LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi,

ich stehe vor einer schweren Entscheidung was meinen Berufseinstieg angeht.

Vorab mal zu meinen Noten: ich habe im ersten Examen 8,59 und im zweiten Examen 7,64 Punkte. Dazu sei bemerkt, dass ich beide Male einen Verbesserungsversuch absolviert habe und jeweils gescheitert bin.

Wobei die mündliche Prüfung für das 2. Stex an sich noch aussteht. Da ich aber 12,5 Punkte bräuchte um mich überhaupt zu verbessern, tendiere ich im Moment dazu, von der Prüfung abzusehen. Die Chancen auf eine Verbesserung sind vernichtend gering. Um auf 8 Punkte zu kommen, bräuchte ich deutlich über 13 Punkte.

Ich bin momentan extrem niedergeschlagen, weil ich das erste Mal in all den Examensdurchgängen nach den Klausuren ein ganz gutes Bauchgefühl hatte und nun eine katastrophale Vornote erhalten habe.

Nun zu den Optionen, die ich momentan sehe:

1) LL.M.


Ich könnte ab Herbst einen LL.M. Titel in einer skandinavischen Hauptstadt erwerben.

Positiv wäre hierbei, dass ich nebenbei in einer Kanzlei mit ca. 100 Anwälten, bei der ich die Wahlstation absolviert habe, arbeiten könnte. D.h. ich könnte mir den Titel selbst finanzieren und auch weitere Erfahrung in einer international agierenden Kanzlei sammeln. Ich würde 2 Jahre mit sehr fähigen Juristen arbeiten, die auch alle Anforderungen von deutschen GK erfüllen.

Außerdem könnte ich –für einen Studenten – auch ein recht angenehmes Leben führen, da ich über 2000 netto verdienen sollte und unter der Woche jeden Tag ganztägig in der Kantine der Kanzlei umsonst essen könnte.

Neben den Englisch-Kenntnissen hätte ich auch die Möglichkeit, intensiv 2 Jahre die Landessprache zu erlernen, was für die weitere Karriere hilfreich sein könnte.

Für meine persönliche Entwicklung wäre es glaube ich auch gut, unter internationalen LL.M. Studenten zu sein, 2 x die Woche intensiv mit anderen Internationalen die Landessprache zu pauken und auch über die Kanzlei viele Kontakte zu haben.

Negativ könnte man bewerten, dass ich noch bis zum Herbst warten muss und das Vergnügen dann nochmal 2 Jahre dauert. Allerdings könnte ich die Phase bis zum Beginn des Studiums wohl überbrücken und auch sonst mit der Dauer leben.

Fraglich ist für mich noch, wie arg sich der LL.M. mit meinem eigentlichen Schwerpunkt, dem ÖR, beißt, falls ich zurück nach Deutschland will und dort als Anwalt im ÖR tätig sein will.

Ich könnte bei dem LL.M. auch einige ÖR Kurse belegen (internationales Vergaberecht, Beihilfenrecht, international public law allg.) und hätte in der Kanzlei auch ab und an mit ÖR zu tun.

Durch den LL.M. würde ich mich trotzdem eher auf die Gebiete Gesellschaftsrecht / Energierecht festlegen. Das wäre für mich als Alternative allerdings an sich ok.


2.) Anwalt im ÖR


Alternativ könnte ich mir vorstellen, als Anwalt im ÖR zu arbeiten.

Ich hatte jüngst einige Vorstellungsgespräche, u.a. bei einigen Kanzleien der Big 4 Gesellschaften. Was dabei rauskommt, werde ich demnächst erfahren.

Das Problem ist, dass zum Zeitpunkt der Gespräche der Verbesserungsversuch noch offen war.

Wenn ich bald mit 2 gescheiterten Verbesserungsversuchen vor vollendeten Tatsachen stehen werde, könnte das meinen Marktwert deutlich verringern.

Ob ich es tatsächlich schaffe, in eine größere Kanzlei zu kommen, weiß ich also nicht.

An sich wäre ein derartiger Job verlockend, da es als Anwalt im ÖR geregelte Arbeitszeiten gibt und ich zu 95 % beratend tätig wäre, was zu einem vergleichsweise entspannten Alltag führt.

