bewerbungskosten

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
Mietspantrakt
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 847
Registriert: Dienstag 28. Mai 2013, 23:39
Ausbildungslevel: Au-was?

bewerbungskosten

Beitrag von Mietspantrakt »

habe mich bei einer gk beworben und hatte fahrtauslagen. waere es dreist, diese geltend zu machen, wenn man
1. selbst abgesagt hat und
2. die uebernahme nicht zugesagt (aber auch nicht ausgeschlossen) wurde?
macht es einen schlechten eindruck bzw. bekommt ueberhaupt jmd wichtiges die geltendmachung mit?
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: bewerbungskosten

Beitrag von OJ1988 »

Ein Recht geltend zu machen (§ 670 BGB) ist nie dreist. Im Zweifel kommt ein in besonnener Selbstbehauptung agierender junger Mann besser an, als einer von diesen austauschbaren "Vielen, viiiieeelen Dank für das interessante Gespräch!"-Speichelleckern. Und überhaupt: Was schert es dich, wenn du da eh nicht anfangen willst?
Mietspantrakt
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 847
Registriert: Dienstag 28. Mai 2013, 23:39
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: bewerbungskosten

Beitrag von Mietspantrakt »

danke!
Und überhaupt: Was schert es dich, wenn du da eh nicht anfangen willst?
will mir die option nicht zerstoeren, spaeter mal dort anzufangen.
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
Antworten