Definitiv. Zumal die Sprachkenntnisse eines Nichtmuttersprachlers in den allerseltensten Fällen so gut sein dürften, dass sie durch einen Auslandsaufenthalt nicht noch verbessert werden könnten.Sioux hat geschrieben:Wahlstation/LLM als "anerkannteste" Sprachnachweise habe ich auch gehört, wobei es in nem Artikel vom Anwaltsbatt über die Wahlstation darum ging, dass für eine Wahlstation im Ausland die Sprachkenntnisse schon herausragend sein müssen und Personaler so ungefähr nur schmunzeln können, wenn in Bewerbungen steht, dass die Wahlstation auch zur Verbesserung der Spachkenntnisse genutzt werden soll.
Dreht sich dann ja irgendwie auch im Kreis?
Wenn es tatsächlich um den Spracherwerb geht, halte ich eine (zusätzliche) Sprachreise, bei der es darum geht die Sprachkenntnisse systematisch zu verbessern / aufzufrischen, durchaus für eine Überlegung wert. Eine Freundin hat das etwa vorm Ref gemacht - hat ihr neben einer netten Zeit im Ausland auch sprachtechnisch was gebracht. Bei einem reinen Auslandsaufenthalt hat man ja im Zweifelsfall das Problem, dass man zwar irgendwie "mitreden" kann, aber einen keiner systematisch darauf hinweist, was man eigentlich alles noch falsch macht - fällt natürlich anschließend nicht auf, wenn alle das gleiche "Denglish" sprechen.