Eine berufsbegleitende Promotion wurde zumindest thematisiert. Da ich ein disziplinierter Typ bin und der Job für Anwaltsmaßstäbe nicht wahnsinnig fordernd ist, könnte ich mir das durchaus vorstellen.


3) Ein Job in der Verwaltung


Ich könnte mich auch damit anfreunden, Verwaltungsjurist zu werden.

Nachdem ich eine Station bei einem Landesministerium verbracht habe, würde ich die geregelten Arbeitszeiten und die Jobsicherheit zu schätzen wissen.

Rein formal werden für den Ministeriums-Track ja je nach Bundesland 13 oder 14 Punkte aus beiden Examen gefordert. Da läge ich mit über 16 Punkten wenigstens ein Stückchen drüber.

Nichtsdestotrotz wäre es alles andere als einfach, dort reinzukommen, da mache ich mir keine Illusionen. Die Jobs sind begehrt und es gibt mehr als genug Leute mit besseren Examen.

Allerdings bin ich örtlich fast komplett flexibel und würde mich wohl in 13 Bundesländern bewerben können.

Gegen die Option Verwaltung spräche für mich, dass ich mich gerne noch persönlich weiterentwickeln würde. Im ÖD würde ich aber erstmal über die Ämter tingeln und hätte einen doch eher etwas spröden Alltag.

Ich wundere mich, ob es nicht hilfreich wäre, noch eine Zusatzqualifikation aus Speyer zu erwerben?

Die Akademie hat meines Wissens nach wie vor einen guten Ruf. Da nur auf das erste Examen abgestellt wird, dürfte ich die Eintritts-Anforderungen wenigstens formal erfüllen (Bewerber müssen im oberen Drittel sein, da bin ich laut Platzziffer deutlich drin).

Ich bin mir allerdings recht unsicher, ob ein Magister o.ä aus Speyer wirklich den Unterschied bei einer Bewerbung in der Verwaltung ausmachen kann?

4) Fragen


In dieser – wenigstens für mich – doch recht verworrenen Situation nochmal zusammengefasst meine wichtigsten Fragen:

a) Als wie verheerend betrachtet Ihr 2 gescheiterte Verbesserungsversuche im CV?

b) Wie sieht es im Lebenslauf aus, wenn man nach dem Examen nochmal insg. 2 ½ Jahre braucht, bis man einen LL.M. aufweisen kann?

c) Wäre der LL.M. völlig unnütz, wenn ich eine Tätigkeit als Anwalt im ÖR anstrebte?

d) Für wie sinnvoll würdet Ihr eine berufsbegleitende Promotion erachten?

e) Wie seht ihr die Chancen, dass ich mit meinen Noten in der Verwaltung unterkomme?

f) Kann eine 1-jährige Zusatzqualifikation aus Speyer meine Chancen auf einen Job in der Verwaltung erheblich verbessern?

5)


Ich weiß das sind eine Menge Fragen, aber wenn irgendjemand eine Einschätzung abgeben könnte, wäre ich dankbar.

Momentan tendiere ich schon dazu, den LL.M.-Pfad zu beschreiten. Das Gesamtpaket von persönlicher Weiterentwicklung und Erhöhung des Marktwertes ist für mich überzeugend.
lucyyy
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Re: LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von lucyyy »

Hallo,

auch wenn ich nicht alle deine Fragen beantworten kann, bzw. auch nur nach persönlichem Empfinden antworten kann, kann ich vlld. doch etwas zur Entscheidungsfindung beitragen:

1. Ich würde den LL.M. bei dem Gesamtpaket in jedem Fall machen! Vielleicht gar nicht sooo sehr für die Karriere, sondern eher, weil es echt eine feine Chance ist, noch mal "raus zu kommen", arbeiten wirst du noch lang genug. Dass du damit erst im Herbst anfangen kannst, sollte ja kein Problem sein, kannst ja dazwischen als Wiss.Mit. in ner Kanzlei anheuern. Im Vorstellungsgespräch sollte der Verweis genügen, dass das Programm halt erst im Herbst angefangen hat.

