Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo allerseits,

ich habe vor einigen Wochen erfolgreich mein Zweites Staatsexamen in Niedersachsen abgelegt. Da es ziemlich gut gelaufen ist, habe ich gleich im Anschluss an die Mündliche einen Anruf vom Gerichtspräsidenten bekommen, der angefragt hat, ob ich mir vorstellen könnte, Richterin zu werden. Eine Woche und ein Vorstellungsgespräch später hatte ich ne Einstellungszusage in der Tasche. Und genau hier beginnt mein Dilemma: Ursprünglich hatte ich geplant, mir die Berufswahl in Abhängigkeit vom Examensergebnis in Ruhe zu überlegen. Das Referendariat habe ich seinerzeit mit der Vorstellung begonnen, eher Richterin werden zu wollen. Entsprechend habe ich auch bei der Stationsplanung den Schwerpunkt auf die Gerichtsstationen gelegt und habe mich auch in der RA Station gegen die GK und für eine kleinere Kanzlei und viel Tauchen entschieden (auch weil ich wegen dreijährger Promotion ziemlich viel Nachholbedarf im Bereich des materiellen Rechts hatte). Diese Entscheidung habe ich am Ende des Referendariats etwas bereut. Meine Ausbilder bei Gericht waren nicht gerade inspirierende Persönlichkeiten (eher steife Formaljuristen) und irgendwie hat mich auch der "Staatsmuff" etwas abgeschreckt. Geblieben ist der Eindruck, dass es sich zwar um eine inhaltlich anspruchsvolle Tätigkeit handelt, der Arbeitsalltag aber eher eintönig sein kann. Ich möchte hier gar nicht die bekannte Diskussion um die Vor- und Nachteile des Staatsdienstes gegenüber der GK lostreten. Ich frage mich lediglich, ob es richtig ist, als Richterin anzufangen, wenn man noch solche Zweifel hegt? Ich habe nämlich Angst, dass sich nach 1-2 Jahren Richtertätigkeit doch herausstellen könnte, dass es nicht das Richtige ist und ich mich dann mit 33 Jahren (als Frau mit Kinderwunsch und Partner!) nochmal neu orientieren muss, ohne je anwaltliche Erfahrung gesammelt zu haben. Vom Wechsel von der GK / Anwaltschaft in die Justiz habe ich schon öfter gehört. Umgekehrt ist mir das aber noch nie untergekommen. Wäre es nicht doch vielleicht unter diesem Aspekt besser erstmal in der Großkanzlei/ Boutique anzufangen und evtl. erst später in die Justiz zu wechseln, wenn sich der Berufswunsch "Richterin" nach Einblick in die Anwaltstätigkeit doch durchsetzen sollte und sich herausstellt, dass meine derzeitigen Zweifel nur Spiegel meiner negativen Erfahrungen im Ref sind?
Samson
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1471
Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von Samson »

Huberta Munich hat geschrieben: Ich frage mich lediglich, ob es richtig ist, als Richterin anzufangen, wenn man noch solche Zweifel hegt?
Irgendeine Form von Zweifeln hat jeder. Also ganz klar: Ja.

Und der Wechsel von der Justiz in die Großkanzlei ist zwar nicht so häufig wie der umgekehrte, kommt aber vor. Allein in meinem empirischen Nahbereich kenne ich 4 Fälle.

Interessanter ist die Frage, was du dir (außer mehr Geld- das ist trivial) von der Tätigkeit in der Großkanzlei versprichst. M.E. ist die Frage, wozu man eher tendiert keine von wirklich objektiven Kriterien, sondern eher eine Art Geschmacks- und Typfrage. Mir sind Richter im Durchschnitt sympathischer. Aber das kann man gerne anders sehen.
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von Kasimir »

Schwierige Entscheidung:

1. Bist du denn sicher, in deinem Bundesland spaeter in die Justiz wechseln zu koennen, wenn du das Einstellungsangebot jetzt ablehnst?

