Gehaltsvorstellung Großkanzlei

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EinHeinz
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von EinHeinz »

Möglicherweise folgt ein Fall von Iudex non calculat: ein Richter dürfte durchschnittlich 35 Jahre im Dienst sein. Das hieße für mich, dass jährlich 2,9 % aller Richter in den Ruhestand gehen. Auf 15 Jahre gerechnet sind das 42,9 %.

Die Zahl bringt mich also eher wenig weiter.
Kipp
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Kipp »

EinHeinz hat geschrieben:Möglicherweise folgt ein Fall von Iudex non calculat: ein Richter dürfte durchschnittlich 35 Jahre im Dienst sein. Das hieße für mich, dass jährlich 2,9 % aller Richter in den Ruhestand gehen. Auf 15 Jahre gerechnet sind das 42,9 %.

Die Zahl bringt mich also eher wenig weiter.

Wobei die Zahl der neueingestellten Richter divergieren dürfte.

Ohne Zahlen zu kennen vermute ich die höchste Einstellungsdichte um die Wiedervereinigung.

Somit dürften 35 Jahre später also ungefähr im Jahre 2025 mehr Richter als gewöhnlich aus dem Beruf scheiden.

Halte ich aber aufgrund der steigenden Juristinnenzahlen für unproblematisch, da die Beamtenlaufbahn bei rauen verständlicherweise sehr beliebt ist.

Die Notenanforderungen dürften seit also meines Erachtens gleich bleiben wenn nicht sogar steigen.
Liz
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Liz »

Die reine Zahl über 15 Jahre ist natürlich nicht sonderlich überraschend (hoppla, in den nächsten 30 Jahren gehen 90 % der Richter in Pension). Aber mit Blick auf die Einstellungswelle Anfang der 90er Jahre dürfte es tatsächlich nochmal eine Phase geben, in der die Notenanforderungen deutlich runtergehen, weil man vorher gar nicht so viele neue Kollegen auf Vorrat einstellen kann.
Samson
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Samson »

Kipp hat geschrieben: Halte ich aber aufgrund der steigenden Juristinnenzahlen für unproblematisch, da die Beamtenlaufbahn bei rauen verständlicherweise sehr beliebt ist..
Was für steigende Juristenzahlen?

Das sich viele raue Menschen in Beamtenpositionen befinden, ist allerdings auch mein Eindruck.
Kipp
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Kipp »

Samson hat geschrieben:
Kipp hat geschrieben: Halte ich aber aufgrund der steigenden Juristinnenzahlen für unproblematisch, da die Beamtenlaufbahn bei rauen verständlicherweise sehr beliebt ist..
Was für steigende Juristenzahlen?



Das sich viele raue Menschen in Beamtenpositionen befinden, ist allerdings auch mein Eindruck.

Man möge mir verzeihen, dass ich zumeist mit meinem Handy poste.

Mein Post bezog sich auf die steigende Zahl der Frauen im Jurastudium (ca. 60 Prozent ) und die damit einhergehende nachfrage nach Stellen in der Justiz.
sai
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von sai »

Liz hat geschrieben:Die reine Zahl über 15 Jahre ist natürlich nicht sonderlich überraschend (hoppla, in den nächsten 30 Jahren gehen 90 % der Richter in Pension). Aber mit Blick auf die Einstellungswelle Anfang der 90er Jahre dürfte es tatsächlich nochmal eine Phase geben, in der die Notenanforderungen deutlich runtergehen, weil man vorher gar nicht so viele neue Kollegen auf Vorrat einstellen kann.
Wobei da auch nach Gerichtsbarkeiten zu differenzieren ist.

Bei uns in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in den letzten beiden Jahren im Hinblick auf die Asylverfahren schon massenhaft Leute eingestellt worden. Zudem geht man jetzt, jedenfalls in NRW, dazu über, die Leute, die in andere (Fach-)Gerichtsbarkeiten wollen, erstmal für zwei Jahre ans VG zu schicken und Asylfälle wegzukloppen bzw. sich junge Kollegen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit für zwei Jahre abordnen zu lassen. Ich glaube daher nicht, dass ich sich da in absehbarer Zeit viel an den Notenanforderungen ändern wird. Bei den Finanz- und Arbeitsgerichten sieht es dem Vernehmen nach ähnlich aus.