2. Hinsichtlich der Verbesserungsversuche würde ich mir nicht so einen Kopf machen - du bist jeweils mit Noten reingegangen, die schon überdurchschnittlich sind und von denen man sich eben schwer "wegverbessern" kann. Es dürfte viel einfacher sein, sich von 4 auf 6 zu schreiben, als von 8 auf 9. Du hast es versucht und getan, was du konntest. Ist ja auch eine Form von Biss und Ehrgeiz. Ich habe den Verbesserungsversuch berufsbegleitend gemacht und genau dieselbe Note (sogar die Kommastellen) wieder bekommen - hat mich auch nicht gefreut, aber das Leben ging weiter.

3. Im Hinblick auf die Öffentliche Verwaltung stelle ich mal die steile These auf, dass Zusatzqualifikationen für den Einstieg erst mal relativ egal sind. Ich bin selber in der Kommunalverwaltung und das Einstellungsverfahren ist eher formalistisch und insbesondere notengeprägt. Du bekommst halt die Stelle die gerade frei ist und ein Dr., LL.M. oder was auch immer spielt dabei keine Rolle. Für dein Fortkommen ist es wichtiger, dass du dich am Anfang bewährst und deine Beurteilungen passen. Das ist jedenfalls mein persönlicher Eindruck von meinem Dienstherren.

Generell finde ich, Du solltest weniger schwarz malen - mit deinen Examensnoten stehen dir einige berufliche Optionen offen, auch wenn einem das im Studium/Ref. gerne anderes verkauft wird.

Alles Gute

lucyyy
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen. ;-)
Herr Schraeg
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Re: LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von Herr Schraeg »

Prego hat geschrieben:a) Als wie verheerend betrachtet Ihr 2 gescheiterte Verbesserungsversuche im CV?
Ein Verbesserungsversuch beweist Ehrgeiz, also weit entfernt von "schlimm", meilenweit entfernt von "verheerend".
Prego hat geschrieben:b) Wie sieht es im Lebenslauf aus, wenn man nach dem Examen nochmal insg. 2 ½ Jahre braucht, bis man einen LL.M. aufweisen kann?
Das ist in der Tat lange und kann als Flucht ins Studium aus Angst vor dem Berufsleben verstanden werden, wenn man ansonsten die bisherige juristische Ausbildung nicht überdurchschnittlich schnell abgeschlossen hat.
Prego hat geschrieben:) Wäre der LL.M. völlig unnütz, wenn ich eine Tätigkeit als Anwalt im ÖR anstrebte?
Als persönliche Horizonterweiterung nein. Inhaltlich weitgehend ja, falls der inhaltliche Schwerpunkt nicht auf internationalem ÖR liegt und Du da später auch arbeitest. Als Nachweis der Beherrschung der englischen Sprache auch eher ja, weil nicht im englischsprachigen Ausland erworben. Also zusammenfassend: Skepsis.
Prego hat geschrieben:e) Wie seht ihr die Chancen, dass ich mit meinen Noten in der Verwaltung unterkomme?
Nicht schlecht. Wie lucyyy schon schrieb: Du schätzt Dich und Dein Ergebnis zu gering ein.
Prego hat geschrieben:f) Kann eine 1-jährige Zusatzqualifikation aus Speyer meine Chancen auf einen Job in der Verwaltung erheblich verbessern?
Nein, vgl. lucyyy.
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Re: LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von edeka »

Nur kurz eine Meldung am Rande, ohne dass ich mich hier näher ins Thema einklinken möchte. Habe nahezu identische Noten wie Du und nunmehr von einer Rechtsanwaltskanzlei ein Angebot für 32.000 Euro brutto erhalten. Jeder Beamte im gehobenen Dienst bekommt mehr für weniger (zeitlichen) Einsatz.
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Re: LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von falsus »

Ja und? Meine Nahbereichsempirie umfasst mehrere gleichgelagerte Fälle, die für mehr als das doppelte als Anwalt angestellt wurden.
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Trente Steele82
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Re: LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von Trente Steele82 »

Zum Thema meine persönliche Meinung, ohne auf die einzelnen Punkte einzugehen: Wenn ich du wäre und es keine privaten Gründe (Frau und Kind, kranke Angehörige etc) gibt, würde ich die Chance wahrnehmen und den LLM machen. Ich glaube, die positiven Erfahrungen werden den vermeintlich fehlenden Nutzen in einem Berufszweig mehr als ausgleichen. Und vielleicht eröffnen sich durch die Erfahrungen und Kontakte Möglichkeiten, an die du jetzt noch gar nicht denkst.
"Ich bin ein Freund der privaten Passivitäten, bin also ein fauler Mensch, der versucht seine Intelligenz einzusetzen, um weiterhin faul zu bleiben zu können." (Benno Heussen)
Gelöschter Nutzer

