4-Tage Woche

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thh
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Re: AW: 4-Tage Woche

Beitrag von thh »

Ryze hat geschrieben:Wenn das Dezernat auf 50% läuft, kommt auch nur die entsprechend geringere - im Verhältnis akkurate - Anzahl an Akten an, weshalb auch nichts zu Lasten von irgendwem geht und niemand mehr Arbeit auf sich nehmen, geschweige denn Akten eines Kollegen übernehmen muss - mal von dem tatsächlich zu beobachtenden Phänomen, dass das Präsidium die Planstellen mangels Zuweisung neuer Richter für reguläre, krankheits-, schwangerschafts-, elternzeit-, durch Großverfahren bedingte Abgänge/Ausfälle durch das Ministerium (längere Zeit) nicht (nach-)besetzt bekommt und die Dezernate 'geschickt' - meist zu Lasten von Proberichtern - aufteilt, das hat aber nun nichts mit der Teilzeit zu tun.
Und eine Strafkammer, die ein komplexes, langdauerndes Großverfahren verhandeln muss, braucht dann - zu Lasten des Freiheitsrechts der inhaftierten Angeklagten - doppelt so lange, weil sie nur vormittags verhandelt (also vier statt zwei Jahre) oder verhandelt dann morgens und nachmittags in unterschiedlicher Besetzung? :-)

Teilzeit muss denklogisch überall dort, wo der Mitarbeiter nicht austauschbar ist, zu Reibungsverlusten führen, auch im öffentlichen Dienst. Das lässt sich teilweise finanziell kompensieren, teilweise auch nicht, teilweise leichter, teilweise schwieriger.
Ryze hat geschrieben:Wenn die Anzahl der großen Kanzleien, die ein solches Modell anbieten, steigt, ist das natürlich begrüßenswert (funktioniert hier z.B. bei CMS dem Vernehmen nach ganz gut), der Hinweis auf die damit verbundenen, von einigen hier dargelegten, Unwägbarkeiten für die Zukunft in diesem kompetitiven Umfeld ist doch aber nur legitim, blauäugig sollte man sich dafür tatsächlich nicht entscheiden - insbesondere, da der monetäre Anreiz bei einer Forderung von 80%, der Vorstellung von 80.000 Jahresgehalt und ohne fachspezifische Eingrenzung offenbar nach wie vor der treibende Faktor zu sein scheint, den sicheren größeren Freizeitanteil wird man eher an anderer Stelle suchen und finden. Durch den großflächigen Wegfall des Up-or-Out Prinzips und die bestehenden Wechselmöglichkeiten ist das Problem aber sicher entschärft worden. In nicht wenigen Fällen mit dieser Motivation ist allerdings nach einer mal mehr mal weniger langen Zeitspanne mit den Kollegen und Einflüsterungen von diesen und der Partner auch eine Aufstockung auf 100% zu beobachten, insbesondere wenn kein treibender äußerer Faktor - insbesondere Familie und Kinder - besteht.
+1
Ryze hat geschrieben:Im Übrigen zum 'wirste nix': Am BGH z.B. ist erst letztes Jahr die erste Teilzeitrichterin ernannt worden, ich vermute, die Quote dürfte sich seither nicht wesentlich erhöht haben. Wenn ich so zurückdenke, habe ich auch sonst seltenst dauerhaft in Teilzeit arbeitende Richter und Staatsanwälte - in welcher Form auch immer - 'aufsteigen' gesehen, das mag aber auch eine regionale Besonderheit sein.
Doch, doch, das gibt es, aber selten - es ist auch nicht ganz einfach, eine Vorsitzendenstelle (oder eine solche als Abteilungsleiter) in Teilzeit wahrzunehmen. Ich kenne aber durchaus Fälle, in denen Kollegen (oder auch ein Ehepaar) sich die Aufgaben einer Stelle (oder auch das Büro) teilen. Das funktioniert freilich nur bei der StA, weil dort das Prinzip des gesetzlichen Richters nicht im Weg steht, dann aber durchaus auch als stellvertretende Abteilungsleiter (R1Z) oder als Dezernenten bei einer GenStA (R2). Es dauert aber tatsächlich in der Regel eher länger.
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Ryze
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Ryze »

