Gehalts im Verhältnis zum Umsatz
Moderator: Verwaltung
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Gehalts im Verhältnis zum Umsatz
Hallo,
bin gerade dabei, Verhandlungen über mein Gehalt zu führen. Wie ist es eigentlich in Kanzleien (keine Großkanzlei) mit dem Umsatz? Muss ich zum Beispiel das Doppelte meines gewünschten Bruttogehaltes verdienen? Wie ist bei euch?
Danke
bin gerade dabei, Verhandlungen über mein Gehalt zu führen. Wie ist es eigentlich in Kanzleien (keine Großkanzlei) mit dem Umsatz? Muss ich zum Beispiel das Doppelte meines gewünschten Bruttogehaltes verdienen? Wie ist bei euch?
Danke
- jurabilis
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Re: Gehalts im Verhältnis zum Umsatz
Das Dreifache des Bruttogehalts sollte man als Umsatz reinholen.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
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- Tibor
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Re: Gehalts im Verhältnis zum Umsatz
Je nach Overhead mehr oder weniger. Der Faktor hängt ja auch davon ab, welche Stundensätze die Kanzlei durchsetzen kann bzw wenn Vergütung nach RVG, welche Streitwerte reingeholt werden.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Gehalts im Verhältnis zum Umsatz
Ein Drittel Kosten, ein Drittel Personal, ein Drittel für den Partner?jurabilis hat geschrieben:Das Dreifache des Bruttogehalts sollte man als Umsatz reinholen.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Gehalts im Verhältnis zum Umsatz
Bei einer kleinen Steuerkanzlei sind ungefähr 30% des Umsatzes Gewinn, 45% Personalkosten, 25% sonstige Kosten. Die Verhältnisse können je nach Rentabilität der Mandanten, Preis-Leistungsverhältnis des Personals, eigene Mitarbeit des Inhabers und Risikobereitschaft (Wird alles kontrolliert oder lässt man die Mitarbeiter einfach machen?) auch deutlich variieren.
Man sagt bei Steuerkanzleien auch, dass die Mitarbeiter das Dreifache ihres Jahresgehalts an Umsatz erarbeiten müssen. Allerdings ist diese Zahl zu hoch gegriffen. Realistisch ist Faktor 2,66 mit Bandbreite zw. 2,3 und 2,8. Bei einem angestellten Steuerberater kann man das Gehalt, glaube ich, gar nicht mehr direkt am Umsatz festmachen. Würde man das Gehalt nur am Umsatz bemessen, könnte man Gehälter z. B. im Bereich 70k gar nicht mehr reinarbeiten. Solche hohen Honorare zahlen Mandanten für den alltäglichen Kram einfach nicht. Hier spielen für das Gehalt weiche Faktoren eine größere Rolle: Z. B. braucht man ab einer gewissen Anzahl von Mitarbeitern einfach einen weiteren Steuerberater. Außerdem kann man mehr Gehalt verlangen, wenn man Verantwortung für Mitarbeiter übernimmt oder einen gutes Verhältnis zu Mandanten hat.
Bei einer Rechtsanwaltskanzlei sind die Personalkosten geringer, da die Renos eine ganze Ecke billiger sind als Steuerfachangestellte. Da dem angestellten Rechtsanwalt der Umsatz des Renos zugerechnet wird, kann es gut sein, dass hier tatsächlich Faktor 3 oder sogar höher gilt. Ich habe als angestellter Steuerberater das Pech, dass sobald die Steuerfachangestellten irgendwas machen, mir das nicht als Umsatz zugerechnet wird.
Man sagt bei Steuerkanzleien auch, dass die Mitarbeiter das Dreifache ihres Jahresgehalts an Umsatz erarbeiten müssen. Allerdings ist diese Zahl zu hoch gegriffen. Realistisch ist Faktor 2,66 mit Bandbreite zw. 2,3 und 2,8. Bei einem angestellten Steuerberater kann man das Gehalt, glaube ich, gar nicht mehr direkt am Umsatz festmachen. Würde man das Gehalt nur am Umsatz bemessen, könnte man Gehälter z. B. im Bereich 70k gar nicht mehr reinarbeiten. Solche hohen Honorare zahlen Mandanten für den alltäglichen Kram einfach nicht. Hier spielen für das Gehalt weiche Faktoren eine größere Rolle: Z. B. braucht man ab einer gewissen Anzahl von Mitarbeitern einfach einen weiteren Steuerberater. Außerdem kann man mehr Gehalt verlangen, wenn man Verantwortung für Mitarbeiter übernimmt oder einen gutes Verhältnis zu Mandanten hat.
Bei einer Rechtsanwaltskanzlei sind die Personalkosten geringer, da die Renos eine ganze Ecke billiger sind als Steuerfachangestellte. Da dem angestellten Rechtsanwalt der Umsatz des Renos zugerechnet wird, kann es gut sein, dass hier tatsächlich Faktor 3 oder sogar höher gilt. Ich habe als angestellter Steuerberater das Pech, dass sobald die Steuerfachangestellten irgendwas machen, mir das nicht als Umsatz zugerechnet wird.
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Re: Gehalts im Verhältnis zum Umsatz
Gibt es irgendwelche Studien / Quellen / Erfahrungen o.ä. wo man was zu dem Faktor findet? Gibt es dafür irgendeinen Fachbegriff?
2,3 bis 3,0 ist schon eine ziemliche Spanne.
Was ist nun bei einem angestellten Rechtsanwalt realistisch?
Und was spricht dafür, um im Rahmen eines Gehaltsgesprächs für einen geringeren Faktor argumentieren zu können? Je größer die Kanzlei und je höher die Stundenvergütung desto niedriger dürfte der Faktor sein?
2,3 bis 3,0 ist schon eine ziemliche Spanne.
Was ist nun bei einem angestellten Rechtsanwalt realistisch?
Und was spricht dafür, um im Rahmen eines Gehaltsgesprächs für einen geringeren Faktor argumentieren zu können? Je größer die Kanzlei und je höher die Stundenvergütung desto niedriger dürfte der Faktor sein?
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- Noch selten hier
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Re: Gehalts im Verhältnis zum Umsatz
Das dreifache des Bruttoumsatzes finde ich etwas übersetzt. Dann haben ja Junganwälte (die meist nur 50-60k Nettoumsatz machen), lediglich ein Einkommen von 16-20k brutto im Jahr. Das wäre ja unter Mindestlohn . Bei den Gehaltsverhandlungen dürfte es m.E. darauf ankommen, wieviel Arbeit ich den Partnern durch die Unterstützung abnehme.
Häufig ist es ja auch so, dass die neuen Mandanten (auch oft mit geringen Streitwerten) beim angestellten Anwalt landen und die "großen Fische" von den Partnern bearbeitet werden.
Häufig ist es ja auch so, dass die neuen Mandanten (auch oft mit geringen Streitwerten) beim angestellten Anwalt landen und die "großen Fische" von den Partnern bearbeitet werden.
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Gehalts im Verhältnis zum Umsatz
Mir geht es jetzt nicht um Berufseinsteiger sondern um Positionen, bei denen man schon einige Jahre dabei ist und Umsätze im deutlich 6-stelligen Bereich einfährt.