Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
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Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Hallo Leute,
wollte mal fragen, ob es üblich ist, dass man immer eine eins bekommt, sofern man sich mit den Leuten verstanden hat und die wollen, dass man wiederkommt oder ob auch eine zwei akzeptabel ist? Oder heißt das direkt, dass der Job in die Hose gegangen ist? Was waren eure Noten im Arbeitszeugnis? Antwort auch gerne per PN.
wollte mal fragen, ob es üblich ist, dass man immer eine eins bekommt, sofern man sich mit den Leuten verstanden hat und die wollen, dass man wiederkommt oder ob auch eine zwei akzeptabel ist? Oder heißt das direkt, dass der Job in die Hose gegangen ist? Was waren eure Noten im Arbeitszeugnis? Antwort auch gerne per PN.
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Ja, genau. Eine "zwei" im Stationszeugnis bekommen nur ausgewiesene Krampen. Damit sind dann alle späteren Arbeitgeber klar und deutlich gewarnt. Hat es sich der Referendar mal richtig mit einem der Senior-Partner verscherzt, kann sogar mal ein "vollbefriedigend" vergeben werden.
Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Ich meinte, eine zwei im Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis soll ja wohlwollend formuliert werden, es geht nicht um das Stationszeugnis, das nicht wohlwollend formuliert werden muss.
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Auch mit einer "zwei" im Arbeitszeugnis sehe ich die Gefahr einer lebenslangen Stigmatisierung noch nicht so wirklich.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Ich bin verwirrt, was jetzt Ironie ist und was nicht. Mein Eindruck ist eigentlich schon, dass >50% der Referendare in Großkanzleien im Stationszeugnis ins "Sehr Gut" (16+ Punkte) kommen, ist das nicht der Fall? Klar ist ein "Gut" kein Weltuntergang, aber "Vollbefriedigend" wird da doch eigentlich auch kaum vergeben?falsus hat geschrieben:Ja, genau. Eine "zwei" im Stationszeugnis bekommen nur ausgewiesene Krampen. Damit sind dann alle späteren Arbeitgeber klar und deutlich gewarnt. Hat es sich der Referendar mal richtig mit einem der Senior-Partner verscherzt, kann sogar mal ein "vollbefriedigend" vergeben werden.
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Diese extreme Noteninflation - im Vergleich zu Examensnoten - kenne ich so nicht. Hier wird auch bei im untechnischen Sinne "guten" Referendaren zumindest der obere Teil der Notenskala zur Differenzierung ausgeschöpft, entsprechend kenne ich das auch aus den Kanzleien, in denen ich zur "Ausbildung" war.Atropos hat geschrieben:Ich bin verwirrt, was jetzt Ironie ist und was nicht. Mein Eindruck ist eigentlich schon, dass >50% der Referendare in Großkanzleien im Stationszeugnis ins "Sehr Gut" (16+ Punkte) kommen, ist das nicht der Fall? Klar ist ein "Gut" kein Weltuntergang, aber "Vollbefriedigend" wird da doch eigentlich auch kaum vergeben?
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Volle Zustimmung. Deshalb habe ich die Eingangsfrage für einen Scherz gehalten.Parabellum hat geschrieben:Diese extreme Noteninflation - im Vergleich zu Examensnoten - kenne ich so nicht. Hier wird auch bei im untechnischen Sinne "guten" Referendaren zumindest der obere Teil der Notenskala zur Differenzierung ausgeschöpft, entsprechend kenne ich das auch aus den Kanzleien, in denen ich zur "Ausbildung" war.
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Auch von hier Zustimmung. Die größeren Kanzleien, die ich kenne, differenzieren durchaus und geben gut und sehr gut nicht als Regelfall, sondern nur bei entsprechender Leistung.falsus hat geschrieben:Volle Zustimmung. Deshalb habe ich die Eingangsfrage für einen Scherz gehalten.Parabellum hat geschrieben:Diese extreme Noteninflation - im Vergleich zu Examensnoten - kenne ich so nicht. Hier wird auch bei im untechnischen Sinne "guten" Referendaren zumindest der obere Teil der Notenskala zur Differenzierung ausgeschöpft, entsprechend kenne ich das auch aus den Kanzleien, in denen ich zur "Ausbildung" war.
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Oder reden wir hier gerade von verschiedenen Dingen? Einerseits die juristische Notenskala von 0-18 Punkten und andererseits die Zeugnissprache, der zT Noten zugeordnet werden ("stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" = Note 1)? Bei letzterem gibt es praktisch nur Note 1 und 2 bei Referendaren, nach meiner Erfahrung.
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Die spannende Frage wäre ja nur, ob eine "zwei" im Arbeitszeugnis sinngemäß heißt "War okay, wollen wir aber eigentlich nie wieder sehen".lawlita hat geschrieben:Oder reden wir hier gerade von verschiedenen Dingen? Einerseits die juristische Notenskala von 0-18 Punkten und andererseits die Zeugnissprache, der zT Noten zugeordnet werden ("stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" = Note 1)? Bei letzterem gibt es praktisch nur Note 1 und 2 bei Referendaren, nach meiner Erfahrung.
Was die Stationsnoten angeht: da kenne ich eine derartige Noteninflation auch nicht, sondern vielmehr eine angemessene Differenzierung zwischen "gut", "extrem gut" und "überragend". Bei den konkreten Punktzahlen verlaufen die Grenzen natürlich je nach Ausbilder schon mal unterschiedlich.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Also ich kenne einige Fälle, in denen wissenschaftliche Mitarbeiter während der Promotion ein "gut" bekommen haben und anschließend in der selben Kanzlei dann später auch die Anwaltstation gemacht haben.
"Gut" = auf nimmer wiedersehen? Wer denkt sich sowas denn aus?
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Man weiß ja nie, welche Blüten die Noteninflation so treibt
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Woran sieht man das?Bruce Wayne hat geschrieben:
Arbeitszeugnisse oder Stationszeugnisse runden mit Sicherheit nur den Eindruck ab. Und der geübte Personaler kann an der Art und Weise wie es geschrieben ist auch differenzieren ob es eine Kuschel 1, ne verdiente 1, oder eine gehässige, persönlich belastete 3 ist.
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Glaskugel.
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Re: Übliche Note wissenschaftliche Mitarbeit Großkanzlei
Man kann ja allenfalls sehen, wie viel Mühe sich der Verfasser mit dem Zeugnis gemacht hat (individuelle Würdigung oder im Wesentlichen nur Standardtextbausteine) - und dann kann man in Verbindung mit den sonstigen Noten Mutmaßungen darüber anstellen, wie verdient die Note war.
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