GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

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Cardican
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von Cardican »

Du jammerst auf hohem Niveau. Das es in der GK sch... läuft - ist nicht selten, sondern kommt häufig vor. Daher die hohen Personalfluktuationen und der ständige Bedarf an neuen Arbeitskräften.

Nach einem Jahr zu wechseln ist doch kein Problem - bei Deinen Noten ohnehin nicht. Geh's locker an.
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Solar
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von Solar »

Ich denke die üblen GK-Arbeitszeiten sind nicht stets allein von der Kanzlei abhängig, sondern vor allem auch von der jeweiligen Praxisgruppe. Man hört doch immer wieder, dass vor allem die Transaktions- und Corporate-Associates sehr knechten müssen, wohingegen es zB. im IP etwas gesitteter zugehen und Arbeitszeiten am WE und bis 22h die absolute Ausnahme sein sollen. Willst du denn zwingend weiterhin in M&A tätig sein?
Zuletzt geändert von Solar am Dienstag 23. Juli 2013, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
Maik84
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von Maik84 »

Ruben hat geschrieben:Gesellschaftsrecht / M&A
Ich würde aus eigener Ansehung sagen, dass die beschriebenen Arbeitszeiten hier gängig sind. Was mich aber weit mehr stören würde, ist das beschriebene Arbeitsklima (2 Partner, die sich schlecht abstimmen) und die offenbar verfehlte "Rangordnung" im Büro (junger RA macht Arbeiten des Sekretariats, weil die dortigen MitarbeiterInnen sie offenbar verweigern dürfen).
"Diese Leute standen nach Art der in dieser Gegend nichtstuend herumlungernden Personen im Halbkreis zusammen und unterhielten sich." BGHSt. 9, 137
Kasimir
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von Kasimir »

Solar hat geschrieben:Ich denke die üblen GK-Arbeitszeiten sind nicht stets allein von der Kanzlei abhängig, sondern vor allem auch von der jeweiligen Praxisgruppe. Man hört doch immer wieder, dass vor allem die Transaktions- und Corporate-Associates sehr knechten müssen, wohingegen es zB. im IP etwas gesitteter zugehen und Arbeitszeiten am WE und bis 22h die absolute Ausnahme sein sollen. In welchem Bereich bist du denn gerade und willst du weiterhin darin tätig sein?
Auch IP arbeitet doch sehr häufig transaktionsbezogen. Das gilt häufig auch für andere "Nebengebiete" wie Steuer- und Kartellrecht. Daran würde ich die Arbeitszeiten nicht festmachen. Vor 22 Uhr kommt man nach meinem Eindruck selten raus, egal welche GK und welches Rechtsgebiet.
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banksy
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von banksy »

Ich würde gerne diesen alten Thread mal hervorkramen, da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde, wie der Threadersteller (2. Jahr, GK).

Auch mir wurde vor 2 1/2 Monaten nahegelegt, mir was anderes zu suchen (habe ich bereits in Angriff genommen, aber bzgl. meinen Wunschjobs noch keine Rückmeldung erhalten). Nun möchte man alsbald einen Aufhebungsvertrag schließen, aber im Gegenzug lediglich ein gutes Arbeitszeugnis ausstellen. Auf mein Argument hin, dass ich nicht einsehe, wieso ich das finanzielle Risiko tragen soll, dass ich nichts im Anschluss finde, wurde gesagt, dass es nicht die Art der Kanzlei sei Abfindungen zu zahlen und mir mit einem schlechten Arbeitszeugnis gedroht.

Ich bin willens, es auf die Kündigung ankommen zu lassen, wäre aber entspannter, wenn ich wüsste, dass potentielle Arbeitgeber auch über mittelmäßige Arbeitszeugnisse hinwegsehen (bei 1x VB im 2. StEx und Diss). Mit dem Thema GK bin ich jedenfalls sehr wahrscheinlich durch.
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Tibor
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von Tibor »

Naja, auch in der GK gilt das Arbeitsrecht. Es müsste erstmal ein Kündigungsgrund vorliegen. Das ist in großen Einheiten gar nicht einfach, weil nicht "der Partner" der ArbG ist, sondern die - womöglich bundesweit vertretene - Gesellschaft (GmbH, PartG ...). Mit allgemeiner Unzufriedenheit ohne Abmahnungen oder "keine Aussicht auf Partnertrack" ist es nicht getan. Und auch um Arbeitszeugnisse kann man sich vor Gericht streiten. Wenn man seine Zukunft ohnehin nicht mehr in der GK bzw ähnlich großen Einheiten sieht, dann kann man das auch riskieren. Wenn man da hart bleibt, hat man bestimmt schneller als man denkt 3-6 Monate "bezahlt frei".
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von Parabellum »