thh hat geschrieben:Und eine Strafkammer, die ein komplexes, langdauerndes Großverfahren verhandeln muss, braucht dann - zu Lasten des Freiheitsrechts der inhaftierten Angeklagten - doppelt so lange, weil sie nur vormittags verhandelt (also vier statt zwei Jahre) oder verhandelt dann morgens und nachmittags in unterschiedlicher Besetzung? :-)
Ich habe noch nie erlebt oder auch nur davon gehört, dass die Teilzeit in Strafkammern dergestalt wahrgenommen wurde, dass etwa an 5 Tagen lediglich vormittags gearbeitet wurde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendein Präsidium eine solche Regelung angesichts der genannten nachvollziehbaren Gründen zulassen würde (die das OLG bei der Haftprüfung sicherlich ebenfalls in Begeisterungsstürme verfallen ließe), 3-4 volle Verhandlungstage kann allerdings auch der Richter in 75% Teilzeit wahrnehmen.
Wenn man will, kann man das selbstverständlich auch als Beispiel einer Beschränkung der Realisierbarkeit von Teilzeitmodellen betrachten, abstrakt gefasst muss also derjenige, der Flexibilität fordert, zumindest inhaltlich auch in der Justiz (kein Teil einer Strafkammer) selbst Flexibilität an den Tag legen. Einen Reibungsverlust der zuvor diskutierten Art (zwei Anwälte teilen sich das Mandat und müssen einander/sich selbst permanent darüber informieren, was in der Abwesenheit passiert ist) vermag ich darin aber nicht zu erkennen.
thh hat geschrieben:Doch, doch, das gibt es, aber selten - es ist auch nicht ganz einfach, eine Vorsitzendenstelle (oder eine solche als Abteilungsleiter) in Teilzeit wahrzunehmen. Ich kenne aber durchaus Fälle, in denen Kollegen (oder auch ein Ehepaar) sich die Aufgaben einer Stelle (oder auch das Büro) teilen. Das funktioniert freilich nur bei der StA, weil dort das Prinzip des gesetzlichen Richters nicht im Weg steht, dann aber durchaus auch als stellvertretende Abteilungsleiter (R1Z) oder als Dezernenten bei einer GenStA (R2). Es dauert aber tatsächlich in der Regel eher länger.
Interessant zu hören, die Umstände in der StA bekomme ich nur noch sporadisch mit. Die genannten StAs werden aber jeweils (zumindest formell) ihr eigenes Dezernat und damit ihre eigenen Eingänge haben und bearbeiten und nicht jeweils die Arbeit des anderen fortsetzen (u.U. von dringenden Ermittlungstätigkeiten, die m.E. allerdings auch als eigenständiger Fall betrachtet werden können, abgesehen) oder? Erschiene mir andernfalls jedenfalls reichlich ineffizient in umfangreichen Verfahren, und selbst wenn es mehrere selbstständige Taten sind nicht ganz 'risikolos'.
Vorsitzende (auch auf OLG Ebene) sind mir ebenfalls einige wenige in Teilzeit bekannt, verwaltende Stellen ((stellvertretender) Präsident etc.) so gut wie keine. Zumal auch zu unterscheiden ist, ob die Teilzeitkräfte bereits in Teilzeit zu ihrer Stelle gekommen sind oder ihren Stellenumfang erst im Anschluss reduziert haben. Letztlich wollte ich damit auch nur ausdrücken (halbwegs back to topic), dass die Justiz im Hinblick auf Beförderungsentscheidungen nicht zwingend anders (im Sinne von zugunsten einer Teilzeitkraft) entscheidet als die große Kanzlei. Dass sie dies nicht kommuniziert macht es nicht besser. Ich halte es auch für einigermaßen logisch, dass derjenige, der mehr Zeit in seine Arbeit steckt, grundsätzlich mehr entscheidet, in der Tendenz damit fachlich besser ausgebildet ist und rein quantitativ betrachtet präsenter ist, eher auf Stellen gesetzt wird, die mehr Verantwortung mit sich bringen, als derjenige, der sich bewusst für ein anderes Arbeitszeitkonzept entscheidet - was natürlich nicht ausschließt, dass die Teilzeitkraft die Vollzeitkräfte in einzelnen bis hin zu sämtlichen Bewertungskritierien übertrifft, es dürfte nur schwieriger sein und seltener vorkommen als umgekehrt.
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Joshua »

