Die Berufung wurde zurückgenommen.Boris Die Klinge hat geschrieben: Mir ist bis heute nur eine Entscheidung in der Sache bekannt, also zur Frage, ob auch die Fachgerichte die Auffassung des BVerfG teilen, dass es sich bei den Mindestpflichtbeiträgen um sog. "einkommensbezogene Pflichtbeiträge" i.S.d. § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI handelt. Das SG Berlin hat sich der Auffassung des BVerfG angeschlossen(vgl. SG Berlin, S 11 R 645/16 WA, n.rkr., Berufung zum LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 6 R 113/17).
Andere Entscheidungen sind mit bis dato auch nicht bekannt.