Wo wirklich was gehen könnte, ist bei den ordentlichen Gerichten im ländlichen Bereich.
Gelöschter Nutzer

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich glaube daher nicht, dass ich sich da in absehbarer Zeit viel an den Notenanforderungen ändern wird.
Sowohl im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und -ausstattung, als auch im Hinblick auf die Besoldung muss viel passieren, damit die Justiz als attraktiver Arbeitgeber wettbewerbsfähig bleibt. Unabhängig von den demografischen Perspektiven ist der Personaldruck auf die Justiz insofern hoch und wird ggf. dazu führen, dass die Justiz sich einem breiteren Bewerberfeld öffnen muss.

Ich sehe ferner eine gewisse Tendenz in vielen Bundesländern, dass Berufserfahrung immer häufiger gerne gesehen wird und darüber mitunter schwächere Noten kompensiert werden können. Sollte sich dieses System bewähren, gibt es kaum einen Grund, diesen alternativen Weg in die Justiz wieder abzuschaffen. Ferner: Man wird sehen müssen, wie belastbar manche absoluten Notengrenzen in verfassungsrechtlicher Hinsicht sind.

Mittel- bis langfristig gehe ich davon aus: Wer in beiden Examen mind. 7,5 Punkte holt und örtlich flexibel ist, wird in der Justiz unterkommen können.
jurax
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von jurax »

Ich danke euch allen wirklich ganz herzlich, dass ihr euch die Zeit genommen habt, eure Einschätzung mitzuteilen! Ich habe gar nicht mit so viel Resonanz gerechnet. Ein besonderes Danke auch an die Praktiker, die aus dem "Nähkästchen" plaudern können.

Ich möchte übrigens in die Justiz weder wegen der Sicherheit, noch des möglichen "Ansehens", sondern wegen starker Tendenzen von einer idealistischen Persönlichkeit. Die "gute" Sache hat mich schon immer aufstehen lassen und dafür kämpfen wollen.
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Kasimir »

jurax hat geschrieben:Ich danke euch allen wirklich ganz herzlich, dass ihr euch die Zeit genommen habt, eure Einschätzung mitzuteilen! Ich habe gar nicht mit so viel Resonanz gerechnet. Ein besonderes Danke auch an die Praktiker, die aus dem "Nähkästchen" plaudern können.

Ich möchte übrigens in die Justiz weder wegen der Sicherheit, noch des möglichen "Ansehens", sondern wegen starker Tendenzen von einer idealistischen Persönlichkeit. Die "gute" Sache hat mich schon immer aufstehen lassen und dafür kämpfen wollen.
Das ist ehrenwert, aber warum siehst du "die gute Sache" vor allem in der Justiz. Dort kommt es auf Erledigungszahlen an. Jemand, der sich dort selbst verwirklichen möchte, geht dort unter. Und auch Anwälte sind Organe der Rechtspflege. Ich würde das nicht so schwarz/weiß sehen.
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Ara
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Ara »

Außerdem passieren zwangsweise als Richter Sachen, die wohl objektiv nicht "die gute Sache" sind. Spätestens wenn man dem ersten Unschuldigen sein Leben völlig zerstört hat. Anders als n Arzt, kann man sich nicht einmal damit trösten, dass man ja sein Bestes wollte. Generell macht ein Richter selten Menschen wirklich glücklich. Es endet ja häufig dann doch "nur" in einem Vergleich.

Ein Punkt der imo häufig genug ausgeblendet wird. Nett drückt es die Justiz mit "Entscheidungsfreudig" aus, im Endeffekt muss man aber halt damit Leben, dass man Fehler macht und diese erhebliche Auswirkungen haben. Das ist als Anwalt zumindest deutlich weniger ausgeprägt, je nach Rechtsgebiet. Dem Umstand sollte man sich schon bewusst sein.

