WiMi und Anwaltszulassung

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OJ1988
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WiMi und Anwaltszulassung

Beitrag von OJ1988 »

Bei einem Bewerbungsgespräch auf eine WiMi-Stelle kam heute das Thema 'Anwaltszulassung' auf. In der betreffenden Kanzlei scheint es die Möglichkeit zu geben, dass der WiMi sich (auf Kosten der Kanzlei) die Anwaltszulassung holt, aber dann eben dennoch als WiMi und nicht als Teilzeit-Associate fungiert. Mir fallen da sowohl Vor- als auch Nachteile ein, bin mir aber unschlüssig, wie ich das bewerten soll. Hat da jemand Erfahrungen gemacht?
in dubio
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Re: WiMi und Anwaltszulassung

Beitrag von in dubio »

Es hängt viel von der Frage ab, was Du nach der WiMi-Zeit machen willst. Wenn Du sicher bist, später als Anwalt arbeiten zu wollen, spricht mE mehr dafür, die Zulassung mitzunehmen. Fürs Versorgungswerk kannst Du dann auch noch die Zeit aus dem Referendariat nachversichern. Ob das wirklich sinnvoll ist, wird aber nicht ganz einheitlich gesehen (vgl. hier: http://www.lto.de/recht/studium-referen ... vergleich/).

Evtl. noch als Zusatzargument für eine frühe Erstzulassung: Im Register der BRAK steht das Datum der Zulassung. Ich schaue da bei Erstkontakten schon ab und an mal nach, wie lange ein Kollege schon im Geschäft ist (wohlwissend, dass das Datum nicht unbedingt viel aussagt und keine direkten Rückschlüsse auf die Fähigkeiten zulässt - um Vorurteile zu bestätigen ist die Info aber topp. ;) ).
Ryze
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Re: WiMi und Anwaltszulassung

Beitrag von Ryze »

Das lässt sich unmöglich pauschal beantworten. Wenn nicht tatsächlich aktiv von der Anwaltszulassung in Form der Bearbeitung von weiteren Mandaten nebenher Gebrauch gemacht wird, dürfte der primäre Grund für die Zulassung in der Einzahlung in das Versorgungswerk bestehen, die - abhängig von der eigenen persönlichen Situation - allerdings auch ein Nachteil sein kann, um zunächst mal einen Aspekt zu nennen.

Unmittelbar nach dem Referendariat stellt sich in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage, wohin die Zahlungen im Rahmen der sog. Nachversicherung nach Ausscheiden aus dem Referendariat wandern sollen: in die DRV oder in das Versorgungswerk - oder ob ein Aufschub bis zum Eintritt in den Staatsdienst beantragt werden sollte (max. 2 Jahre, wenn ich mich recht entsinne). Die Frage ist auch, ob die Kanzlei sämtliche Kosten trägt, die in Verbindung mit der Anwaltszulassung stehen (Zulassungsgebühr, Kammerbeitrag, BeA, ggf. Berufshaftpflicht, etc.).

Wenn man nun sicher ist, dass man sein Leben lang oder zumindest einen sehr langen Zeitraum als Anwalt tätig sein wird, lohnt sich - aber auch hier abhängig von der Satzung der konkreten Anwaltskammer - die Übertragung in das Versorgungswerk in der Tendenz eher. Andererseits könnte jemand, der schon drei Jahre in die gesetzliche eingezahlt hat, durch die (zuvor fehlenden und nunmehr angerechneten) zwei Jahre erstmals einen gesetzlichen Rentenanspruch erwerben und damit insgesamt - also neben derjenigen aus dem Versorgungswerk - eine nominell höhere Altersversorgung erhalten. Es gab hierzu vor einiger Zeit mal einen Artikel (erinnere mich leider nicht mehr, wo der abgedruckt war; Edit: der oben verlinkte Artikel auf LTO war nicht gemeint, begegnet aber offenbar ähnlichen Bedenken), dem jedoch teilweise Rechenfehler und falsche Annahmen unterstellt wurden, der könnte aber vielleicht eine Idee für die in Betracht kommenden Variablen geben.

Da du ja erwähntest, dass dir Vor- und Nachteile einfallen, wäre es ggf. hilfreich, diese darzulegen.
OJ1988
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Re: WiMi und Anwaltszulassung

Beitrag von OJ1988 »

Vorteilhaft erschien mir die längere Zulassungsdauer, wenn man später "richtiger" Anwalt wird, als nachteilhaft die Möglichkeit, dass dann irgendwo die Grenze zum Teilzeit-Associate verschwimmt, ohne dass man entsprechend bezahlt wird. Die möglichen Konsequenzen für die Rente sind mir nicht ganz klar. Nach welchen Kriterien bemisst sich das, welcher Schritt nun vorteilhafter ist?
in dubio
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Re: WiMi und Anwaltszulassung

Beitrag von in dubio »

OJ1988 hat geschrieben:nachteilhaft die Möglichkeit, dass dann irgendwo die Grenze zum Teilzeit-Associate verschwimmt, ohne dass man entsprechend bezahlt wird.
Für die Kanzlei wird die Unterscheidung Associate oder WiMi v.a. haftungsrechtliche Bedeutung haben. Wenn die Kanzlei die Kosten für die Zulassung trägt, also auch für die Berufshaftpflichtversicherung, kann ich mir schon vorstellen, dass die Übergänge fließend sein können.
Wenn Du wirklich Anwaltsaufgaben wahrnimmst, die nicht entsprechend honoriert werden, solltest Du schon selbst entsprechend Druck machen können, um die Status- und Gehaltsfrage in Deinem Sinn verändern zu können. Hart formuliert: Wenn Du Dich in dem Punkt, gewissermaßen als "Anwalt in eigener Sache" schlecht verkaufst, hast Du es mE nicht besser verdient.
Da die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen ist, spricht mE nichts dagegen, das offen mit der Kanzlei zu besprechen.
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