Erfahrungen nach BSG Urteil
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Ich hatte letzte Woche einen Headhunteranruf für eine Stelle in einem Unternehmen. Zwar hatte ich nicht vor, das Angebot anzunehmen, aber aufgrund der aktuellen Problematik kam ich nicht umhin, das Problem der Unsicherheit DRV/Versorgungswerk anzusprechen. Die Dame ließ sich dahingehend ein, dass ihr Auftraggeber "wissen lasse", man habe hierfür ein "attraktives Zusatzpaket" geschnürt. Auf Nachfrage: eine Kombination aus einem "großzügigen, fast alle Nachteile ausgleichenden" Gehaltszuschlag und "anderem" wie anscheinend gewisse Vorteile bei der betrieblichen Altersversorgung nebst "Gimmicks" wie Dienstwagen und größstmögliche Offenheit bei "flexiblen Arbeitsplatzlösungen" nebst "finanzieller Unterstützung bei der Einrichtung entsprechender Räumlichkeiten". Letztgenanntes ist natürlich nicht zu verallgemeinern, sondern das dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass mein Wohnort und der Unternehmenssitz nicht in unmittelbarer Nachbarschaft noch in täglicher Pendelreichweite liegen.
Kurzum: man ist sich des Problems bewusst.
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- Tibor
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Sieh es mir nicht nach, aber dieses Gewäsch von attraktiven Arbeitsplätzen mit Zusatzleistungen und flexiblen Arbeitszeiten ist doch allgemeiner Headhuntersprech, den ich so schon bspw vor 1,5-2 Jahren gehört habe. Das ist bestimmt eher monotoner Abgesang, der bei jeder kritischen Frage kommt.
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Re: AW: Erfahrungen nach BSG Urteil
Naja, aber wenn man dann noch bereit ist, finanziell was draufzulegen und nicht nur den tollen Dienstwagen bewirbt...
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Das dachte ich auch. Die Dame war aber so unerfahren, dass sie jedes Mal den vorgegebenen Informationstext des potentiellen Arbeitgebers vorlas und ausdrücklich meinte "ich zitiere". Im Endeffekt ist mir das ja auch egal, aber die Ankündigung des Gehaltsausgleichs ist nun doch ein gutes Stück ein Entgegenkommen hinsichtlich der aktuellen Problematik.Tibor hat geschrieben:Sieh es mir nicht nach, aber dieses Gewäsch von attraktiven Arbeitsplätzen mit Zusatzleistungen und flexiblen Arbeitszeiten ist doch allgemeiner Headhuntersprech, den ich so schon bspw vor 1,5-2 Jahren gehört habe. Das ist bestimmt eher monotoner Abgesang, der bei jeder kritischen Frage kommt.
Nebenbei: Flexible Arbeitszeiten waren gar nicht gemeint, sondern sehr flexible Anwesenheit vor Ort.
Zuletzt: ich sehe es Dir gerne nach.
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Um in Bezug auf den Teil des Threads, der mich und meine Fragen betrifft, auch mal die Rückmeldung zu geben, die ich versprochen hatte:
Ist nun alles unterschrieben, Hintergrund war eine Bewerbung in der Rechtsabteilung eines Großkonzerns:
Der Arbeitgeber hofft auf baldige gesetzliche Regelung (ich auch ) und verweist daneben auf seine Betriebsrente als Baustein für Altersvorsorge. Eine ausdrückliche Erhöhung des Gehalts aufgrund der aktuellen Situation fand deshalb nicht statt, allerdings blieb mir die genaue Berechnung des selbigen auch im Verborgenen (es war weniger eine Verhandlung denn mehr "wir bieten ihnen folgendes fix an. Mehr zahlen wir an Berufseinsteiger eh nicht, nur mit LL.M oder Doktor kommt noch was drauf" seitens der Personalabteilung). Fakt ist jedoch, dass mir als Fixum rund 11% über Azur-Maximalwert (höherer Wert der dortigen Spanne) angeboten wurde, was sicherlich nicht an meinen Qualifikation liegt. Kann also gut sein, dass da etwas eingepreist war. Da es neben Betriebsrente weitere nette Sachen wie Kantine, billige Aktien etc gibt und ich sowieso angenommen hätte, habe ich drauf verzichtet, da per Diskussion was auszureizen. Ich gehe stark davon aus, dass eh nichts gegangen wäre, denn meine Gesprächspartner waren für Gehaltsfragen nicht zuständig.
Ich werde mich jetzt wohl trotzdem zulassen, den Mindestbetrag einzahlen und 1-2 Jahre warten, ob sich gesetzlich was tut. Falls nicht, werd ich dann neu überlegen, was ich machen werde und dabei Berechnungen von VW, RV und Betriebsrente einholen.
Ist nun alles unterschrieben, Hintergrund war eine Bewerbung in der Rechtsabteilung eines Großkonzerns:
Der Arbeitgeber hofft auf baldige gesetzliche Regelung (ich auch ) und verweist daneben auf seine Betriebsrente als Baustein für Altersvorsorge. Eine ausdrückliche Erhöhung des Gehalts aufgrund der aktuellen Situation fand deshalb nicht statt, allerdings blieb mir die genaue Berechnung des selbigen auch im Verborgenen (es war weniger eine Verhandlung denn mehr "wir bieten ihnen folgendes fix an. Mehr zahlen wir an Berufseinsteiger eh nicht, nur mit LL.M oder Doktor kommt noch was drauf" seitens der Personalabteilung). Fakt ist jedoch, dass mir als Fixum rund 11% über Azur-Maximalwert (höherer Wert der dortigen Spanne) angeboten wurde, was sicherlich nicht an meinen Qualifikation liegt. Kann also gut sein, dass da etwas eingepreist war. Da es neben Betriebsrente weitere nette Sachen wie Kantine, billige Aktien etc gibt und ich sowieso angenommen hätte, habe ich drauf verzichtet, da per Diskussion was auszureizen. Ich gehe stark davon aus, dass eh nichts gegangen wäre, denn meine Gesprächspartner waren für Gehaltsfragen nicht zuständig.
