Wiss. Mitarbeiter nach 1. StEx: konkreter Stundenlohn
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Re: Wiss. Mitarbeiter nach 1. StEx: konkreter Stundenlohn
Nicht zwingend. Dass die Gründer aus einer GK kommen, heißt ja nicht zwingend, dass sie ihre Angestellten von Anfang an auf dem Niveau vergüten. Und selbst zwischen 80k und 100k für Berufseinsteiger liegt ja ein nennenswerter Unterschied - mit Auswirkungen auf das, was für WiMis drin ist.
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Re: Wiss. Mitarbeiter nach 1. StEx: konkreter Stundenlohn
Klingeln und Pfeifen hat geschrieben:Vielen Dank für eure Beiträge.
War das in ner Großkanzlei?
Nein eine kleine Kanzlei mit 4 Berufsträgern.
LG
lucyyy
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Re: Wiss. Mitarbeiter nach 1. StEx: konkreter Stundenlohn
Nach meiner Erfahrung kommen 8h netto auch bei 9-19 Uhr durchaus hin bzw. sind, wenn dann, eher zu hoch als zu niedrig gegriffen. Andererseits: ungeachtet der realen Nettoarbeitszeit dürften die meisten Wiss Mits bei einer Anwesenheit von 9-19 Uhr geneigt sein, mehr als 8 h aufzuschreiben. Von daher magst du recht damit haben, dass ein Stundenlohn von 20€ idR höher ausfällt als die üblichen 700€/Wochenarbeitstag.Tibor hat geschrieben:Der "700€ je Wochenarbeitstag Preis" geht aber sicherlich nicht von 8h Netto täglich aus. Rechnet man eher mit 9-19 Uhr abzgl 1h Mittag, sind wir bereits bei 9h bzw bei 19,44€ (700 / [9x4]) ...
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Re: Wiss. Mitarbeiter nach 1. StEx: konkreter Stundenlohn
Natürlich schreibt man neun Stunden auf, wenn man nur eine Stunde Mittag macht und von 9-19 da ist. Kann ja in der Zeit schlecht meine Fenster zuhause putzen.
- Tibor
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Re: Wiss. Mitarbeiter nach 1. StEx: konkreter Stundenlohn
Wenn man als Anwalt dann später nur 8,0 aufschreibt und davon 6,0 als billable erfasst, dann mag das ok sein. Aber als Hiwi nach dem 1. Ex ist man Vollblutarbeitnehmer und muss noch keine "unternehmerischen" Attitüden pflegen. Der ArbN bietet seine Arbeitsleistung von 9-19 Uhr abzgl. Mittagspause an und wenn der ArbG ihn nicht mit Arbeit "zuballert", dann ist dass das Risiko des ArbG.
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Re: Wiss. Mitarbeiter nach 1. StEx: konkreter Stundenlohn
Wenn der ArbG keine Aufgabe zuweist ist das klar. Aber auch bei einer erteilten, aber nicht gerade drängende Aufgabe, entfällt normalerweise auch außerhalb der Mittagspause noch mal Zeit auf Kaffeerunde, Plausch mit den Bürokollegen, bisweilen auch mal Online-Zeitunglesen, Social Media etc. Nach meinem Verständnis ist das keine "Nettoarbeitszeit".Tibor hat geschrieben:Wenn man als Anwalt dann später nur 8,0 aufschreibt und davon 6,0 als billable erfasst, dann mag das ok sein. Aber als Hiwi nach dem 1. Ex ist man Vollblutarbeitnehmer und muss noch keine "unternehmerischen" Attitüden pflegen. Der ArbN bietet seine Arbeitsleistung von 9-19 Uhr abzgl. Mittagspause an und wenn der ArbG ihn nicht mit Arbeit "zuballert", dann ist dass das Risiko des ArbG.
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Re: Wiss. Mitarbeiter nach 1. StEx: konkreter Stundenlohn
Dann halt dich mal lieber fern von einer Behörde.DrKunter hat geschrieben:Wenn der ArbG keine Aufgabe zuweist ist das klar. Aber auch bei einer erteilten, aber nicht gerade drängende Aufgabe, entfällt normalerweise auch außerhalb der Mittagspause noch mal Zeit auf Kaffeerunde, Plausch mit den Bürokollegen, bisweilen auch mal Online-Zeitunglesen, Social Media etc. Nach meinem Verständnis ist das keine "Nettoarbeitszeit".Tibor hat geschrieben:Wenn man als Anwalt dann später nur 8,0 aufschreibt und davon 6,0 als billable erfasst, dann mag das ok sein. Aber als Hiwi nach dem 1. Ex ist man Vollblutarbeitnehmer und muss noch keine "unternehmerischen" Attitüden pflegen. Der ArbN bietet seine Arbeitsleistung von 9-19 Uhr abzgl. Mittagspause an und wenn der ArbG ihn nicht mit Arbeit "zuballert", dann ist dass das Risiko des ArbG.