2. Woher kennst du die Arbeitsweise in einer GK oder Boutique? Du weisst ja nicht, was dich dort erwartet.

3. Wie willst du einer GK verkaufen, dass du jetzt auf einmal GK-Anwaeltin werden moechtest? Das musst du dir schon gut ueberlegen. Selbst mit einem Doppel-Gut und einer Diss werden Kandidaten manchmal abgelehnt, wenn sie keine GK-Erfahrung haben. Die Angst, dass derartige Kandidaten schnell wieder gehen, ist bei vielen Kanzleien (berechtigterweise) gross.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von julée »

Samson hat geschrieben:Und der Wechsel von der Justiz in die Großkanzlei ist zwar nicht so häufig wie der umgekehrte, kommt aber vor. Allein in meinem empirischen Nahbereich kenne ich 4 Fälle.
Wobei der Wechsel Justiz -> GK vermutlich nicht reversibel ist, so dass es Sinn macht, sich die GK / Boutique ggf. vorher anzuschauen, anstatt überstürzt in der Justiz anzufangen und möglicherweise in zwei Jahren mit der Entscheidung zu hadern und dann "blind" entscheiden zu müssen, ob man in der Justiz bleibt.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Niederegger
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1531
Registriert: Donnerstag 26. April 2007, 16:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von Niederegger »

+ 1.
Simplex sigillum veri.
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Kasimir hat geschrieben:Wie willst du einer GK verkaufen, dass du jetzt auf einmal GK-Anwaeltin werden moechtest? Das musst du dir schon gut ueberlegen. Selbst mit einem Doppel-Gut und einer Diss werden Kandidaten manchmal abgelehnt, wenn sie keine GK-Erfahrung haben.
Ernsthaft? Gerade jetzt, wo händeringend gesucht wird? Ich kann mich aktuell kaum noch vor Kaltakquisen retten. Selbst wenn ich sage, dass ich gerne wissenschaftlich arbeiten will, kein Englisch kann, Teamarbeit mich eher ankotzt, mir Mandanten nicht wichtig sind, ich abends gerne um 18 Uhr gehen möchte und sage, dass ich es in den Stationen in Wirtschaftskanzleien total langweilig und eintönig fande - man versucht mich immer vom Gegenteil zu überzeugen. Was ich sage, stimmt zwar nicht. Bis vielleicht auf den ersten Punkt. Aber es ist schon zu einem Sport geworden: was machen die HR-Abteilungen und die Partner, wenn man soetwas sagt?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Herr Schraeg
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2811
Registriert: Montag 15. März 2010, 10:35
Ausbildungslevel: RA

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von Herr Schraeg »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Wie willst du einer GK verkaufen, dass du jetzt auf einmal GK-Anwaeltin werden moechtest? Das musst du dir schon gut ueberlegen. Selbst mit einem Doppel-Gut und einer Diss werden Kandidaten manchmal abgelehnt, wenn sie keine GK-Erfahrung haben.
Ernsthaft? Gerade jetzt, wo händeringend gesucht wird?
Ja, ernsthaft. Egal, wie hochqualifiziert der Bewerber auch sein mag, nehmen wir ihn nicht, wenn wir ihn nicht für einen Anwaltstyp halten. Dazu gehört auch unsere Überzeugung von der Motivation des Bewerbers, als Rechtsanwalt zu arbeiten. Denn wenn er nach einem Jahr frustriert aufhört, hat nicht nur er ein Jahr verloren, sondern wir haben auch nichts gewonnen und umsonst in seine Ausbildung investiert.

@ TE: Dir ist klar, wie schwierig es ist, hier eine objektive Beurteilung zu bekommen? Bei jedem statement zur Frage "Richter oder GK" schwingt die Rechtfertigung des eigenen Wegs und der eigenen Entscheidung mit. Manchmal habe ich sogar den Eindruck, dass die Zweifel an der Richtigkeit der eigenen Entscheidung um so grösser sind, je vehementer der eigene Weg als der einzig richtige verteidigt und der andere Beruf verdammt wird. Dies als Einschränkung vorausgeschickt:

Die manchmal übliche Verkürzung der Frage "GK oder Richter" auf "viel Geld gegen viel Arbeit" ist aus meiner Sicht zu simpel und irreführend. Dasselbe gilt auch für die Betonung des Arbeitsumfeldes, das gerne für die GK ins Feld geführt. Alles zwar einzustellende, aber nachrangige Faktoren. Entscheidend ist für mich vielmehr, dass - wie Samson zu Recht festgestellt hat - die Tätigkeit als Richter und die Tätigkeit als Anwalt unterschiedliche Tätigkeiten sind, die unterschiedlichen Typen unterschiedlich viel Spass machen. Ich halte die anwaltliche Tätigkeit für schwieriger, herausfordernder und daher interessanter; andere sehen das anders. Wenn Du bislang im Referendariat nur die eine Seite kennengelernt hast, weisst Du nicht, ob Dir die andere Seite nicht mehr Freude machen kann.

