4-Tage Woche

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AnPhil
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4-Tage Woche

Beitrag von AnPhil »

Hallo zusammen,

als baldiger Berufseinsteiger würde mich interessieren, inwieweit in mittelständischen Kanzleien, GKs und Boutiquen eine 4-Tage-Woche angeboten/toleriert wird. Je nach Kanzlei könnte ich mir durchaus vorstellen, dort zu arbeiten, weil es fachlich sehr interessant ist und ich mich im Team sehr wohl gefühlt habe (so etwa in der Kanzlei, bei der ich meine Anwaltsstaion absolviert habe).

Nun hat man als Ref oder WiMi andere Arbeitszeiten als die angestellten Rechtsanwälte. Letztere kommen in manchen Kreisen ja auf eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 55/60 Stunden. Und im Hinblick darauf frage ich mich, ob dies auf Dauer tatsächlich (gesundheitlich) sinnvoll ist, zumal mir ausreichend Freizeit auch wichtig wäre. Vor dem Hintergrund hatte ich überlegt, vielleicht später (dauerhaft) in einer 4-Tage-Woche zu arbeiten. 4 Tage auch abends länger zu arbeiten, bei einem weiteren freien Tag (natürlich bei entsprechend reduziertem Gehalt), könnte ich mir hingegen durchaus vorstellen. Wer braucht schon Einstiegsgehälter jenseits der 80k, wenn einem dann keine Freizeit mehr bleibt?

Nun ist mir aber nicht bekannt, ob diese Praxis inzwischen auch in den Kanzleien toleriert wird. Zum Teil liest man in den Hochglanzbroschüren immer etwas von "Work-Life-Balance" und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Dabei frage ich mich aber, was da wirklich dran ist oder ob nicht vielmehr immer nur eine 5 (oder 6)-Tage Woche mit 11/12 Arbeitsstunden gemeint ist... Wie wirkt es, wenn man dieses Thema im Vorstellungsgespräch zur Sprache bringt? Und wäre es unverschämt, im Gespräch nach einem Einsteig mit einer 4-Tage-Woche zu fragen?

Vielen Dank und viele Grüße
AnPhil
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Mr_Black
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Mr_Black »

Die mir bekannten Fälle, in denen so etwas geht, sind entweder Berufsanfänger, die nebenbei promovieren oder Partner mit kleinen Kindern. Beides also Fälle mit nachvollziehbarem Grund und zeitlicher Begrenzung.
- Söldner des Rechts -
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Kasimir
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Kasimir »

Ich kenne in der Tat mehrere Faelle, von 4-Tage-Wochen. Grob lässt sich das in zwei Kategorien einteilen:

1. Kollegen mit kleinen Kindern
2. Kollegen, die einfach weniger arbeiten wollen

Ich selbst stehe dem eher Modell kritisch gegenüber. 95% der Anwälte würden sofort eine 4-Tage-Woche für 80% des Gehalts machen, wenn es denn in der Praxis klappen würde (mich eingeschlossen). Da die Welt sich aber auch am 5. Tag weiterdreht, ist das in der Praxis nicht durchsetzbar.

D.h. wenn Kanzleien solche Modelle anbieten, geht es immer zulasten der Vollzeitkollegen und auch zulasten des Teilzeitkollegen. Die Vollzeitkollegen müssen die Arbeit der Teilzeitkollegen zusätzlich auffangen. Wenn z.B. an dem Tag etwas wichtiges gemacht werden muss oder sonstige Dinge anstehen, muss es eben gemacht werden. D.h. die "freien" 20% werden auf die Vollzeitkollegen verteilt, die ohnehin schon 100% arbeiten. Dadurch ist das Standing von Teilzeitkollegen im Team eher schlecht.

