Erfahrungen nach BSG Urteil

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Marcusic
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von Marcusic »

Mal wieder was zur Sache: Könnt Ihr Euch vorstellen, welchen tieferen Hintergrund es haben könnte, dass die DRV sich mit der Entscheidung zum Erstattungsbescheid nach 286f SGB VI seit Monaten Zeit lässt und auf Anfragen nicht weiter reagiert. Ich weiß lediglich dass mein Fall in der Abteilung Grundsatzfragen gelandet ist. Der Bescheid über die befreiende Rückwirkung ist längst Bestandskräftig.(231 Abs. 4b SBG VI)
Betroffen ist ein Zeitraum bis Mitte 2013. Die Verauslagung von 27 T€ an das Versorgungswerk spüre ich langsam deutlich... Tricksereien (Verjährung) kann die DRV doch auch nicht im Sinn haben, da Zeiträume erst nach 2012 betroffen sind. Es ist hoffentlich (nur) reine Schikane..
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Boris Die Klinge
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von Boris Die Klinge »

Ich habe vor einigen Jahren schon aufgehört mich zu fragen, was die DRV im Sinn haben könnte. Die gedanklichen Ansätze die dort im Zusammenhang mit Zulassungs- und Befreiungsfragen entwickelt werden, sind z.T. so dermaßen absurd, dass niemand sie nachvollziehen kann, der nicht in dem Laden "aufgewachsen" ist. Sie sind z.T. aus purer "Not und Verzweiflung" geboren.

Außerdem hört man, von den unsäglichen Klagen gegen Syndikuszulassungen vor einigen AGHen einmal abgesehen, die unterschiedlichsten Dinge. Von nahezu reibungslosen Verläufen wie Befreiung - rückwirkende Befreiung - Erstattungsbescheid - Erstattung an das VW über Ablehnung der rückwirkenden Befreiung für Zeiträume vor dem 01.04.2014 mangels Zahlung einkommensbezogener Pflichtbeiträge (contra BVerfG) und Widerstand gegen die Kostenübernahme aus WSVen und Klagesachen in Altverfahren bis hin zu Fällen wie Deinem, wo die Behörde es nicht zustande bringt, folgerichtig den Erstattungsbescheid zu erlassen und die Erstattung gem. § 286f S. 1 SGB VI an das VW zu bewirken.

Verjährung ist für Fälle der nach § 231 Abs. 4b SGB VI rückwirkenden Befreiung wegen § 286f S. 1 SGB VI keine Option. Die Vorschrift ordnet an, dass der RVT insbesondere abweichend von § 26 Abs. 1 S. 3 SGB IV zu Unrecht entrichtete Beiträge auch nach Ablauf der Frist des § 27 Abs. 2 S. 1 SGB IV zu beanstanden hat. Dies ist nur folgerichtig, da § 26 Abs. 1 S. 3 SGB IV seinem Sinn und Zweck nach das Vertrauen des Versicherten in die Rechtmäßigkeit der Beitragszahlung und somit den Versicherten vor (ungewollten) Beanstandungen des RVT schützen soll. Die Interessenlage des die rückwirkende Befreiung und Beitragserstattung zu Gunsten des VW begehrenden Antragstellers ist eine grundlegend andere. Im Falle der Beanstandung durch den RVT i.S.d. § 286f S. 1 SGB VI greift § 27 Abs. 2 S. 2 SGB IV. Dies dürfte auch die DRV Bund sehr genau wissen.

