Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

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Moderator: Verwaltung

Monne
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Monne »

Vielen Dank für Deine Antwort!! Mir ging es insbesondere darum auszuloten, mit welchen Gehaltsvorstellungen man ankommen kann ohne sich sofort zu disqualifizieren. Hier fehlt mir ein wenig die Vorstellung. Azur schickt 50-60TEUR für Berufseinsteiger bzw. genauer als "Fixum im 1. Berufsjahr" ins Rennen...
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Tikka
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Tikka »

Hmm das hängt ein bisschen von den Gehaltsstrukturen vor Ort ab. Für Audi habe ich persönlich keine genauen Kenntnisse. Allerdings wird den Herrschaften klar sein, dass jemand der 3 Jahre GK Berufserfahrung mitbringt, nicht für 50k p.a. dort anfängt (Gut die Praxis zeigt, dass es einige gibt, die es doch tun, aber das ist ein anderes Thema...)

Da ich keine serösen Angaben machen kann, einfach ein paar Überlegungen zum Eingrenzen:

- Ein sechsstelliges Gehalt -selbst wenn zuvor so bei der GK erhalten- ist wahrscheinlich unrealistisch (Es sei denn es handelt es sich um eine Leitungsfunktion). Es gibt nach meiner Kenntnis nur wenige Unternehmen die so GK-nah bezahlen. Ich vermute hier werden Abstriche in Kauf genommen werden müssen.
- Bei der Berechnung des Gehaltes muss berücksichtigen, dass Unternehmen einige Nebenleistungen bieten, die sie als Teil des Gehaltes ansehen, die also eingepreist werden müssen, was zum Teil (zB betriebliche Altersvorsorge) schwierig zu beziffern ist.
- Einige Unternehmen sind relativ starr an interne Gehaltsstrukturen gebunden (selbst bei gehobenen Positionen wie Juristen). Wenn dem so ist, besteht häufig nur ein kleiner gestalterischer Spielraum, selbst wenn man Wunschkandidat ist.
- Es scheitert, wenn man Wunschkandidat ist, selten in der ersten Runde an den Gehaltsvorstellungen. Das ist eher ein Thema für die zweite Runde, wenn es um die Details geht. Es sei denn die Gehatsvorstellungen sind vollkommen unrealistisch. (Beispiel Zielvorstellung AG: 70k. Gehaltswunsch Kandidat: Nicht unter 100k)

Aus dem oben Gesagten die Erkenntnis:
- Bei der Angabe des Gehaltswunsches zwar realistisch bleiben aber nicht zu tief stapeln (Hieße für mich: Ich würde mit der Qualifikation nicht unter 75k angeben)
- Dabei signalisieren, das man kapiert hat, dass das Gehalt ein Paket ist und man nicht erwartet, seinen Gehaltswunsch 1:1 als klassisches Gehalt zu bekommen.

Viel Glück
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Monne
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Monne »

Vielen lieben Dank! Sehr hilfreich. Das reiht sich exakt in meine Überlegungen ein.
sai
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von sai »

Bei Audi wird man unter Umständen auch etwas über Dienstwagen oder vergünstigtes Leasing machen können (wenn einem das Auto denn wichtig ist).

Ein Bekannter ist als BWler bei Mercedes. Der hatte zuletzt zu völlig lächerlichen Firmenkonditionen erst einen GLK (als Berufseinsteiger fängt man ja klein an...), dann eine E-Klasse und nun einen ML. Die Autos werden zumeist auch nur für ein halbes bis ein Jahr gefahren, danach gibt es was neues.
Parabellum
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Parabellum »

sai hat geschrieben:Bei Audi wird man unter Umständen auch etwas über Dienstwagen oder vergünstigtes Leasing machen können (wenn einem das Auto denn wichtig ist).
Wenn Du im Gespräch merkst, dass die Stelle nichts für Dich ist, dann frag bitte, ob Du einen BMW als Dienstwagen bekommen könntest, und berichte uns danach von den Reaktionen. :D
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

sai hat geschrieben:Ein Bekannter ist als BWler bei Mercedes. Der hatte zuletzt zu völlig lächerlichen Firmenkonditionen erst einen GLK (als Berufseinsteiger fängt man ja klein an...), dann eine E-Klasse und nun einen ML. Die Autos werden zumeist auch nur für ein halbes bis ein Jahr gefahren, danach gibt es was neues.
Das Schmerzensgeld, das dort notwendig ist, kann man mit einem Pseudo-Geländewagen auch nicht auffangen.

Parabellum: :D

(Kleine Anekdote am Rande: ein guter Bekannter hatte sich bei den beiden großen Automobilherstellern in Stuttgart beworben - kein Jurist, sondern Ingenieur mit etlichen Vorerfahrungen bei Zulieferern - und dann in der Tat beim zweiten Gespräch in Untertürkheim bei der Erörterung möglicher Firmenwagenoptionen fälschlicherweise nach einem 911er Targa gefragt. Er merkte es und versank schon fast in Scham. Antwort des Personalers: "Klasse Wahl, den fahre ich auch! Sie sind mir sympathisch, ich schaue, was ich machen kann!")
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
sai
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von sai »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Ein Bekannter ist als BWler bei Mercedes. Der hatte zuletzt zu völlig lächerlichen Firmenkonditionen erst einen GLK (als Berufseinsteiger fängt man ja klein an...), dann eine E-Klasse und nun einen ML. Die Autos werden zumeist auch nur für ein halbes bis ein Jahr gefahren, danach gibt es was neues.
Das Schmerzensgeld, das dort notwendig ist, kann man mit einem Pseudo-Geländewagen auch nicht auffangen.
Kann zu Mercedes als Arbeitgeber nichts sagen, hab mit ihm nicht weiter drüber gesprochen. Hast du schlechte Erfahrungen mit gemacht?
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Einwendungsduschgriff
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ich selbst nicht, aber die Lobeshymnen meiner Bekannten und Freunde aus Schulzeiten halten sich sehr in Grenzen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Roger Fisher
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Roger Fisher »

Is halt kein ÖD
Als sich der Ochs im Paradies langweilte, erfand er die Jurisprudenz - Hans Litten
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Solar
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Solar »

Ich krame das Thema mal wieder hervor, ist ja ein Dauerbrenner...

