Hallo!
Folgende Konstellation:
Ein Rechtsanwalt fängt bei einer Kanzlei eine geringfügige Beschäftigung auf 450 € Basis an. Ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wird gestellt und diesem wird voraussichtlich auch stattgegeben.
Wie läuft es nun mit der Beitragsfestsetzung durch das Versorgungswerk?
Das Versorgungswerk Ba-Wü teilt auf zweimalige Nachfrage mit, der Mindestbeitrag in Höhe von rund 89 € würde festgesetzt werden und müsste vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden, außer der Arbeitgeber würde einen Teil oder alles übernehmen. Eine Regelung, wie hoch der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil ist, gebe es aber nicht. Ist das zutreffend? Wenn der Arbeitnehmer bei 450 € im Monat den vollständigen Mindestbeitrag tragen müsste, würde sich der Job nicht wirklich rentieren.
Außerdem findet sich auf den Internetseiten der Versorgungswerke Hessen und NRW die Info, dass
im Falle einer Befreiung und einem als Beispiel zugrunde gelegten Beitragssatz von 18,9 % der Arbeitgeber bei einem Monatseinkommen von 450,00 EUR neben seinem 15 %igen Anteil von 67,50 EUR weitere 17,55 EUR (3,9 %) vom Entgelt des Arbeitnehmers einbehalten und den Gesamtbetrag von 85,05 EUR an das Versorgungswerk abführen würde.
Wieso gilt dies nicht in Ba-Wü? Weiß jemand Bescheid?
450 € Job als Rechtsanwalt
Moderator: Verwaltung
- Tibor
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Re: 450 € Job als Rechtsanwalt
Auch hier gilt: Keine Rechtsberatung.
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