Man will wohl, so denke ich, in Berlin noch immer nicht einsehen, dass man verloren hat und zwar auf ganzer Linie.
warteschleifencandidatus
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von warteschleifencandidatus »

Das ganze Verfahren der rückw. Befreiung und auch die nun noch spätere Erstattung von der DRV an das Versorgungswerk hat ja eine sehr unangenehme Nebengeschichte. Die Beiträge werden zumeist vom Versorgungswerk bei Eingang des Beitrags mit einem Faktor bewertet, der dem Alter des Mitglieds entspricht (das ist wohl in den meisten Versorgungswerken der Fall). D.h. verkürzt, dass die Beiträge, die im Alter von 29 auf dem Konto des Versorgungswerk eingehen mehr "wert" haben, als wenn derjenige bereits 30 Jahre alt ist. Folge: Bekommt jemand die rückw. Befreiung, etwa für 2011-2015, werden die Beiträge unter keinen Umständen mit den damaligen Werten "bewertet", sondern mit dem Wert des Alters zum Zeitpunkt des Eingangs auf dem Konto des Versorgungswerks. Im angenommenen Fall verliert man hier bis zu sechs Jahre. Durch die schludrige Bearbeitung der Erstattungen nach § 286f SGB VI verzögert sich das ganze nochmals.

Den Versorgungswerken ist das ganze übrigens ziemlich egal, im Gegenteil einige legen das Gesetz extrem zu Ungunsten des Mitglieds aus und fordern sofortige Beitragszahlungen für mehrere Jahre.
Boris Die Klinge hat geschrieben:Man will wohl, so denke ich, in Berlin noch immer nicht einsehen, dass man verloren hat und zwar auf ganzer Linie.
Die ganze Geschichte hat ja 2009 mit einem Personalwechsel angefangen. Die verantwortliche Person hat etwas heraufbeschworen und steht nun schlechter da als vor den BSG-Urteilen. Behördenintern steht man natürlich nun ziemlich blöd da und sucht kleinkarierte Wege, es den Leuten schwer zu machen.
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Marcusic
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von Marcusic »

Da nur noch der letzte Becheid nach 286f SGB VI offen und die Lage an sich glasklar ist, sich die DRV aber leider tot stellt, überlege ich nun doch die 27 T€ über das Sozialgericht einzufordern.

Andererseits habe ich die Sorge, dass es dann auf jeden Fall nochmal mindestens 6 Monate bis zur Zahlung dauert. Vielleicht ist die DRV ja auch im neuen Jahr etwas agiler und der Bewch in kommt im Januar... was meint Ihr? Der Befreiungsbewchid nach 231 Abs. 4b SGB VI liegt ja schon seit Anfang September vor...

Wie sieht denn eigentlich der Klageantrag nach 286f SGB VI aus: gerichtet auf Beanstandung & Erstattung oder nur auf Erstattung?
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Boris Die Klinge
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von Boris Die Klinge »

Marcusic hat geschrieben:Wie sieht denn eigentlich der Klageantrag nach 286f SGB VI aus: gerichtet auf Beanstandung & Erstattung oder nur auf Erstattung?
M.E. gerichtet auf Erstattung (an das VW). Bzgl. Beschleunigung: Einstweiliger Rechtsschutz gem. § 86 Abs. 2 SGG?!
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Boris Die Klinge
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von Boris Die Klinge »

In meinem letzten Beitrag hatte ich wohl ein "b" vergessen, es war natürlich §86b Abs. 2 SGG gemeint.
warteschleifencandidatus
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von warteschleifencandidatus »

Boris Die Klinge hat geschrieben:In meinem letzten Beitrag hatte ich wohl ein "b" vergessen, es war natürlich §86b Abs. 2 SGG gemeint.
Es geht doch um meist recht happige Beträge, warum also nicht? Zudem könnte dann anschließend evtl. die Schlechterbewertung im Versorgungswerk (mein Beitrag oben) als Schadensersatz geltend gemacht werden. Natürlich nicht alle Jahre rückwirkend, sondern nur, falls zwischen Klageerhebung und Erstattung mehr als ein Kalenderjahr liegt.
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Boris Die Klinge
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von Boris Die Klinge »

Hier aktuelle, bundesweite Zulassungszahlen:

http://www.brak.de/w/files/04_fuer_jour ... 1.2016.pdf
Gelöschter Nutzer

Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe zum 01.08.2016 bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber angefangen und am 05.10.2016 den Antrag auf Syndikuszulassung und Befreiung gestellt.