Nein, ohne Sklavenarbeit geht das System kaputt und alle verhungern, sagte der Plantagenbesitzer, und manche Habenichtse nickten.

Nein, ohne die Kinderarbeit geht der gesamte Bergbau vor die Hunde, die kleinen Racker sind unersetzlich, sagte der Bergwerkbesitzer im England des 19. Jahrhunderts, und manche Habenichtse nickten.

Nein, mit der 5-Tage-Woche ("Samstags gehört der Vati mir") geht das gesamte deutsche Wirtschafts(wunder)modell vor die Hunde, wir reißen ein, was wir aufgebaut haben, sagte der Fabrikbesitzer, und manche Habenichtse nickten.

Was wird man wohl in 100 Jahren über unsere heutige Engstirnigkeit sagen, bei der viele so viel arbeiten, dass sie physisch und/oder psychisch vor die Hunde gehen?

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Philtan »

Übrigens ist eines der 5 Dinge die Sterbende bereuen, laut einer Pflegerin, die sich um Todkranke kümmert und einen Bestseller darüber geschrieben hat, zu viel gearbeitet zu haben.

http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... auern.html

Ab einem Gehalt von über 61.000 Euro steigt zudem das persönliche Glück nicht weiter an, laut Studien des Nobelpreisträgers Angus Deaton.
http://www.welt.de/wirtschaft/article14 ... lueck.html

Und noch was: "Der Ökonom John Maynard Keynes sagte voraus, dass durch die technische Entwicklung im 21. Jahrhundert nur noch eine 15-Stunden-Woche nötig sei." (Im Sowi Unterricht gelernt :D) http://www.welt.de/wissenschaft/article ... uchen.html

Das hat anscheinend nicht so wirklich geklappt.
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Mr_Black
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Mr_Black »

Philtan hat geschrieben: Ab einem Gehalt von über 61.000 Euro steigt zudem das persönliche Glück nicht weiter an, laut Studien des Nobelpreisträgers Angus Deaton.
http://www.welt.de/wirtschaft/article14 ... lueck.html
Liegt falsch
(was sogar in dem verlinkten Artikel steht)
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Tibor
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Tibor »

Da die 75T$ zudem aus einer Studie des Jahres 1997 stammen, die zudem auf Umfragen beruht, dürften die genannten 75T$ also Zahlenmaterial von 1995/1996 abbilden. Zudem dürfte es sich um Nettozahlen (nach Steuern- und Versicherung) handeln, denn es ging um verfügbares Einkommen. Wir müssten also erstmal die 75T$ um 20 Jahre hochskalieren (bspw. bei 1,5% Inflation durchgängig wären es schon knapp über 100T$). Dann umrechnen in €, also 100T$ sind ca. 88T€ (netto) bzw. ca. 160T€ Bruttogehalt. Da ist also noch viel Luft für GK Associates an der Glücksspirale. :-({|=
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Mr_Black »

Das Problem ist nur: Bei dieser Interpretation wird ein großer Teil von Deatons und Kahnemans Erkenntnissen einfach ignoriert. Denn wie die beiden Forscher nachgewiesen haben, bringt ein höheres Einkommen kein stressfreies Leben mit sich, in dem es täglich nur noch Glücksgefühle gibt. Die Lebenszufriedenheit aber steigt sehr wohl mit wachsendem Kontostand an – und zwar ohne Grenze nach oben.

