Werte Gemeinde,
Wie verhält es sich eigentlich mit der Notenskala bei Arbeitszeugnissen wissenschaftlicher Mitarbeiter (Lehrstuhl/Uni)?
Konkret: ist ein, nach Dechiffrierung der üblichen Formeln ("stets zur vollen Zufriedenheit" etc.), als "gut" zu lesendes Arbeitszeugnis auch wirklich gut? Sprich, verhält sich die Wertigkeit ähnlich/analog zu den Arbeitszeugnissen in den Stationen des Referendariats, insbesondere der Rechtsanwaltsstation?
Habe zum Prof. ein sehr gutes Verhältnis und bilde mir in aller Bescheidenheit ein, dass er meine Arbeit durchweg sehr geschätzt hat. Ist die "gute" Bewertung daher okay oder sollte es eigentlich ein sehr gut in den Formulierungen sein?
Einschätzungen von rekrutierenden RAe wären insbesondere interessant.
Dank im Voraus
A
Arbeitszeugnis wissenschaftlicher Mitarbeiter (Uni)
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Re: Arbeitszeugnis wissenschaftlicher Mitarbeiter (Uni)
Als rekrutierender Rechtsanwalt kann ich dir sagen, dass Arbeitszeugnisse mich nicht interessieren. Ich lese sie nicht.
Ich lese den Lebenslauf und achte auf Formalqualifikationen (Examensnoten, Referendarsstationen (GK-Erfahrung, Auslandserfahrung, "Blick über den Tellerrand"). Alles weitere hängt vom persönlichen Eindruck im Gespräch ab.
Ich lese den Lebenslauf und achte auf Formalqualifikationen (Examensnoten, Referendarsstationen (GK-Erfahrung, Auslandserfahrung, "Blick über den Tellerrand"). Alles weitere hängt vom persönlichen Eindruck im Gespräch ab.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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