Frage zur Examensnote

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Gelöschter Nutzer

Frage zur Examensnote

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gute Morgen ihr,

ich habe mein erstes Examen jetzt bestanden und zwar mit 9,2 im Staatsteil und 11,0 insgesamt. Allerdings will ich später unbedingt Richterin werden und es wäre cool, wenn ich das überall in Deutschland machen könnte. Man weiss ja nie, wo einen das Leben so hintreibt. :)
Reicht meine Note um überall (oder sogut wie überall) in Deutschland Richterin werden zu können? Ich weiss natürlich, dass es nochmal stark auf die Note im Zweiten ankommt.
Ansonsten würde ich nochmal den Verbesserungsversuch wagen. Danke euch!
LG Lena
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Tibor
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von Tibor »

Du musst noch das 2. Examen machen; bei den bisherigen Noten solltest du im 2. > 8,5 landen. Jobgarantien gibt es aber nicht.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
paul321
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von paul321 »

In Bayern interessiert sich niemand für dein Erstes. Schon gar nicht, wenn es kein bayerisches Erstes ist.
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Ara
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von Ara »

In Bayern sind aber neben OLG Hamm wohl eh die niedrigsten Einstellungsvoraussetzungen momentan?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Parabellum
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von Parabellum »

Ara hat geschrieben:In Bayern sind aber neben OLG Hamm wohl eh die niedrigsten Einstellungsvoraussetzungen momentan?
Wäre ja nur folgerichtig, immerhin sollen da ja die Examina am schwersten sein. Kann das jemand bestätigen?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
paul321
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von paul321 »

:D

Soweit ich das - u.a. auch hier - mitbekommen habe schert die Bayern aber auch kein bayerisches erstes Staatsexamen. Die schauen nur auf das Zweite. Insofern hilft der TE zumindest in Bayern ihr VB im Ersten nicht weiter. Brandenburg sieht bei Richtereinstellungen übrigens auch nur auf das Zweite.
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batman
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von batman »

paul321 hat geschrieben:Soweit ich das - u.a. auch hier - mitbekommen habe schert die Bayern aber auch kein bayerisches erstes Staatsexamen. Die schauen nur auf das Zweite.
Darf man fragen, auf welchen Quellen diese Erkenntnis beruht?
markus87
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von markus87 »

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Ara
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von Ara »

Führt aber im "Anforderungsprofil" durch ausdrücklich das 1. Staatsexamen auf?

Zur "juristischen Qualifikation" (S. 1 Fn. 2):
Sie wird in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung geprüft und
bewertet; ergänzende Anhaltspunkte ergeben sich aus der Ersten
Juristischen Staatsprüfung, aus den Zeugnissen während der
Referendarzeit und evt. aus juristischen Zusatzausbildungen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
paul321
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von paul321 »

batman hat geschrieben:
paul321 hat geschrieben:Soweit ich das - u.a. auch hier - mitbekommen habe schert die Bayern aber auch kein bayerisches erstes Staatsexamen. Die schauen nur auf das Zweite.
Darf man fragen, auf welchen Quellen diese Erkenntnis beruht?
sowie eigene Erfahrungen im bayerischen Staatsdienst stehender Foristen:

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... ik#p729629
paul321
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von paul321 »

Ara hat geschrieben:
Führt aber im "Anforderungsprofil" durch ausdrücklich das 1. Staatsexamen auf?

Zur "juristischen Qualifikation" (S. 1 Fn. 2):
Sie wird in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung geprüft und
bewertet; ergänzende Anhaltspunkte ergeben sich aus der Ersten
Juristischen Staatsprüfung, aus den Zeugnissen während der
Referendarzeit und evt. aus juristischen Zusatzausbildungen.
Die Qualifikation wird in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung geprüft. Das sagt doch eigentlich alles.

Das Erste wird lediglich in einem Atemzug mit den Stationszeugnissen erwähnt.
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batman
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von batman »

Daraus folgt allerdings nicht, dass das Ergebnis der EJS keinerlei Rolle spielt.
markus87
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Re: Frage zur Examensnote

Beitrag von markus87 »

Aber eine gänzlich untergeordnete.
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