Dazu kommt, dass man als Teilzeitanwalt zwangsläufig weniger Verantwortung bekommt. Du wirst die Arbeit bekommen, die theoretisch am 5. Tag auch jemand anders machen kann. Du wirst aber nicht Hauptansprechpartner für de n Mandanten sein oder dich sonst irgendwie positionieren können. Und selbst wenn du sagst, dass du keine "Karriere" machen willst, solltest du im Auge behalten, dass der Anwaltsberuf ein Dienstleistungsberuf ist und jedenfalls langfristig auch ein Unternehmerberuf. D.h. das Modell der 4-Tage-Woche funktioniert als Angestellter, aber sicher nicht mehr als Partner oder sonst selbständiger Anwalt.

Der zweite Punkt ist, dass es auch als Teilzeitanwalt nicht immer echte 80% sind. Die Kollegen, die 4-Tage-Wochen haben, müssen irgendwelche Opfer bringen. D.h. entweder arbeiten sie an den 4 Tagen erheblich mehr (z.B. jeweils bis Mitternacht oder am Donnerstag immer bis weit in die Nacht, um am Freitag frei zu haben) oder sie sind eben am freien Tag doch irgendwie verfügbar. Das führt dann auch zum Frust, wenn man für 80% des Gehalts dann doch letztlich mehr arbeitet als 80%. Ein Kollege hat mir mal gesagt, dass er die Mehrarbeit an den vier Tagen gerne in Kauf nimmt und am freien Tag auch immer ein paar Stunden von Zuhause arbeitet, aber eben dafür bei seinen Kindern ist und meist jedenfalls den halben Tag frei hat. Wenn man dann mit sich im Reinen ist und mit 80% des Gehalts zufrieden ist, ist das okay. Wie gesagt, ich empfehle es nicht.
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Herr Schraeg »

Ich kenne ähnlich wie Mr. Black GK-Anwälte - sowohl Partner als auch associates - in Teilzeit bei Dissertationsvorhaben, Kinderbetreuung oder der Pflege kranker Angehöriger. Dann handelt es sich in der Regel auch um echte Teilzeit, also nicht die verschleierte Vollzeit wie von Kasimir geschildert.

Aber es ist nicht Sache des Arbeitgebers, zu entscheiden, ob ein aus seiner Sicht hinreichender Grund für den Wunsch nach Teilzeit besteht. Da sich einige GKs ausdrücklich ihrer Flexibilität und Teilzeitmodelle berühmen, spricht aus meiner Sicht nicht das Geringste dagegen, diesen Wunsch im Vorstellungsgespräch bei diesen GKs anzusprechen.

Allerdings ist es auch richtig, dass Teilzeit natürlich die Karriere bremst. Und ich hoffe, dass dieser Thread jetzt nicht wieder zu der albernen Frage abgleitet, warum Kanzleien nicht anstelle des fulltime-Anwalts zwei Halbtagskräfte beschäftigen.
OJ1988
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von OJ1988 »

Kasimir hat geschrieben: D.h. wenn Kanzleien solche Modelle anbieten, geht es immer zulasten der Vollzeitkollegen und auch zulasten des Teilzeitkollegen. Die Vollzeitkollegen müssen die Arbeit der Teilzeitkollegen zusätzlich auffangen. Wenn z.B. an dem Tag etwas wichtiges gemacht werden muss oder sonstige Dinge anstehen, muss es eben gemacht werden. D.h. die "freien" 20% werden auf die Vollzeitkollegen verteilt, die ohnehin schon 100% arbeiten. Dadurch ist das Standing von Teilzeitkollegen im Team eher schlecht.
Das ist doch Quark. Nach dieser Sicht dürfte man bspw. auch nicht kündigen, weil die Kollegen dann "deine" Arbeit machen müssen. Es ist doch vielmehr so, dass es Aufgabe des Arbeitgebers ist, für den anfallenden "workload" (den nur er überhaupt überblicken kann) die passende Menge an Arbeitskraft zu mieten.
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Tibor
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Tibor »

Ja, so funktioniert es am Fließband oder auf dem Bau.
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von OJ1988 »

