Hmm, naja aber 47 Punkte netto entspricht doch einem Klausurenschnitt von knapp unter 6,5 und damit einem ausreichend, oder? Eine Steigerung von mehr als einem Punkt ist in der mündlichen Prüfung meines Erachtens eher unüblich, von daher finde ich dein Endergebnis objektiv nicht total unfair.edeka hat geschrieben:So, habe bei der Generalstaatsanwaltschaft angerufen. Mit der Note besteht wohl keine Chance. Schriftlich lag ich übrigens bei 47 Punkten (netto). Acht Komma war halt mein Ziel und vor dem Hintergrund meiner mündlichen Leistungen eigentlich auch zu erwarten gewesen. Deshalb war ich ja auch ziemlich überrascht als es anders kam.
Trotzdem, geh doch einfach jetzt unbefangen den Verbesserungsversuch an und vielleicht klappt es ja mit der Note für die StA. Viel Erfolg!