Berufsmöglichkeiten als Volljurist
Moderator: Verwaltung
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Re: Berufsmöglichkeiten als Volljurist
Ich halte die Idee mit der Sachbearbeiterstelle - vorzugsweise im öffentlichen Dienst - nicht für die schlechteste. Nicht jeder will ein Maximum an Verantwortung übernehmen. Juristen sind m.E. gerade im ö.D. als Sachbearbeiter gut zu verwenden und gern gesehen. Klar kann man den höheren Dienst vorrangig anstreben, da geht aber i.d.R. wieder einiges an Flexibilität ab und selbst als gehobener Dienst verdient man durchaus auch mindestens soviel wie ein ausreichender RA-Berufsanfänger - jedenfalls hier im Osten.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Berufsmöglichkeiten als Volljurist
Nur mal ein paar Beispiele aus dem engeren Bekanntenkreis von Leuten, die sich gegen die Anwaltslaufbahn entschieden haben:
Persönliche Assistentin/Sekretärin, Stelle in der HR Abteilung eines Unternehmens, Pressereferentin, Tätigkeit in einem mittelständischen Sportartikelunternehmen als Sachbearbeiter, Sachbearbeiter Bundesagentur für Arbeit, Tanzlehrer, Verfahrenshelfer (bin mir nicht sicher, wie das korrekt heißt, ähnlich der Jugendgerichtshilfe)
Wenn das alles nichts für dich ist, schule um zum Website Optimierer und arbeite komplett von zuhause aus. Auch das macht ein Freund von mir.
Persönliche Assistentin/Sekretärin, Stelle in der HR Abteilung eines Unternehmens, Pressereferentin, Tätigkeit in einem mittelständischen Sportartikelunternehmen als Sachbearbeiter, Sachbearbeiter Bundesagentur für Arbeit, Tanzlehrer, Verfahrenshelfer (bin mir nicht sicher, wie das korrekt heißt, ähnlich der Jugendgerichtshilfe)
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Re: Berufsmöglichkeiten als Volljurist
Ich bestreite das! Kinder gehen nie dann pünktlich ins Bett, wenn man abends noch etwas arbeiten muss.Kasimir hat geschrieben:Ich finde deshalb, die Fragestellerin sollte versuchen, ihre Selbstaendigkeit so zu gestalten, dass sie mit der Kinderbetreuung harmoniert. Auch 4 bis 6 jaehrige Kinder gehen jedenfalls vor 20 Uhr ins Bett und dann bleiben immer noch zwei bis drei Stunden, in denen man konzentriert arbeiten koennte. Irgendwo muss man eben Kompromisse eingehen.
Davon mal abgesehen, dass die TE sicherlich irgendwann auch mal ein paar Stunden für sich braucht. Zudem ist nicht jeder dafür gemacht, jeden Abend bis Mitternacht zu arbeiten.
Ich sehe allerdings eine Chance darin, dass man sich für zu Hause das nötige Equipment anschafft. Es gibt Kopiergeräte, die Fax und Drucker integriert haben und der Zugriff auf den Kanzleiserver von außen sollte technisch möglich sein. Es entlastet nämlich ungemein, wenn man weiß, dass man im Notfall ein Fax auch von zu Hause aus schicken kann. Beim Faxempfang würde ich auf E-Mail umstellen.
Noch eine Anmerkung zur Betreuung: Leider ist es oftmals schwierig, kleine Kinder fremdbetreuen zu lassen, wenn sie die Bezugsperson nicht kennen. Bevor ich ein Kind hatte, war mir dies völlig schleierhaft, aber Kinder ticken nun mal anders als Erwachsene. Deswegen ist es oftmals nicht möglich, auf Betreuungsdienstleister zurückzugreifen.
Kasimir, die Betreuungskosten für ganztags sind übrigens - je nachdem, wo man wohnt - nicht ganz günstig. Ich kenne eine Kollegin (nordbayerische Großstadt), die ca. 1.000 € bezahlt, um ihre 2 Kleinkinder ganztags betreut zu wissen. Das kann sich nicht jeder leisten.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Berufsmöglichkeiten als Volljurist
Hallo,
zur Frage nach den Chancen in der allgemeinen Verwaltung. Bei uns hier (Kommune) hättest Du das Problem, dass Du mit zwei Staatsexamina (und damit formal der Befähigung zum höheren Dienst) nicht in den gehobenen Dienst eingestellt würdest, weil man hier Bedenken hat, dass sich derartige Bewerber über den Umweg, des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst "befördern" möchten, obschon sie z.B. Kriterien wie die Mindesteinstellungsnote nicht erfüllen.
In den gehobenen Dienst kämst du bei uns daher nur mit ausschließlich 1. StEx....
Du könntest aber natürlich - entsprechende Note vorausgesetzt - tatsächlich in den höheren Dienst einsteigen, auch da gäbe es natürlich normale Sachbearbeiterstellen ohne Personalverantwortung etc. in Teilzeit.
Viele Grüße
lucyyy
zur Frage nach den Chancen in der allgemeinen Verwaltung. Bei uns hier (Kommune) hättest Du das Problem, dass Du mit zwei Staatsexamina (und damit formal der Befähigung zum höheren Dienst) nicht in den gehobenen Dienst eingestellt würdest, weil man hier Bedenken hat, dass sich derartige Bewerber über den Umweg, des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst "befördern" möchten, obschon sie z.B. Kriterien wie die Mindesteinstellungsnote nicht erfüllen.
In den gehobenen Dienst kämst du bei uns daher nur mit ausschließlich 1. StEx....
Du könntest aber natürlich - entsprechende Note vorausgesetzt - tatsächlich in den höheren Dienst einsteigen, auch da gäbe es natürlich normale Sachbearbeiterstellen ohne Personalverantwortung etc. in Teilzeit.
Viele Grüße
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Re: Berufsmöglichkeiten als Volljurist
Hoffentlich schreibt deine Kommune das auch in die Ablehnungen rein.lucyyy hat geschrieben:Bei uns hier (Kommune) hättest Du das Problem, dass Du mit zwei Staatsexamina (und damit formal der Befähigung zum höheren Dienst) nicht in den gehobenen Dienst eingestellt würdest, weil man hier Bedenken hat, dass sich derartige Bewerber über den Umweg, des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst "befördern" möchten, obschon sie z.B. Kriterien wie die Mindesteinstellungsnote nicht erfüllen.
- famulus
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Re: Berufsmöglichkeiten als Volljurist
Vielleicht kann die TE ihr 2. Staatsexamen ja irgendwie zurückgeben, um diesen Malus zu beseitigen.
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Re: Berufsmöglichkeiten als Volljurist
Das habe ich an keiner Stelle behauptet und es geht mir auch nicht um grundsätzliche Erwägungen zu der Frage, ob das korrekt ist. Aber was nützt es der TE, wenn man ihr sagt, dass es theoretisch machbar ist, von der Theorie alleine hat sie ja nichts.falsus hat geschrieben:Hoffentlich schreibt deine Kommune das auch in die Ablehnungen rein.lucyyy hat geschrieben:Bei uns hier (Kommune) hättest Du das Problem, dass Du mit zwei Staatsexamina (und damit formal der Befähigung zum höheren Dienst) nicht in den gehobenen Dienst eingestellt würdest, weil man hier Bedenken hat, dass sich derartige Bewerber über den Umweg, des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst "befördern" möchten, obschon sie z.B. Kriterien wie die Mindesteinstellungsnote nicht erfüllen.
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