Ich stehe im Moment vor derselben Überlegung (Wechsel GK in Unternehmen). Das Unternehmen sucht dringend - sogar konkret bei uns im Haus - nach einem Profil, welches fachlich recht gut auf mich passt). Unternehmen ist ein großer Mandant aus dem Automotive Bereich (OEM).

Auf der Haben-Seite stehen 3,5 Jahre BE (davon 2,5 GK) und das sonstige GK-Klimbim. Nun frage ich mich, wie schon so viele zuvor, mit welchen Gehaltsvorstellungen ich da auflaufen soll. Es handelt sich nicht um eine Leitungsposition, sondern wohl zunächst einmal um mehr oder weniger Fußarbeit für einen Teilbereich des Konzerns (Details kenne ich aber noch nicht). AT-Bezahlung wurde beworben - was auch immer das dann konkret heißen mag. Dienstwagen soll wohl erst nach einer Weile folgen.

Mache ich mich jetzt vollkommen zum Horst, wenn ich mit einer Gehaltsvorstellung von 95k oder gar 100k auflaufe (ggf. inkl. Benefits)? Oder ist das eine realistische Ausgangsposition? Meine äußerste Schmerzgrenze wäre bei 80k (wären immerhin nur 2/3 des jetzigen Gehalts) - dann aber möglichst plus Benefits wie Dienstwagen o.ä. - alles ab 90k wäre super.

Es stellt sich die Frage, wie weit über der Schmerzgrenze von 80k ich die Eingangs-Hausnummer ansiedeln sollte, ohne mich zu disqualifizieren - es muss ja noch Verhandlungsspielraum bleiben.

Bitte keine Anfeindungen von wegen und so "verwöhnter GK-Bengel!" usw. Mir ist schon klar, dass man auch mit 50k nicht am Hungertuch nagt. und die sechstelligen GK-Gehälter nicht den Markt abbilden. Gleichwohl würden mir die 80k schon weh tun und alles darunter würde mich hier zunächst nicht weglocken.

Tausend Dank!
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Tikka
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Tikka »

Solar hat geschrieben: AT-Bezahlung wurde beworben - was auch immer das dann konkret heißen mag.
Im Normalfall, wobei es da je nach Unternehmen Unterschiede im Detail geben mag:

Bezahlung außerhalb der tariflichen oder betriebsverfassungsrechtlichen Gehaltsstruktur, bei gleichzeitigem Ausschluß aus einiger Vorzüge, die in den jeweiligen TVen oder BVen geregelt sind.

Pro:
-Höheres Gehalt
-meist bessere Gehaltssteigerungen erzielbar (hängt eben nicht an den kollektiven Regelungen, sondern kann selbst verhandelt werden.)

Kontra:
-Vertrauensarbeitszeit (vs. echtes Arbeitszeitkonto mit Überstundenabgeltung)
-meist kein Zugang zu den sonstigen Annehmlichkeiten wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.

Wie gesagt: Kein Anspruch auf universelle Geltung. Aber gerade im Bereich Deiner Gehaltsvorstellungen dürfte sich rein praktisch nichts anderes realisieren lassen als ein AT Vertrag. Das muss auch gar nicht schlecht sein, aber man sollte sich klar sein, dass man auf ein paar Annehmlichkeiten verzichtet.

Zum Rest verweise ich auf meine vorigen Beiträge. Neuere Erkenntnisse habe zumindest ich nicht.
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Solar
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Solar »

Vielen Dank, Tikka! Die Vorzüge von AT sind in der Tat attraktiv, allerdings kommt AT, wie du zu Recht sagst, bei meinen Gehaltshoffnungen nicht in Betracht.

Kann noch jemand konkretere Erfahrungen zum Thema realistische Gehaltsvorstellung in Unternehmen beisteuern?

Danke!
Herr Schraeg
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Herr Schraeg »

Nach meinen Erfahrungen mit Rechtsabteilungen hätte ich auch bei 3,5 Jahren Berufserfahrung 90k oder gar 100k für unrealistisch gehalten, wenn die Stelle nicht auf Leitungsfunktionen ausgerichtet ist. Aber mich irritiert, dass das Unternehmen konkret bei Euch in der Kanzlei sucht, denn über die dortigen Gehälter sollte es ungefähr Bescheid wissen. Dann sollte es jedenfalls nicht unangenehm überrascht sein, wenn Du solche Zahlen aufrufst, sondern damit rechnen und objektiv überhöhte Forderungen nicht als Ausschlusskrierium betrachten. Also versuchen!
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Solar
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Solar »

Das war auch mein Gedanke, danke für den Input!
Anselm
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Re: Inhouse - Direkteinstieg oder Weg über Kanzlei?

Beitrag von Anselm »

Ich hätte in diesem Zusammenhang auch mal noch ne Frage.

Wenn man plant nach eine GK Tätigkeit mal in ein Unternehmen zu wechseln, welche Rechtsgebiete bieten sich denn da eurer Meinung nach besonders an? Ich hätte jetzt mal so an das klassische Corporate und Handels- und Vertriebsrecht gedacht.....

Vielen Dank schonmal im Voraus :)
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