Der zweite Punkt ist auch, dass man in der Anwaltschaft (insbesondere in der GK) meines Erachtens auch schlicht bessere Arbeit ableisten kann (zumindest im Zivilrecht). Man kann sich einerseits viel besser spezialisieren und andererseits hat man auch mehr Ressourcen und Manpower. Der Richter bleibt halt meist doch eher ein Generalist (was natürlich den Arbeitsalltag aber auch abwechslungsreicher machen kann).
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Tibor »

Ich empfehle eine etwas ausgewogenere Darstellung. Freilich kann sich diese nicht einstellen, wenn man nicht "beide Seiten" kennt. Aber lieber Ara, du hast vielleicht rudimentäre Berufserfahrung im Strafrecht und bist an 2-3 Gerichten aktiv gewesen; sonst viel Hörensagen. Es ist wohl eher die Ausnahme, dass ein Richter "das Leben eines Unschuldigen völlig zerstört". Es mag krasse Fehlurteile geben, aber diese dürften - statistisch betrachtet - nicht der Rede wert sein. Last but not least will man lieber nicht wissen, wie oft Anwälte falsch beraten oder schlecht vor Gericht vertreten und dadurch genauso Unternehmen, Familien, Gesellschaften, Nachbarschaftsverhältnisse etc pp "völlig zerstört" werden. Es ist schon bemerkenswert, dass du auch lieber den Arzt als Beispiel heranziehst und dich dann noch zu der Einwendung hinreissen lässt, dass man "in der Anwaltschaft (insbesondere in der GK ... schlicht bessere Arbeit ableisten kann".
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jurax
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von jurax »

Natürlich bin ich verblendet, liebe Forumsgemeinde. Ich habe noch nie in der Justiz gearbeitet. Aber vielleicht werde ich auch schon in der Staatsanwaltsstation feststellen, dass das auf keinen Fall etwas für mich ist. Das ist das gute am Ref, man bekommt zumindest mal eine grobe Rückmeldung wie es in den einzelnen Bereichen sein könnte. Denn als Praktikant während dem Studium ist es doch was anderes.

Übrigens kommt es vermutlich auch auf die Gerichtsbarkeit an. Tatsächlich kenne ich eine Richterin an einem höheren Gericht, die von sich selbst sagt, sie sei das letzte Korrektiv des ansonsten abbauenden Sozialstaats.


Danke dennoch für die Einwände. ;)
Gelöschter Nutzer

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das ist ehrenwert, aber warum siehst du "die gute Sache" vor allem in der Justiz. Dort kommt es auf Erledigungszahlen an. Jemand, der sich dort selbst verwirklichen möchte, geht dort unter. Und auch Anwälte sind Organe der Rechtspflege. Ich würde das nicht so schwarz/weiß sehen.
Ist das nicht auch sehr schwarz-weiß betrachtet? ;)

Übrigens, jurax: Wenn man auch beruflich seiner idealistischen Persönlichkeit nachgehen möchte (was man m.E. sowohl in der Justiz als auch in der Anwaltschaft kann, ist nur eine Frage des eigenen Berufsethos - ob man auf diese Weise Karriere macht, ist eine andere Frage), dann gibt es für Juristen auch außerhalb der klassischen Juristenberufe unzählige Möglichkeiten dafür. Vielleicht hast Du ja im Ref auch einmal die Gelegenheit, so etwas auszuprobieren?
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Ara
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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Ara »

Tibor hat geschrieben:Ich empfehle eine etwas ausgewogenere Darstellung. Freilich kann sich diese nicht einstellen, wenn man nicht "beide Seiten" kennt. Aber lieber Ara, du hast vielleicht rudimentäre Berufserfahrung im Strafrecht und bist an 2-3 Gerichten aktiv gewesen; sonst viel Hörensagen. Es ist wohl eher die Ausnahme, dass ein Richter "das Leben eines Unschuldigen völlig zerstört". Es mag krasse Fehlurteile geben, aber diese dürften - statistisch betrachtet - nicht der Rede wert sein. Last but not least will man lieber nicht wissen, wie oft Anwälte falsch beraten oder schlecht vor Gericht vertreten und dadurch genauso Unternehmen, Familien, Gesellschaften, Nachbarschaftsverhältnisse etc pp "völlig zerstört" werden. Es ist schon bemerkenswert, dass du auch lieber den Arzt als Beispiel heranziehst und dich dann noch zu der Einwendung hinreissen lässt, dass man "in der Anwaltschaft (insbesondere in der GK ... schlicht bessere Arbeit ableisten kann".
Naja, das kann man natürlich so zurückgeben, mit dem "beide Seiten" kennen... Die Einschätzung, dass es wohl "eher die Ausnahme" ist, ist eher das richterliche Selbstbild als "Schutzschild". Mit der Realität hat es glaube ich nicht viel zu tun.

