Teilzeit-Anwalt neben Diss

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Guglhupf
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Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Guglhupf »

Hallo,

hat jemand Erfahrungswerte bzgl. Teilzeit als Anwalt neben der Promotion zu arbeiten. Bevorzugt GK. Kann das funktionieren? Zeiteinteilung? Gehalt? Machen die das überhaupt? Habe den Eindruck, man wird in diesem Fall eher lieber als WissMit beschäftigt.
:-s
Parabellum
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Parabellum »

Das haben wir gerade die Tage erst einen Thread weiter unten diskutiert, vgl. ab hier: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... 77#p696744
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Baron
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Baron »

Funktioniert.... ist halt nicht so geil :)
Machen auch viele Kanzlei mit.
Guglhupf
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Guglhupf »

Inwiefern nicht so geil? Ich würde mir das idealerweise so vorstellen, dass ich 3 Tage die Woche arbeite und 2 Tage + evtl. WE für die Diss habe. Gerade bei größeren Kanzleien sollte sich die Arbeitsaufteilung doch so regeln lassen, dass das (zumindest in den meisten Wochen) klappt. Finanziell und was die Ausbildung angeht sollte es auch besser sein als WissMit. Kann man realistisch mit 60% des Associategehalts rechnen? 60k für Teilzeit wär halt schon geil


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MarioB
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von MarioB »

Bei Teilzeit zu Disszwecken gibt es zumindest bei einigen Großkanzleien kein teilweises Associategehalt, sondern ca. 1/3 weniger. Besser: Ein Jahr voll arbeiten, dann ein Jahr voll Diss bei zwei Jahren halbem Gehalt. Lohnt auch steuerlich. Oder ein Jahr voll bei vollem Gehalt, dann ein Jahr mit ALG (ggf. Wartefrist).
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Kasimir »

Guglhupf hat geschrieben:Inwiefern nicht so geil? Ich würde mir das idealerweise so vorstellen, dass ich 3 Tage die Woche arbeite und 2 Tage + evtl. WE für die Diss habe. Gerade bei größeren Kanzleien sollte sich die Arbeitsaufteilung doch so regeln lassen, dass das (zumindest in den meisten Wochen) klappt. Finanziell und was die Ausbildung angeht sollte es auch besser sein als WissMit. Kann man realistisch mit 60% des Associategehalts rechnen? 60k für Teilzeit wär halt schon geil Bild


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Das ist recht naiv. In den wenigsten GK-Mandaten ist es möglich, nach drei Tagen den Griffel fallen lassen. D.h. in vielen Fällen besteht das Risiko auch an den Tagen 4 bis 7 noch arbeiten zu müssen. Zudem besteht das Risiko, dass du in den drei Arbeitstagen tendenziell mehr arbeiten musst, als der Durchschnitt. Wenn du am dritten Arbeitstag regelmäßig bis nachts um drei im Büro bist, um noch etwas fertig zu machen, lässt es sich am nächsten Tag auch nicht so entspannt für die Diss arbeiten. Ich würde empfehlen: Zwei Tage als Wiss. Mit. und den Rest für die Diss.
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Guglhupf
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Guglhupf »

Mir ist schon klar, dass es diese Probleme geben kann. Deswegen suche ich ja euren Rat .
Nach alledem müsste man also eigentlich generell von Teilzeitarbeit in der GK abraten und nicht nur neben der Promotion?
Samson
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Samson »

Es kommt darauf an, auf:
- die Großkanzlei
- den Partner
- das Rechtsgebiet
- das Dezernat.

Eine pauschale Aussage ist hier doch überhaupt nicht möglich. Das es umso schwerer werden dürfte, je transaktionsbezogener das Gebiet ist, ist ja eine Banalität.
Kasimir
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Kasimir »

Guglhupf hat geschrieben:Mir ist schon klar, dass es diese Probleme geben kann. Deswegen suche ich ja euren Rat Bild.
Nach alledem müsste man also eigentlich generell von Teilzeitarbeit in der GK abraten und nicht nur neben der Promotion?
Eine pauschale Aussage kann man da meines Erachtens nicht treffen. Ich kenne allerdings einige Fälle, die von Teilzeit letztlich frustriert in Vollzeit gewechselt sind. Man muss sich einfach klar machen, dass man als Teilzeit-Anwalt in einer GK an den "freien" Tagen nicht untertauch kann. Die E-Mails bekommst du weiterhin. Einem Mandaten wirst du auch nur schwer erklären können, dass du "heute frei" hast. Wie gesagt, ich würde für die Diss eher das Modell "wiss Mit. empfehlen.
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Baron
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Baron »

Also: grundsätzlich funktioniert das schon. Du musst halt nur schauen, dass sowohl Du als auch die Kanzlei sich an die Vereinbarung hälst.

Ich habe es damals so gemacht: 3 Tage die Woche arbeiten und eben 3/5 des normalen Gehalts bekommen. Eine solche Aufteilung ist aber nicht optimal. Hinterher ist man natürilch immer schlauer... ich würde es jetzt wochen- oder noch lieber monantsweise aufteilen. Gerade am Anfang des Berufslebens ist es enorm wichtig, dass man standing präsent ist. 2 Tage jede Woche nicht da sein ist einfach nicht prickelnd, weil Du die "Hälfte" von den Umständen, die evtl. für die Arbeit wichtig sind, nicht mitbekommst.
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Hier gab es das anteilige Associategehalt als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Anwesenheitstage - je nach Arbeitsanfall zwei oder drei Tage in der Woche. Ich war auch an den Dissertationstagen in der Kanzlei (mangels zufriedenstellender Möglichkeiten in Bibliothek und Wohnung nebst Vorteil der Nutzung der Kanzleiinfrastruktur) und wurde vollauf in Ruhe gelassen - Telefon war auf das Vorzimmer umgestellt. Natürlich kein Transaktionsgeschäfte und sehr gleichmäßige Arbeitszeiten (häufig: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr) nebst seltenen Überraschungen. Selbige Mehrarbeitszeit wurden dann aber immer in freie Tage getauscht und das regelmäßig in der folgenden Woche.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Guglhupf
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Guglhupf »

Das klingt doch gut. Darf man fragen, wo Ihr jeweils gewesen seid?
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Baron
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Baron »

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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Abschreiber »

Ich bin derzeit noch als Teilzeit-Rechtsanwalt in einer größeren Wirtschaftskanzlei angestellt. Gehalt ist das normale 3/5 Gehalt eines Associates. Wurde sogar explizit quasi als Vertretungsmodel seitens der Kanzlei gewollt, weil eine Kollegin auch in Teilzeit gegangen ist. Funktioniert auch gut, auch wenn ich des öfteren mal auch an freien Tagen zumindest Mails lesen und Anrufe tätigen muss. Mehr gern per PN.
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
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Re: Teilzeit-Anwalt neben Diss

Beitrag von Stadtverwalter »

Ich war als zugelassener Anwalt zu 50 % in einer kleineren GK im Blockmodell, also zwei Wochen Arbeit, zwei Wochen frei. Gehalt war die Hälfte von normalen first years, allerdings ohne Bonus und ohne die übliche Erhöhung nach Jahren.

Die zeitliche Aufteilung war einerseits ganz gut, weil ich in größeren Projekten immer "am Stück" mitarbeiten konnte. Allerdings musste der Partner halt immer darauf achten, dass für den Zeitraum was für mich da war, und wenn die zwei Wochen rum waren, lagen die Sachen teilweise eben für ne Weile (eine gewisse Flexibilität wurde daher vorausgesetzt).
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