ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
goodgirl
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 56
Registriert: Donnerstag 19. März 2015, 12:39
Ausbildungslevel: RRef

ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Beitrag von goodgirl »

Hallo ihr,
ich habe bald meine Mündliche und fahre direkt am Wochenende danach erstmal für drei Wochen in den Urlaub. Am Tag nach der mündlichen Prüfung melde ich mich natürlich arbeitslos. Jetzt frage ich mich, ob ich da sagen sollte, dass ich dann erstmal weg bin und ob das zum Problem werden könnte oder ob das vielleicht gar nicht auffällt weil die Behörde eh so langsam mit allem ist. Absagen des Urlaubs ist natürlich keine Option zur Not ertrage ich eben die Sperre...
Ich habe im April noch eine OP und vorher werde ich eh nicht anfangen können zu arbeiten weil ich dann nochmal 3 Wochen ausfallen werde. Ab Mai fange ich wahrscheinlich (noch nichts unterschrieben) als WiMi in einer Kanzlei an, langfristig möchte ich aber in die Justiz, was allerdings hier in Berlin eine Weile dauert, so dass ein Übergangsjob leider notwendig ist.

Hatte jemand schon mal eine ähnliche Situation? Ich denke mal, viele fahren nach der mündlichen Prüfung erstmal in den Urlaub.

Was denkt ihr ist das schlauste Vorgehen?

VG
Neuling55
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 38
Registriert: Freitag 10. Januar 2020, 16:07
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Beitrag von Neuling55 »

Hi,
du kannst dich sogar schon vorher arbeitssuchend melden. Dann musst du da gar nicht hin. Hast 21 Tage Urlaub, die vorher genehmigt werden müssen. Also viel Spaß bei der Entspannung.
stilzchenrumpel
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1759
Registriert: Montag 12. Januar 2015, 13:40
Ausbildungslevel: Anderes

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Beitrag von stilzchenrumpel »

Neuling55 hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:25 Hi,
du kannst dich sogar schon vorher arbeitssuchend melden. Dann musst du da gar nicht hin. Hast 21 Tage Urlaub, die vorher genehmigt werden müssen. Also viel Spaß bei der Entspannung.
Das ist m.E. falsch, man muss persönlich erscheinen, vorher gibst kein Geld.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Neuling55
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 38
Registriert: Freitag 10. Januar 2020, 16:07
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Beitrag von Neuling55 »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:30
Neuling55 hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:25 Hi,
du kannst dich sogar schon vorher arbeitssuchend melden. Dann musst du da gar nicht hin. Hast 21 Tage Urlaub, die vorher genehmigt werden müssen. Also viel Spaß bei der Entspannung.
Das ist m.E. falsch, man muss persönlich erscheinen, vorher gibst kein Geld.
Ehemaliger AG Kollege hat das vorher gemacht und auch schon das Eingliederungsgespräch.

Wir sprechen hier aber auch vom Staat. Willkür at it finest.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Beitrag von Tibor »

Neuling55 hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:37 Wir sprechen hier aber auch vom Staat. Willkür at it finest.
#-o

§ 141 SGB 3?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
goodgirl
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 56
Registriert: Donnerstag 19. März 2015, 12:39
Ausbildungslevel: RRef

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Beitrag von goodgirl »

Also ich hab mich schon online arbeitssuchend gemeldet und melde mich am Tag nach der Prüfung persönlich arbeitslos. Das sind ja zwei verschiedene Dinge.

Wenn da schon das Eingliederungsgespräch ist, ist das gut, aber wenn nicht habe ich halt Angst, dass die mich genau einladen wenn ich nicht da bin. Denke den Antrag mit allen Unterlagen werde ich dann noch vor dem Urlaub einreichen, das geht ja auch online.
Neuling55
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 38
Registriert: Freitag 10. Januar 2020, 16:07
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Beitrag von Neuling55 »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:46
Neuling55 hat geschrieben: Mittwoch 12. Februar 2020, 16:37 Wir sprechen hier aber auch vom Staat. Willkür at it finest.
#-o

§ 141 SGB 3?
ah dann doch nicht. Habe mir der These von stilzchenrumpel gearbeitet.
gola20
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 865
Registriert: Donnerstag 29. September 2011, 20:11
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: ALG I und Urlaub nach der mündl. Prüfung

Beitrag von gola20 »

Sind verschiedene Abteilungen. Das "Beratungsgespräch" ist nicht am gleichen Tag wie die persönliche Meldung. Kriegst nen extra Termin.
Antworten