Man braucht übrigens kein "krasses Fehlurteil", um eine bürgerliche Existenz zu zerstören. Es reicht häufig eine rechtlich fehlerfreie Untersuchungshaft, um einem Bürger Familie, Wohnung und Job zu nehmen. Die wenigsten Richter lassen sich dann übrigens zu einer Entschuldigung hinreißen, die meisten tun so, als als sei es nun einmal gottgegebenes Schicksal. Insbesondere, wenn die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft gegeben waren, fehlt häufig jegliche Selbstreflektion, dass man als Richter derjenige war, der dem Menschen das (sei es auch unverschuldet) angetan hat. Der Richter bekommt ja auch nicht mit, was für Auswirkungen es am Ende tatsächlich hat. Da wird der Haftbefehl aufgehoben und dann ist der Fall weg vom Tisch.


Aber wie gesagt, ich kann jeden Richter verstehen, der diese Umstände verdrängt. Aber diese Fähigkeit muss man nun einmal haben. Wer jeden Tag Angst davor hat solche Entscheidungen zu treffen, der wird als Richter halt nicht glücklich. Von daher war es auch keine "Richterschelte", es war war schlicht ein mE wichtiger Hinweis, der bei der Berufswahl häufig unterschätzt wird. Es gehört nun einmal zu einem Beruf mit viel Verantwortung und Entscheidungspflicht dazu, dass man falsche Entscheidungen trifft. Der Anwalt kann natürlich auch viel verbocken, aber er in den meisten Rechtsgebiete dann doch weniger Entscheidungshoheit.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Gelöschter Nutzer

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ara hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Ich empfehle eine etwas ausgewogenere Darstellung. Freilich kann sich diese nicht einstellen, wenn man nicht "beide Seiten" kennt. Aber lieber Ara, du hast vielleicht rudimentäre Berufserfahrung im Strafrecht und bist an 2-3 Gerichten aktiv gewesen; sonst viel Hörensagen. Es ist wohl eher die Ausnahme, dass ein Richter "das Leben eines Unschuldigen völlig zerstört". Es mag krasse Fehlurteile geben, aber diese dürften - statistisch betrachtet - nicht der Rede wert sein. Last but not least will man lieber nicht wissen, wie oft Anwälte falsch beraten oder schlecht vor Gericht vertreten und dadurch genauso Unternehmen, Familien, Gesellschaften, Nachbarschaftsverhältnisse etc pp "völlig zerstört" werden. Es ist schon bemerkenswert, dass du auch lieber den Arzt als Beispiel heranziehst und dich dann noch zu der Einwendung hinreissen lässt, dass man "in der Anwaltschaft (insbesondere in der GK ... schlicht bessere Arbeit ableisten kann".
Insbesondere, wenn die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft gegeben waren, fehlt häufig jegliche Selbstreflektion, dass man als Richter derjenige war, der dem Menschen das (sei es auch unverschuldet) angetan hat.
War das ein Tippfehler?

Passiert es wirklich so häufig, dass ein immerhin dringender Tatverdacht vorlag und die betreffende Person sich im Nachhinein als völlig unschuldig herausstellt? Natürlich mag es in Einzelfällen formale Hürden geben, die einer Verurteilung letztendlich entgegenstehen (Verjährung, Zeuge erinnert sich später nicht mehr richtig, ZVR nach §§ 52, 252 StPO...), aber abgesehen davon?
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