Dazu kommt die von julée ins Spiel gebrachte Argumentation: Der Wechsel Justiz -> Anwaltschaft ist auch nach meiner Beobachtung irreversibel, der umgekehrte Wechsel Anwaltschaft -> Justiz nicht. Das spricht dafür, sich die Anwaltstätigkeit einmal anzusehen, wenn Du Dir das nach den bisherigen spärlichen Eindrücken vorstellen kannst. Wenn sich die Entscheidung für Dich als falsch herausstellt, kannst Du noch wechseln.
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Herr Schraeg hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Wie willst du einer GK verkaufen, dass du jetzt auf einmal GK-Anwaeltin werden moechtest? Das musst du dir schon gut ueberlegen. Selbst mit einem Doppel-Gut und einer Diss werden Kandidaten manchmal abgelehnt, wenn sie keine GK-Erfahrung haben.
Ernsthaft? Gerade jetzt, wo händeringend gesucht wird?
Ja, ernsthaft. Egal, wie hochqualifiziert der Bewerber auch sein mag, nehmen wir ihn nicht, wenn wir ihn nicht für einen Anwaltstyp halten. Dazu gehört auch unsere Überzeugung von der Motivation des Bewerbers, als Rechtsanwalt zu arbeiten. Denn wenn er nach einem Jahr frustriert aufhört, hat nicht nur er ein Jahr verloren, sondern wir haben auch nichts gewonnen und umsonst in seine Ausbildung investiert.
Okay, verständlich. Ich erlebe eben nur das Gegenteil. Kasimir hatte das aber noch deutlich anders konnotiert. Ablehnungsgrund: fehlende GK-Erfahrung.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von julée »

Huberta Munich hat geschrieben:Meine Ausbilder bei Gericht waren nicht gerade inspirierende Persönlichkeiten (eher steife Formaljuristen) und irgendwie hat mich auch der "Staatsmuff" etwas abgeschreckt. Geblieben ist der Eindruck, dass es sich zwar um eine inhaltlich anspruchsvolle Tätigkeit handelt, der Arbeitsalltag aber eher eintönig sein kann.
Bevor es untergeht: Warum ist bei Dir dieser Eindruck geblieben bzw. woher kommt dieses Unbehagen? Du wirst doch im Laufe des Refs mehr als einen Richter/StA kennen gelernt haben, oder? Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass Du tatsächlich nur auf lauter steife Formaljuristen (die es sicherlich auch in der Justiz gibt) gestoßen bist.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von Kasimir »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Herr Schraeg hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Wie willst du einer GK verkaufen, dass du jetzt auf einmal GK-Anwaeltin werden moechtest? Das musst du dir schon gut ueberlegen. Selbst mit einem Doppel-Gut und einer Diss werden Kandidaten manchmal abgelehnt, wenn sie keine GK-Erfahrung haben.
Ernsthaft? Gerade jetzt, wo händeringend gesucht wird?
Ja, ernsthaft. Egal, wie hochqualifiziert der Bewerber auch sein mag, nehmen wir ihn nicht, wenn wir ihn nicht für einen Anwaltstyp halten. Dazu gehört auch unsere Überzeugung von der Motivation des Bewerbers, als Rechtsanwalt zu arbeiten. Denn wenn er nach einem Jahr frustriert aufhört, hat nicht nur er ein Jahr verloren, sondern wir haben auch nichts gewonnen und umsonst in seine Ausbildung investiert.
Okay, verständlich. Ich erlebe eben nur das Gegenteil. Kasimir hatte das aber noch deutlich anders konnotiert. Ablehnungsgrund: fehlende GK-Erfahrung.
Das war etwas verkuerzt. Im Endeffekt geht es um die Erwaegungen von Herrn Schraeg. Wie will mir jemand, der sein Referendariat auf das Richteramt ausgerichtet hat, glaubhaft verkaufen, dass er nun auf einmal seine grosse Leidenschaft fuer die Anwaltschaft entdeckt hat? Ich habe einfach Sorge, dass derartige Bewerber sich lediglich aufgrund des Gehalts oder falschen Vorstellungen vom Anwaltsberuf locken lassen.

Und natuerlich gibt es einen Bewerbermangel, aber das bedeutet nicht, dass jeder genommen wird, der nicht bei drei auf den Baumen ist. Die Ablehnungsquote ist - selbst bei Kandidaten, welche die Papierform erfuellen (d.h. mindestens zwei vb - nicht unbeachtlich.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
EinHeinz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2348
Registriert: Sonntag 5. September 2010, 11:31

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von EinHeinz »

Was willst du denn in einer Großkanzlei? Wenn du eine funktionierende Beziehung hast und nicht erst im Steinzeitalter Kinder bekommen magst, sollte die Entscheidung eigentlich nicht so schwer sein. Das Privatleben wird m.E. selten dadurch begünstigt, dass man unter der Woche elend lange Tage hat, Samstage immer wieder kurzfristig zu Arbeitstagen werden und man ein recht hohes Stresslevel fährt.

