Anwalt BGH-Kanzlei

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
Solar
Power User
Power User
Beiträge: 508
Registriert: Freitag 11. August 2006, 00:27
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von Solar »

[Edit]
Zuletzt geändert von Solar am Dienstag 30. Juli 2013, 20:55, insgesamt 1-mal geändert.
Swann
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6456
Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von Swann »

Sollte man sich für eine solche Karriere entscheiden, muss man m.E. aber auch das Risiko im Auge haben, dass die Singularzulassung für den BGH gekippt wird. Denn wenn der Pöbel an den BGH darf, dann dürfte man sich verzockt haben.
Camillo_Ugi
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 147
Registriert: Donnerstag 9. September 2010, 20:24
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von Camillo_Ugi »

Swann hat geschrieben:Sollte man sich für eine solche Karriere entscheiden, muss man m.E. aber auch das Risiko im Auge haben, dass die Singularzulassung für den BGH gekippt wird. Denn wenn der Pöbel an den BGH darf, dann dürfte man sich verzockt haben.
Also bevor das passiert - ziehen alle Ministerien von Bonn nach Berlin um. Oder Hertha BSC wird Meister - oder der FC Köln gewinnt die Champions League.

Das wird nicht kommen, da sorgt der BGH schon selbst dafür. Die sind ja sehr stolz darauf, dass sie nur mit ausgesuchten Anwälten kommunizieren müssen und nicht mit irgendeinem dahergelaufenen Drecksjuristen :)
Interview Paul Janes WM 1934: Herr Janes, Sie waren mit der Nationalelf in Italien? – Ja - Sind Sie mit dem Abschneiden zufrieden? – Ja - Hätten Sie Weltmeister werden können? – Nein - Der dritte Platz tut es auch? – Ja - Wie war es in Italien? – Warm
Benutzeravatar
Tikka
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3049
Registriert: Montag 23. Februar 2009, 09:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von Tikka »

Camillo_Ugi hat geschrieben: Das wird nicht kommen, da sorgt der BGH schon selbst dafür.
Ich befürchte nur, dass das letzte Wort diesbezüglich zwar in Karlsruhe, aber nicht beim BGH gesprochen wird. Ich persönlich halte im Lichte des Art. 12 GG die Singularzulassung für bedenklich, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Rechtspflege an allen anderen Bundesgerichten sowie am BGH selbst in Strafsachen noch nicht (ganz) zusammengebrochen ist, obwohl da selbst Stümper wie ich auftreten dürfen.
/e: Ich bild mir aber nicht ein irgenwelche tieferen Kenntnisse vom Verfassungsrecht zu haben, weshalb ich vollkommen daneben liegen kann.
Keine Experimente! Wählt Adenauer.
Camillo_Ugi
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 147
Registriert: Donnerstag 9. September 2010, 20:24
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von Camillo_Ugi »

Tikka hat geschrieben:
Camillo_Ugi hat geschrieben: Das wird nicht kommen, da sorgt der BGH schon selbst dafür.
Ich befürchte nur, dass das letzte Wort diesbezüglich zwar in Karlsruhe, aber nicht beim BGH gesprochen wird. Ich persönlich halte im Lichte des Art. 12 GG die Singularzulassung für bedenklich, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Rechtspflege an allen anderen Bundesgerichten sowie am BGH selbst in Strafsachen noch nicht (ganz) zusammengebrochen ist, obwohl da selbst Stümper wie ich auftreten dürfen.
/e: Ich bild mir aber nicht ein irgenwelche tieferen Kenntnisse vom Verfassungsrecht zu haben, weshalb ich vollkommen daneben liegen kann.
Tja... Dein Wort in Gottes Ohr! Die Zulassung zum BGH wird - soweit ich weiss - seit es sie gibt diskutiert und schon seit Jahrzehnten gibt es verfassungsmäßige Bedenken. Versteh zwar auch nicht viel vom Verfassungsrecht, aber einen dieser entsprechenden Aufsätze habe ich vor Jahren mal gelesen und fand ihn eigentlich recht überzeugend. Würde das BVerfG das aber genauso sehen, dann hätte es bestimmt eine der (bestimmt schon mehrfach eingereichten) Popularklagen gegen das Verfahren es geschafft, zugelassen zu werden.

Wurden sie aber nicht. Somit fürchte ich: Is nich. Wirklich nich. :)

Und der Gesetzgeber wird hier auch nicht eingreifen, da wird der BGH intern schon genug Druck machen.
Interview Paul Janes WM 1934: Herr Janes, Sie waren mit der Nationalelf in Italien? – Ja - Sind Sie mit dem Abschneiden zufrieden? – Ja - Hätten Sie Weltmeister werden können? – Nein - Der dritte Platz tut es auch? – Ja - Wie war es in Italien? – Warm
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von julée »

