Für den Weltfrieden tut man leider auch in der GK in der Regel wenig.Liz hat geschrieben:@all: Mir stieß vornehmlich die Formulierung von Markus auf, man tue in der GK mehr für den Weltfrieden. Man mag vieles als für sich sinnvoll erachten, aber für mich wäre es kein Antrieb im vorgegebenen Mandanteninteresse nach haftungsrechtlich noch vertretbaren Lösungen zu suchen, wenn ich selbst rechtlich zu der Auffassung gelangt bin, dass es aus guten Gründen völlig zu Recht verboten ist. In diese Konfliktsituation komme ich in der Justiz deutlich seltener, weil ich den Streit "richtig" entscheiden kann und nicht zufällig auf einer Seite stehe und dann dementsprechend argumentieren muss.
Ich weiß nicht, ob du mal Anwältin warst, aber deine Vorstellung vom Anwaltsberuf finde ich etwas zu einseitig. Ich versuche als Anwalt nicht etwas so hinzubiegen, damit es für meinen Mandanten besonders gut ist, sondern ich empfehle meinem Mandanten die Lösung, welche rechtssicher ist. Dies orientiert sich natürlich an der Rechtsprechung (wenn es diese bereits gibt). D.h. ich nehme auch für mich in Anspruch, den Fall "richtig" zu entscheiden. Es ist ja nicht so, dass nur der Richter "richtig" entscheidet. Es gibt schließlich auch oft die Situation, dass das Landgericht einen Rechtsstreit anders beurteilt als später OLG und BGH. Welcher Richter hat nun "richtig" entschieden? Und was ist mit den Anwälten? Hat der Anwalt, der der vor dem LG unterlegenen Partei in der nächsten Instanz zu Recht verholfen hat, nicht ggf. mehr "richtig" gemacht als der Richter in der ersten Instanz?
Zum anderen gehört Interessenvertretung zum Rechtsstreit hinzu. Gerade weil es im Zivilprozess keinen Amtsermittlungsgrundsatz gibt, können Rechtstreitigkeiten nur dann "richtig" (im Sinne von moralisch richtig) entschieden werden, wenn beide Parteien durch Anwälte vertreten sind. Ein Richter muss z.B. auch damit Klarkommen, eine Entscheidung aus formalen Gründen (VU, Frist versäumt, falscher Beweisantritt) zu treffen und damit im Endeffekt "dem Bösewicht" zu Recht verhelfen.