Wenn du bisher nie in so einem Laden warst, nie die anwaltliche Arbeit in Betracht gezogen hast, dürfte das ja seine Gründe haben.

PS: Immer noch zwei mal vb? Das ist aber eingroßer Luxus.
Samson
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1471
Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von Samson »

EinHeinz hat geschrieben:Was willst du denn in einer Großkanzlei? Wenn du eine funktionierende Beziehung hast und nicht erst im Steinzeitalter Kinder bekommen magst, sollte die Entscheidung eigentlich nicht so schwer sein. Das Privatleben wird m.E. selten dadurch begünstigt, dass man unter der Woche elend lange Tage hat, Samstage immer wieder kurzfristig zu Arbeitstagen werden und man ein recht hohes Stresslevel fährt.

Wenn du bisher nie in so einem Laden warst, nie die anwaltliche Arbeit in Betracht gezogen hast, dürfte das ja seine Gründe haben.

PS: Immer noch zwei mal vb? Das ist aber eingroßer Luxus.
Ich gebe zu bedenken, dass ein Proberichter nicht zwingend weniger arbeitet als ein Großkanzleianwalt.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von julée »

EinHeinz hat geschrieben:
Wenn du bisher nie in so einem Laden warst, nie die anwaltliche Arbeit in Betracht gezogen hast, dürfte das ja seine Gründe haben.
Aber daraus folgt ja nicht, dass die TE in der Justiz richtig aufgehoben ist (selbst 35 Wochenstunden in einem Job, der einem wenig Spaß macht, sind m. E. genau 35 Wochenstunden zu viel). Und vielleicht wäre für sie z. B. eine Boutique oder eine mittelständische Kanzlei eine gute Alternative.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
EinHeinz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2348
Registriert: Sonntag 5. September 2010, 11:31

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von EinHeinz »

Das Rad kann man in beide Richtungen drehen. Letztendlich wird man der TE doch nur sagen können, dass es von der Justiz auch in die Kanzlei geht, genauso wie umgedreht. Garantien gibts da für nichts.

Ich verstehe sehr gut, dass die Entscheidung Zweifel aufkommen lässt, weil der Eintritt in den Staatsdienst wie etwas sehr endgültiges wirkt. Deswegen aber den bisherigen Weg über den Haufen zu werfen, will einfach gut überlegt sein.

Und auch noch mal zu den Zeiten, da hast du, Samson natürlich Recht. Aber erstens ist die Chance größer, als Richter seine Arbeitszeiten in den Griff zu kriegen. Nicht jeder Proberichter säuft hoffnungslos ab. Zweitens macht es hinsichtlich des Soziallebens und der Familienplanung auch einen Unterschied, ob sich 10 Stunden Arbeitszeit auf 7-17:30 Uhr verteilen oder auf 9:30 - 20:30 Uhr. Hängt ja auch davon ab, wann der Partner arbeitet, was Freunde machen, was man selbst gern macht. Da kann hier auch am Ende des Tages niemand weiterhelfen.
Samson
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1471
Registriert: Samstag 21. April 2007, 20:20

Re: Richterin werden oder doch lieber in die Großkanzlei

Beitrag von Samson »

Für mich ist die Arbeit als Großkanzlist oder als Anwalt überhaupt ja auch nichts; insbesondere wegen des Dientleistungscharakters und der beständigen Notwendigkeit, einen rein subjektiven Standpunkt einzunehmen; verbunden damit, dass man eher ökonomischen als rechtlich-abstrakten Interessen verpflichtet ist.

Aber ich gebe zu bedenken, dass 60 Stunden/Woche in einen Job, der einen begeistert nicht zwingend eine Tortur sind, ich kenne mehrere Fälle, die auch nach Jahren davon regelrecht begeistert sind (ich meine - wers mag. Ich kenne auch leute, die von so etwas absurd-dämlichen wie einem millionenschwer geförderten, langweiligen Ballspiel, wo man einen Ball über Rasen tritt faszinierts sind. Ich muss nicht nicht alles verstehen..)

Man sollte einfach die eigenen Maßstäbe als nicht im Ansatz für andere relevant ansehen.
Antworten