Tikka hat geschrieben:Ich befürchte nur, dass das letzte Wort diesbezüglich zwar in Karlsruhe, aber nicht beim BGH gesprochen wird. Ich persönlich halte im Lichte des Art. 12 GG die Singularzulassung für bedenklich, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Rechtspflege an allen anderen Bundesgerichten sowie am BGH selbst in Strafsachen noch nicht (ganz) zusammengebrochen ist, obwohl da selbst Stümper wie ich auftreten dürfen.
/e: Ich bild mir aber nicht ein irgenwelche tieferen Kenntnisse vom Verfassungsrecht zu haben, weshalb ich vollkommen daneben liegen kann.
Mit Blick auf die eigene Verfahrenslast könnte man beim BVerfG aber durchaus Verständnis dafür haben, dass man beim BGH zumindest in Zivilsachen lieber von manchen anwaltlichen Rechtsansichten verschont bleiben möchte.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Tikka hat geschrieben:
Camillo_Ugi hat geschrieben: Das wird nicht kommen, da sorgt der BGH schon selbst dafür.
Ich befürchte nur, dass das letzte Wort diesbezüglich zwar in Karlsruhe, aber nicht beim BGH gesprochen wird. Ich persönlich halte im Lichte des Art. 12 GG die Singularzulassung für bedenklich, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Rechtspflege an allen anderen Bundesgerichten sowie am BGH selbst in Strafsachen noch nicht (ganz) zusammengebrochen ist, obwohl da selbst Stümper wie ich auftreten dürfen.
/e: Ich bild mir aber nicht ein irgenwelche tieferen Kenntnisse vom Verfassungsrecht zu haben, weshalb ich vollkommen daneben liegen kann.
1 BvR 819/02.

Camillo: welche "Popularklagen"?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von julée »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben: 1 BvR 819/02.
Danke.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Gern geschehen. Man kann sich ergänzend noch BVerfGE 103, 1 anschauen. Darauf nimmt der Senat ja auch Bezug.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Swann
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6456
Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von Swann »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben: 1 BvR 819/02.
Das klingt aber bedrohlich:
Sein Ergebnis, dass § 171 BRAO mit dem Grundgesetz vereinbar ist, lässt derzeit keine Fehler erkennen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung vom Umfang des Schutzbereichs von Art. 12 Abs. 1 GG beruhen (vgl. BVerfGE 85, 248 [257 f.]). Nach der Argumentation des Bundesgerichtshofs wird die Singularzulassung durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt; die gewählten Mittel sind zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich und stellen sich bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe insgesamt noch als angemessen dar. Angesichts der inzwischen eingetretenen Änderungen der Zivilprozessordnung, die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand noch keine Prognose über die zukünftige Entwicklung des Revisionsverfahrens zulassen, hat sich der Bundesgerichtshof insoweit zu Recht auf die bisherigen Erkenntnisse gestützt, (...)
Die Auswirkungen der Zivilprozessreform auf das Revisionsverfahren, insbesondere der Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 544 ZPO n.F., sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Erst wenn dazu tatsächliche Erfahrungswerte vorliegen, wird sich beurteilen lassen, ob das Verbot der Simultanzulassung bei dem Bundesgerichtshof weiterhin mit dem Verfassungsrecht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG, vereinbar ist.
Hervorhebung von mir.
T0bi
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2519
Registriert: Mittwoch 21. November 2007, 15:39
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von T0bi »

So sollte man seine Bestellung zum BGH-RA vielleicht nicht angehen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 28&anz=535

Nett auch:
Sollte es dazu kommen, wird der Senat - wie dem Antragsteller aus dem ihn betreffenden Verfahren AnwZ 2/06 bekannt ist - darüber zu entscheiden haben, in welchem Umfang er die Akten des Antragsgegners beizieht und ihm danach Akteneinsicht gewährt.
:D
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
Gelöschter Nutzer

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Solar,

könntest Du den Beitrag bitte wieder online stellen oder ihn mir per PN zukommen lassen? Ich bin zurzeit auch auf dem Scheideweg und muss mich entscheiden, ob ich nach Karlsruhe gehen soll oder nicht. Möglicherweise erleichtert mir Dein Beitrag die Entscheidung.

Viele Grüße

S.
Pippen
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1296
Registriert: Dienstag 4. April 2006, 22:10

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von Pippen »

Ist der BGH-Zivil nicht das einzige höchste Fachgericht, wo nur speziell zugelassene Anwälte auftreten können? Da frage ich mich, wie das sachliche Argument lautet, dass nur dort und nicht bei anderen Bundesgerichten solche Anwälte erforderlich sind. Das riecht nach willkürlicher Ungleichbehandlung: entweder alle (Bundesgerichte) oder keines.

Das müssen doch aber schon hunderte Anwälte vor dem BVerfG probiert haben, so dass die faktischen Erfolgschancen wohl gering erscheinen, evtl. müsste man mal prüfen, ob EU-Recht weiterhilft.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8347
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von Ara »

Pippen hat geschrieben:Da frage ich mich, wie das sachliche Argument lautet, dass nur dort und nicht bei anderen Bundesgerichten solche Anwälte erforderlich sind. Das riecht nach willkürlicher Ungleichbehandlung: entweder alle (Bundesgerichte) oder keines..
Argument?

Warum sollte der BGH nun unbedingt mit dem Bundesfinanzgericht vergleichbar sein? Und vielleicht wäre ja auch eine Singularzulassung bei Bundesfinanzgericht sinnvoll?

Man könnte höchstens BGHSt damit vergleichen. Hier ist aber ja offensichtlich, dass das Vertrauensverhältnis zum Strafverteidiger deutlich wichtiger ist, als bei einem zivilrechtlichen Anwalt.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5287
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: AW: Anwalt BGH-Kanzlei

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Man könnte höchstens BGHSt damit vergleichen. Hier ist aber ja offensichtlich, dass das Vertrauensverhältnis zum Strafverteidiger deutlich wichtiger ist, als bei einem zivilrechtlichen Anwalt.
Und da wird die notwendige, qualitativ hochwertige Aufbereitung des Streitstoffes eben nicht durch hochspezialisierte Rechtsanwälte, sondern durch die Stellungnahme des GBA - die durch die hochspezialisierte Revisionsabteilung - sichergestellt.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Antworten