Ich werde mich jetzt wohl trotzdem zulassen, den Mindestbetrag einzahlen und 1-2 Jahre warten, ob sich gesetzlich was tut. Falls nicht, werd ich dann neu überlegen, was ich machen werde und dabei Berechnungen von VW, RV und Betriebsrente einholen.
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Die, mit denen man das Vorstellungsgespräch führt, sind für Gehaltsfragen nicht zuständig. Wunderbar, wie im öD. Das verspricht doch einiges, bei dem Unternehmen würde ich sofort anfangen!kojacto hat geschrieben:Ich gehe stark davon aus, dass eh nichts gegangen wäre, denn meine Gesprächspartner waren für Gehaltsfragen nicht zuständig.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Später für Gehaltserhöhungen etc natürlich schon.T0bi hat geschrieben:Die, mit denen man das Vorstellungsgespräch führt, sind für Gehaltsfragen nicht zuständig. Wunderbar, wie im öD. Das verspricht doch einiges, bei dem Unternehmen würde ich sofort anfangen!kojacto hat geschrieben:Ich gehe stark davon aus, dass eh nichts gegangen wäre, denn meine Gesprächspartner waren für Gehaltsfragen nicht zuständig.
Aber das Einstiegsgehalt ist da nunmal festgelegt, ebenso wie die Tatsache, dass für Dr. und/oder LL.M 5.000€ obendrauf kommen.
Das läuft in sehr vielen größeren Kanzleien doch genauso...
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
BMJV stellt jetzt wohl doch eine kurzfristige Regelung in Aussicht, "die die drängendsten Probleme ausräumen werde."?!
http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/arbeit-dav-details/items/maas-nimmt-sich-der-syndikusanwaelte-an.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Man darf gespannt sein, ob eine solche Regelung tatsächlich kommt und wie diese aussehen wird...
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Man darf gespannt sein, ob eine solche Regelung tatsächlich kommt und wie diese aussehen wird...
- Ferdi Binger
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Moin, habe auch grad das "Problem" hierzu einen Vorschlag machen zu müssen (kleineres Unternehmen, aber auch in großen war man sich der Thematik bewusst). Hälftige Teilung fände ich angemessen, nur wieviel einzahlen macht Sinn? Höchstbetrag wäre mir glaube ich zu viel.
Gibt es arbeitsrechtliche konsequenzen, die beachtet werden müssen, wenn man die Zulassung behält und das so macht?
Wie im Arbeitsvertrag unterbringen?
Besten Dank
Gibt es arbeitsrechtliche konsequenzen, die beachtet werden müssen, wenn man die Zulassung behält und das so macht?
Wie im Arbeitsvertrag unterbringen?
Besten Dank
- Kroate
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Die DRV hat " Information zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und dem einzuräumenden Vertrauensschutz" gestern ins Netz gestellt:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _2015.html
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- Ferdi Binger
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Hat jmd konkrete Tips wie eine sinnvolle Regelung aussehen könnte? Alle Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbote heraus, Regelung zur Zulassung und bei Gehalt ein Zusatz "hälftiger Höchstbeitrag"? Könnte der Arbeitgeber direkt an das Werk abführen und was ist hier sinnvoll?
Danke!
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Kroate hat geschrieben:Die DRV hat " Information zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und dem einzuräumenden Vertrauensschutz" gestern ins Netz gestellt:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _2015.html
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Das ist in unserem Unternehmen grad ein RIESENDING, weil nun sehr viele alte Anwälte betroffen sind, die naturgemäß quasi komplett die Führungsebene stellen. Die sind vor 20 Jahren mal generell befreit worden, aber nicht konkret genug und wandern nun ab dem 01.01.2015 in die GRV. Die Altersgrenze wird jeweils, teilweise nur um wenige Monate, unterschritten.
Das ganze Ding rutscht in der Prioritätenliste kräftig nach oben, bin gespannt, was nun passiert. Plötzlich haben vor allem die jungen Anwälte mit ihren Befreiungen ab ca. 2005 Glück. Ausgleich in Geld ist bisher in allen Gesprächen abgelehnt worden. Ne Alternative sehe ich aber nicht, wenn man die Anwälte irgendwie unterstützen will.
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- Boris Die Klinge
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Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Nur zur Info für Interessierte: Die BDA hat mit heutigem Rundschreiben darüber informiert, dass das BVerfG zu beiden Verfassungsbeschwerden ca. 80 Adressaten als sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Dies spreche lt. BDA dafür, dass sich der Erste Senat mit der Sache befassen und auch hierüber entscheiden werde.
Habe BDA-Rundschreiben und die Anforderung der Stellungnahme des Vorsitzenden des Ersten Senats vom 11.12.2014 vorliegen, kann zu dem Rundschreiben etc. leider nicht verlinken.
Habe BDA-Rundschreiben und die Anforderung der Stellungnahme des Vorsitzenden des Ersten Senats vom 11.12.2014 vorliegen, kann zu dem Rundschreiben etc. leider nicht verlinken.