Mit anderen Worten: Ein Gehalt von 500.000 Euro oder ein Kontostand von fünf Millionen schützen zwar nicht davor, sich auch einmal niedergeschlagen oder abgespannt zu fühlen. Sie machen aber in vielerlei Hinsicht das Leben leichter – und damit glücklicher.

Die Ökonomen Betsey Stevenson und Justin Wolfers wiesen den positiven Zusammenhang zwischen Wohlstand und Lebenszufriedenheit anhand von Gallup-Umfragen aus 155 Ländern nach. "Reiche Menschen sind glücklicher als arme, und reiche Länder sind glücklicher als arme Länder. Dieser Zusammenhang ist extrem stark", so ihr Fazit.

http://www.welt.de/wirtschaft/article14 ... lueck.html
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batman
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von batman »

Ryze hat geschrieben:Am BGH z.B. ist erst letztes Jahr die erste Teilzeitrichterin ernannt worden, ich vermute, die Quote dürfte sich seither nicht wesentlich erhöht haben.

Inzwischen hat sich die Zahl verdoppelt. Ein geographisches "Problem" ist übrigens, dass für einen solchen Job eigentlich nur Richterinnen aus Baden-Württemberg oder der Südpfalz in Betracht kommen.
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Tibor
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Tibor »

Nur, wenn sie betreungsbedürftige Kinder haben und es in der Familie nicht zum Rollentausch kommt.
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von julée »

Naja, es dürfte darauf ankommen, wie sehr man sowas will. "2 Tage vor Ort, Rest daheim" dürften ja grds auch mit Familie machbar sein - nur ist es natürlich bequemer und familienfreundlicher am heimatlichen OLG / LG zu arbeiten als ggf mehrere Stunden pro Woche damit zu verbringen, nach Karlsruhe zu fahren.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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batman
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von batman »

Tibor hat geschrieben:Nur, wenn sie betreungsbedürftige Kinder haben und es in der Familie nicht zum Rollentausch kommt.
Natürlich, aber diese Faktoren sind doch häufig der Hauptgrund für die reduzierte Arbeitszeit.
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Urs Blank
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Urs Blank »

Ryze hat geschrieben:Am BGH z.B. ist erst letztes Jahr die erste Teilzeitrichterin ernannt worden, ich vermute, die Quote dürfte sich seither nicht wesentlich erhöht haben.


Vielleicht einfach nur deshalb, weil der/die durchschnittliche BGH-Richter/in einer Altersgruppe angehört, die verhältnismäßig wenig Bedarf hat.
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Syd26 »

Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen.

Ich selbst habe während des ersten Jahres meiner Elternzeit 4 Tage die Woche als selbständige Anwältin gearbeitet. Freitags war mein freier Tag. Im Nachhinein kann ich sagen, dass es nicht jede Woche funktioniert hat.

Zum einen verschiebt niemand Gerichtstermine, weil man ausgerechnet an diesem Tag "in Elternzeit" ist. Das heißt, Gerichtstermine, die freitags waren, habe ich trotzdem wahrgenommen.

Zum anderen hat es lange gedauert, bis die Mandanten es verinnerlicht hatten, dass ich freitags nicht da bin. Anrufe und E-Mails laufen trotzdem auf und auch die Freitagspost bleibt bis Montag liegen. Dies wiederum bedeutet, dass man montags die Post von 3 Tagen bearbeitet und man evtl. zu nichts anderem kommt.

Dadurch kann man in Zeitnot geraten. Muss nicht so sein, kam aber vor.

Nicht zuletzt gab es auch freitags Dinge, die nicht warten konnten. Also sitzt man doch wieder vor dem PC und beantwortet Mails oder macht Anrufe.

Letztendlich bedeutet es im Angestelltenverhältnis wahrscheinlich ein Gehalt von 80% bei einer Arbeitszeit von 90%.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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