Re: LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Herzlichen Dank für die bisherigen Rückmeldungen!
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Re: LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von Kasimir »

Ich wuerde an deiner Stelle auch den LL.M. machen. Das ist eine Erfahrung, die du nie wieder machen kannst. Zudem ist das Energierecht ja ein grosser Teil des Rechtsgebiets von im oeffentlichen Recht taetigen Anwaelten.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
falsus
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Re: LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von falsus »

Auch wenn das intuitiv plausibel ist, hatte ich bisher einen gegenteiligen Eindruck. Bei den Energierechtlichern geht es nicht um Anlagengenehmigungen für Kraftwerke oder Planungsverfahren für Transportleitungen. Am ehesten haben noch stromsteuerrechtliche Fragen einen öffentlich-rechtlichen Charakter.
davwm
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Re: LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von davwm »

falsus hat geschrieben:Auch wenn das intuitiv plausibel ist, hatte ich bisher einen gegenteiligen Eindruck. Bei den Energierechtlichern geht es nicht um Anlagengenehmigungen für Kraftwerke oder Planungsverfahren für Transportleitungen. Am ehesten haben noch stromsteuerrechtliche Fragen einen öffentlich-rechtlichen Charakter.
Naja aber das ganze Regulierungsrecht, Auseinandersetzungen mit Bundesnetzagentur? Klar ist das kein klassisches Öff-Recht aus dem Studium, aber deutlich stärker öff-rechtlich, als viele andere wirtschaftsrechtliche Gebiete.
Kasimir
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Re: LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von Kasimir »

davwm hat geschrieben:
falsus hat geschrieben:Auch wenn das intuitiv plausibel ist, hatte ich bisher einen gegenteiligen Eindruck. Bei den Energierechtlichern geht es nicht um Anlagengenehmigungen für Kraftwerke oder Planungsverfahren für Transportleitungen. Am ehesten haben noch stromsteuerrechtliche Fragen einen öffentlich-rechtlichen Charakter.
Naja aber das ganze Regulierungsrecht, Auseinandersetzungen mit Bundesnetzagentur? Klar ist das kein klassisches Öff-Recht aus dem Studium, aber deutlich stärker öff-rechtlich, als viele andere wirtschaftsrechtliche Gebiete.
Der TE schrieb ja davon, dass er sich bei den Big4 beworben hat. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass er eher im wirtschaftsberatenden Bereich taetig sein will. Bei den Big4 werden aber keine Baugenehmigungen oder sonstige Faelle des aus dem Studium bekannten Verwaltungsrechts behandelt (Ausnahme: M&A Zuarbeit im Rahmen der Due Diligence von Baugenehmigungen, Emissions- und Imissionsrecht, Bodenverunreinigungen etc.), sondern eher Dinge, wie Energierecht. Gerade alle Themen, die von der Bundesnetzagentur reguliert werden, sind ja klassisch oeffentlich-rechtlich.
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falsus
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Re: LL.M. vs Anwalt im ÖR vs Verwaltungsjurist

Beitrag von falsus »

Grade bei den Big4 wird man mehr "klassisches" Ö-Recht machen, als hier gemeinhin offenbar so angenommen. Ich habe neulich noch eine Stellenanzeige gesehen, in denen jemand insbesondere für die kommunale Rechtsberatung gesucht wurde. Das sind oft Dauermandate, wo es nicht nur um die Gründung/Rückkauf/Verkauf von Eigenbetrieben und Töchtern geht.
Kasimir hat geschrieben:Gerade alle Themen, die von der Bundesnetzagentur reguliert werden, sind ja klassisch oeffentlich-rechtlich.
Nur eingeschränkt, denn in Netzentgeltsachen gehts auf den ordentlichen Rechtsweg und in die planungsrechtlichen Fragestellungen sind meinem bisherigen Eindruck nach eher spezialisierte Einheiten involviert.
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