Kommt sehr auf die Hauspolitik an.
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Tibor
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von Tibor »

Klar, es gibt bestimmt immer einen Arbeitsrechtler, den man einbinden kann. Aber wenn man in der Anwaltswelt nichts zu verlieren hat, dann kann man auch va banque spielen.
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von juraklasse »

Wenn Du sowieso nicht mehr in eine GK willst, könnte Dir mE auch ein nicht so optimales Arbeitszeugnis egal sein. Aufgrund der relativ kurzen Tätigkeitszeit müsstest Du in einem Bewerbungsgespräch ohnehin mit Fragen zu den konkreten Gründen rechnen. Sofern Du dann auf die nicht stimmende Chemie oder den unpassenden Tätigkeitsbereich verweist (die ja das Zeugnis belegt), wirst Du mit deinen Qualifikationen in kleineren Kanzleien vermutlich dennoch sehr gute Chancen haben. Das Risiko ist für einen neuen Arbeitgeber ja aufgrund einer Probezeit überschaubar.

Im Übrigen wirst du auch im Vorfeld oder gerichtlich gegen ein ungerechtfertigt (zu) negatives Zeugnis vorgehen können. Ich denke Du solltest dich daher nicht auf diese Weise "erpressen" lassen. Da ich selbst aber noch nicht berufstätig bin, ist alles Vorstehende meine Laienmeinung.
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von Ferdi Binger »

Die Zeugnisnummer habe ich als Druckmittel bei einem ehem. Kollegen auch schon gesehen - scheint nicht unüblich in manchen Großbuden zu sein, was schon für sich spricht.
> Zwischenzeugnis anfordern mit dem Argument, sich damit bewerben zu müssen. Erst dann in Ruhe einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Voller Jahresbonus+bezahlte Freistellung sollte drin sein.
banksy
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von banksy »

Mir wurde schon beim Erstgespräch vor einer Weile zunächst als "Zeichen guten Willens" seitens des ArbG ein Zwischenzeugnis angeboten. Als ich das Angebot annehmen wollte, hieß es aber plötzlich, dass sie mir ein solches nur geben, wenn ich einer Aufhebung zustimme - schon das fand ich fast intelligenzbeleidigend. Vor diesem Hintergrund habe ich dann auf das Zwischenzeugnis verzichtet. Habe ich einen Anspruch darauf nicht erst, wenn die Kündigung schon ausgesprochen wurde?
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Ferdi Binger
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von Ferdi Binger »

banksy hat geschrieben:Mir wurde schon beim Erstgespräch vor einer Weile zunächst als "Zeichen guten Willens" seitens des ArbG ein Zwischenzeugnis angeboten. Als ich das Angebot annehmen wollte, hieß es aber plötzlich, dass sie mir ein solches nur geben, wenn ich einer Aufhebung zustimme - schon das fand ich fast intelligenzbeleidigend. Vor diesem Hintergrund habe ich dann auf das Zwischenzeugnis verzichtet. Habe ich einen Anspruch darauf nicht erst, wenn die Kündigung schon ausgesprochen wurde?
Einen gesetzlichen Anspruch hast Du mW zwar nicht, aber wenn Du Dich in deren Interesse anderweitig bewirbst ist ein Zwischenzeugnis dafür - zumindest formell - ja nun mal notwendig und damit auch Vss für einen Aufhebungsvertrag. Wüsste jetzt nicht, wie man dagegen argumentieren könnte.
Samson
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von Samson »

Wieso sollte das zwischenzeugnis "notwendig" sein? Wenn man sich ganz normal aus ungekündigter Stellung bewirbt, hat man ja auch kein Zwischenzeugnis.
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von thh »

Samson hat geschrieben:Wieso sollte das zwischenzeugnis "notwendig" sein? Wenn man sich ganz normal aus ungekündigter Stellung bewirbt, hat man ja auch kein Zwischenzeugnis.
Doch, das fordert man für eine konkrete Bewerbung durchaus an.

Müller-Glöge (Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage 2016, § 109 GewO Rn. 50) meint übrigens:
Soweit tarifl. Vorschr. nicht eingreifen, kann sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines Zwischenzeugnisses als allgemine vertragliche Nebenpflicht ergeben [...] Beabsichtigt der Arbeitnehmer einen Stellenwechsel, ist ein triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis anzuerkennen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Trente Steele82
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Re: GK: schlecht gelaufen und Exit zweites Berufsjahr

Beitrag von Trente Steele82 »

"Doch" klingt so trotzig. Warum nur? Hier bislang nie angefordert und nie benötigt und daher +1 zu Samson.
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
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