stationen, Nebentätigkeiten usw. angemessen darstellen möchte...
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
ÖR-Spezine
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von ÖR-Spezine »

ich hab auch mal 2 Fragen (vielleicht später auch noch mehr :-w )

1) beim Ref: führt ihr da auch die einzelnen Stationen an?

2) wie würdet ihr eine angefangene Doktorarbeit unterbringen, an der ihr zur Zeit nicht arbeitet?
ElGraf
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von ElGraf »

1. grundsätzlich ja. Warum nicht?

2. Promotionsstudium seit ...

Kommt halt ein wenig drauf an, für welche Stelle.
ÖR-Spezine
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von ÖR-Spezine »

Stelle als wiss. Mitarb. in einer Kanzlei

ich hab jetzt "xx/xxxx Beginn des Promotionsstudiums - Uni - Rechtsgebiet" unter dem Gliederungspunkt "Schule und Studium"

bzgl. der Stationen war ich mir einfach unsicher, ob man da wirklich auch die Gerichtsstation oder die Station bei der StA mit aufnimmt, hab ich jetzt aber auch gemacht ;)
EinHeinz
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von EinHeinz »

Hab grad wieder ein kleines "Problem". Ich habe innerhalb Deutschlands die Uni gewechselt. Da gefällts mir nicht, also geh ich nach einem Semester zurück an die Uni wo ich vorher studiert habe (keine Lust auf weiteres Risiko oder unnötig länger dort zu bleiben, wo ich mich unwohl fühle).

Sollte man das Semester unter den Tisch fallen lassen?
Sieht irgendwie komisch aus
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von Herr Schraeg »

EinHeinz hat geschrieben:Hab grad wieder ein kleines "Problem". Ich habe innerhalb Deutschlands die Uni gewechselt. Da gefällts mir nicht, also geh ich nach einem Semester zurück an die Uni wo ich vorher studiert habe (keine Lust auf weiteres Risiko oder unnötig länger dort zu bleiben, wo ich mich unwohl fühle).

Sollte man das Semester unter den Tisch fallen lassen?
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"2009 bis 2013: Studium in A, B und C" umgeht das "Problem", zumal es im Regelfall ohnehin nicht interessiert, in welchem Semester man in welcher Stadt war.
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Ara
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von Ara »

EinHeinz hat geschrieben:Hab grad wieder ein kleines "Problem". Ich habe innerhalb Deutschlands die Uni gewechselt. Da gefällts mir nicht, also geh ich nach einem Semester zurück an die Uni wo ich vorher studiert habe (keine Lust auf weiteres Risiko oder unnötig länger dort zu bleiben, wo ich mich unwohl fühle).

Sollte man das Semester unter den Tisch fallen lassen?
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Die Professoren schreiben ja meist in ihrem Lebenslauf: "2009 bis 2013 Studium der Rechtswissenschaft in A und B". Also einfach weglassen wann man wo war
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
EinHeinz
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von EinHeinz »

Macht Sinn. Hätte ich auch selbst drauf kommen können. Danke!
chris0
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von chris0 »

vielleicht solltet ihr diese Sachen wie Uniwechsel etc. einfach etwas entspannter sehen. Ich persönlich überfliege bei den Bewerbungen solche Daten nur ganz grob und würde da nie anfangen zu rechnen.. (ich mache mir auch keine Gedanken darüber ob auf der 2 Seite jetzt noch ein Satz oder mehr kommt etc.).
Die meisten Bewerbungen kicken sich aus ganz anderen Gründen raus und da fragt man sich eher warum nicht mal etwas mehr Sorgfalt darauf verwendet wurde.
EinHeinz
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von EinHeinz »

Haja es ist halt für Bewerber relativ undurchsichtig, wie die Verfahren laufen. Das zeigen ja schon die ganzen "Coaches" und die verschiedensten Tipps derer.
Beluga
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Re: Aufteilung CV

Beitrag von Beluga »

chris0 hat geschrieben: Die meisten Bewerbungen kicken sich aus ganz anderen Gründen raus und da fragt man sich eher warum nicht mal etwas mehr Sorgfalt darauf verwendet wurde.

Welche Gründe denn beispielsweise? ;)
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