Das Grundprinzip ist das gleiche (ergibt sich daraus, dass man weder bezahlte Arbeitskraft ungenutzt versauern lassen noch bezahlte Arbeit vom Kunden mangels Arbeitskraft ablehnen will) - auch wenn man in Einzelbereichen den Arbeitsumfang stundenmäßig genauer angeben können mag als anderswo. Und wenn du mal Handwerker im Haus hattest, wirst du im Zweifel erfahren haben, dass auch die nicht immer gut darin sind, die genaue Stundenzahl ex ante perfekt zu treffen.
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Urs Blank »

Nicht mal Gott kannte die 4-Tage-Woche (falls die Schöpfungsgeschichte stimmt). Wie sollte sie da in einer Anwaltskanzlei funktionieren. Also bitte.
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Tibor
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Tibor »

OJ1988 hat geschrieben:Das Grundprinzip ist das gleiche (ergibt sich daraus, dass man weder bezahlte Arbeitskraft ungenutzt versauern lassen noch bezahlte Arbeit vom Kunden mangels Arbeitskraft ablehnen will) - auch wenn man in Einzelbereichen den Arbeitsumfang stundenmäßig genauer angeben können mag als anderswo. Und wenn du mal Handwerker im Haus hattest, wirst du im Zweifel erfahren haben, dass auch die nicht immer gut darin sind, die genaue Stundenzahl ex ante perfekt zu treffen.
Und du kannst einen Anwalt, der Mo-Do auf einem Projekt gearbeitet hat, einfach am Fr durch einen Kollegen ersetzen, der das Projekt nicht kennt? Nein, das geht nichtmal in allen Handwerksberufen, wenn nicht alle nach vorgegebenen Plänen arbeiten. Also bleibt nur, dass der andere Kollege den Mdt am Freitag Vormittag auf in 72 Stunden vertröstet. Ich wiederhole mich gern, aber die Kunden der GK beauftragen die GK - ob nun sachlich begründet oder nicht -, weil sie eben adhoc Erledigung wünschen und nicht "in 3 Tagen".
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von OJ1988 »

Tibor hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Das Grundprinzip ist das gleiche (ergibt sich daraus, dass man weder bezahlte Arbeitskraft ungenutzt versauern lassen noch bezahlte Arbeit vom Kunden mangels Arbeitskraft ablehnen will) - auch wenn man in Einzelbereichen den Arbeitsumfang stundenmäßig genauer angeben können mag als anderswo. Und wenn du mal Handwerker im Haus hattest, wirst du im Zweifel erfahren haben, dass auch die nicht immer gut darin sind, die genaue Stundenzahl ex ante perfekt zu treffen.
Und du kannst einen Anwalt, der Mo-Do auf einem Projekt gearbeitet hat, einfach am Fr durch einen Kollegen ersetzen, der das Projekt nicht kennt? Nein, das geht nichtmal in allen Handwerksberufen, wenn nicht alle nach vorgegebenen Plänen arbeiten. Also bleibt nur, dass der andere Kollege den Mdt am Freitag Vormittag auf in 72 Stunden vertröstet. Ich wiederhole mich gern, aber die Kunden der GK beauftragen die GK - ob nun sachlich begründet oder nicht -, weil sie eben adhoc Erledigung wünschen und nicht "in 3 Tagen".
Also doch keine Mehrarbeit für die "Nicht-Drückeberger"? Verstehe dein Argument nicht.
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Tibor
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Tibor »

Doch, in der klassischen GK gibt es eben keine Mandate die sich um 3 Tage vertrösten lassen, also muss sich der Kollege am freien Tag des Teilzeitlers adhoc einarbeiten bzw den Teilzeitler in dessen Freizeit kontaktieren. Beides ist eben Mehrarbeit, die zudem nicht 100%ig abrechenbar ist. Deswegen gibt es Teilzeit eben nur in begrenztem Maße, wenn man die GK betrachtet. Sie führt eben bei Kollegen zu sporadischen Mehrbelastungen und ist auch keine echte Teilzeit beim Teilzeitler. Anders geht es nur in Kanzleien, in denen eben Mdt bestehen, die nicht auf adhoc Bearbeitung angewiesen sind bzw für diese bezahlen.
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von julée »