Nachdem ich relativ problemlos dann die Syndikuszulassung am 16.11.2016 erhielt, trudelte jetzt auch die Befreiung von der DRV ein; die Befreiung soll allerdings erst zum Zeitpunkt der Syndikuszulassung wirken statt rückwirkend zum Tätigkeitsbeginn (?)

Müsste ich jetzt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und mich mit der DRV rumstreiten oder ist das tatsächlich so richtig?
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Marcusic
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von Marcusic »

... der Ärger mit den "Versicherungsruinen". Eine weitere Schikane der DRV

http://www.rak-nbg.de/sites/default/files/pdf/Hinweise%20zum%20massgeblichen%20Zeitpunkt%20der%20Befreiung%20DRV.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Marcusic
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von Marcusic »

Hat jemand Erfahrung, ob sich die Sachbearbeiter von Beschwerden beeindrucken lassen? Diese Verzögerungstaktik betreffend der Erstattung ohne jeden sachlichen Grund - sämtliche entscheidungserheblichen Tatsachen liegen vor / rechtlich ist die Lage eindeutig - bringt mich zum kochen...
münsterjura
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von münsterjura »

Das Problem, ab wann die Befreiung wirkt, ist keine Schikane der DRV, sondern ergibt sich aus § 46a IV BRAO iVm § 12 I BRAO.
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Marcusic
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von Marcusic »

...endlich eine Antwort der DRV zum Bearbeitungsstand des Erstattungsbescheides erhalten: man überlege den Bescheid über die rückwirkende Befreiung für Zeiten vor dem 01.04.2014 aufzuheben, obwohl ich Pflichtbeiträge entsprechend Einordnung BVerfG geleistet habe. Man sei in Absprache zur Vorgehens weise mit dem Bereich Grundsatzfragen. Eine nähere Begründung fehlt bisweilen.
Ich sage doch: Schikane..
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Boris Die Klinge
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von Boris Die Klinge »

Marcusic hat geschrieben:man überlege den Bescheid über die rückwirkende Befreiung für Zeiten vor dem 01.04.2014 aufzuheben
Auf welcher Grundlage möchte die DRV den bestandskräftigen, begünstigenden Bescheid über die rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Zeiträume vor dem 01.04.2014 aufheben? Gründe für den Widerruf nach § 47 SGB X oder die Aufhebung nach § 48 SGB X sind nicht ersichtlich.
Hält die DRV ihn inzwischen etwa für rechtswidrig? Soweit ich das überblicken kann sind die Voraussetzungen des § 45 SGB X in Deinem Fall nicht gegeben. Rücknahme weder für die Vergangenheit noch Zukunft denkbar.

In Deiner Situation würde ich nicht länger zuwarten.
warteschleifencandidatus
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil

Beitrag von warteschleifencandidatus »

Marcusic hat geschrieben:...endlich eine Antwort der DRV zum Bearbeitungsstand des Erstattungsbescheides erhalten: man überlege den Bescheid über die rückwirkende Befreiung für Zeiten vor dem 01.04.2014 aufzuheben, obwohl ich Pflichtbeiträge entsprechend Einordnung BVerfG geleistet habe. Man sei in Absprache zur Vorgehens weise mit dem Bereich Grundsatzfragen. Eine nähere Begründung fehlt bisweilen.
Ich sage doch: Schikane..
Ähnliches hier gehört. Bescheide werden einfach nicht erlassen. Schönes Beispiel von Behördenwillkür.

Es wundert einen aber nicht mehr, wenn man bedenkt, dass die Leiterin der Abteilung (vgl. ein paar Posts weiter oben) den ganzen Kram seit 2009 zu verantworten hat und jetzt versucht den Kopf mit nicht mehr vertretbaren Rechtsansichten aus der Schlinge zu ziehen.
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