habe mich bei einer gk beworben und hatte fahrtauslagen. waere es dreist, diese geltend zu machen, wenn man
1. selbst abgesagt hat und
2. die uebernahme nicht zugesagt (aber auch nicht ausgeschlossen) wurde?
macht es einen schlechten eindruck bzw. bekommt ueberhaupt jmd wichtiges die geltendmachung mit?
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der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
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Re: bewerbungskosten
Ein Recht geltend zu machen (§ 670 BGB) ist nie dreist. Im Zweifel kommt ein in besonnener Selbstbehauptung agierender junger Mann besser an, als einer von diesen austauschbaren "Vielen, viiiieeelen Dank für das interessante Gespräch!"-Speichelleckern. Und überhaupt: Was schert es dich, wenn du da eh nicht anfangen willst?
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Re: bewerbungskosten
danke!
will mir die option nicht zerstoeren, spaeter mal dort anzufangen.Und überhaupt: Was schert es dich, wenn du da eh nicht anfangen willst?
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