Wobei der Mandant natürlich, sofern nicht gerade tatsächlich der Weltuntergang droht, auch auf den nächsten Tag vertröstet wird, wenn der zuständige Sachbearbeiter gerade einen Termin in einer anderen Sache wahrnimmt und deshalb nicht erreichbar bzw. verfügbar ist. Insofern scheint mir doch der Anspruch an die Dauerverfügbarkeit ein "Problem" zu sein, wenn er als Entschuldigung für eine Nichtverfügbarkeit nur "superwichtiges Meeting in andere Sache", nicht aber "Kindergeburtstag" oder "Tennismatch" gelten lässt. Aber das dürfte an dem derzeit faktischen Befund wenig ändern.
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Kasimir »

julée hat geschrieben:Wobei der Mandant natürlich, sofern nicht gerade tatsächlich der Weltuntergang droht, auch auf den nächsten Tag vertröstet wird, wenn der zuständige Sachbearbeiter gerade einen Termin in einer anderen Sache wahrnimmt und deshalb nicht erreichbar bzw. verfügbar ist. Insofern scheint mir doch der Anspruch an die Dauerverfügbarkeit ein "Problem" zu sein, wenn er als Entschuldigung für eine Nichtverfügbarkeit nur "superwichtiges Meeting in andere Sache", nicht aber "Kindergeburtstag" oder "Tennismatch" gelten lässt. Aber das dürfte an dem derzeit faktischen Befund wenig ändern.
Aus der Praxis: Es kommt selten vor, dass man einen wichtigen Termin in einer anderen Sache hat und den Mandanten deshalb in einer wichtigen Frage vertrösten muss. Zumindest ein Telefonat oder eine E-Mail mit dem Hinweis, dass man sich spät Abends meldet, ist ja immer drin. Das Problem ist ja auch nicht, dass man "mal" einen anderen Termin hat, sondern das jemand stets an einem bestimmten Wochentag nicht da ist.
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julée
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von julée »

Klar, ich sehe das Problem, wenn der Mandant daran gewöhnt ist (und dafür bezahlt), dass zeitnah eine Reaktion erfolgt und nicht erst am nächsten Tag - und ein Teil der Anwälte diesen Service ja auch quasi 24/7 bietet. Gleichwohl dürfte zwischen 24/7 und komplett freien Wochentagen genügend Raum für flexiblere Lösungen bleiben als "für 80 % bezahlt, aber 90 % arbeiten".
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Re: 4-Tage Woche

Beitrag von Kasimir »

julée hat geschrieben:Klar, ich sehe das Problem, wenn der Mandant daran gewöhnt ist (und dafür bezahlt), dass zeitnah eine Reaktion erfolgt und nicht erst am nächsten Tag - und ein Teil der Anwälte diesen Service ja auch quasi 24/7 bietet. Gleichwohl dürfte zwischen 24/7 und komplett freien Wochentagen genügend Raum für flexiblere Lösungen bleiben als "für 80 % bezahlt, aber 90 % arbeiten".
Die Frage ist ja, wer das Risiko des Reibungsverlustes trägt. Im Moment gibt es da ein Aufteilung zwischen Arbeitgeber (kann ggf. Mehrarbeit aufgrund von Reibungsverlust nicht abrechnen), Teilzeitarbeitnehmer (muss prozentual mehr arbeiten, als er Geld bekommt), Vollzeitarbeitnehmer (muss teilweise das auffangen, was der Teilzeitarbeitnehmer nicht machen kann).

Das Modell hat also vor allem Verliere. Wie Tibor schon ganz richtig gesagt hat. Eine klare Abgrenzung mag auf dem Bau oder am Fliessband funktionieren, aber nicht in der Anwaltschaft. Wer einen 9-5 Job mit Arbeitnehmermentalität will, ist im Anwaltsberuf falsch.
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